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Stabhoch: Latte fällt - alles klar? - Druckversion

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Stabhoch: Latte fällt - alles klar? - kari.hgw - 10.08.2015

Beim Stabhochsprung springt ein Athlet über die Latte, streift sie und die Latte wackelt. Der Obmann zieht die weiße Fahne, kurz darauf fällt die Latte. Was ist zu tun?

Ich hatte dazu eine feste Meinung und habe 4 NTOs befragt und 3 verschiedene Antworten erhalten. Einig waren sich alle, dass der Obmann falsch gehandelt hat und man das mit ihm besprechen muss. Aber wie gehts dann weiter.
 
a) Der Versuch bleibt gültig, da ja die weiße Fahne gehoben wurde.
b) Der Schiedsrichter muss den Obmann überstimmen und der Versuch ist ungültig. Der Obmann kann seinen Fehler nicht selbst korrigieren.
c) Entweder überstimmt der SR den OM oder der Obmann korrigiert sich selber.


RE: Stabhoch: Latte fällt - alles klar? - Prometheus2000 - 11.08.2015

Edmund G. hat in jeder Ausbildungsstufe (Obmann bis DLV SR), die ich bei ihm gemacht habe, immer wieder gesagt, dass der Obmann sich auch selber korrigieren kann, wenn er einen Fehler bemerkt. 
Diese Einstellung würde auch ich vertreten. 


RE: Stabhoch: Latte fällt - alles klar? - kari.hgw - 15.08.2015

Du hast aus meiner Sicht vollkommen recht. Für mich war der Fall auch total klar, ich war nur verwundert, dass viele Kollegen anderer Meinung waren (aber die Mehrheit vertrat meine Ansicht)


RE: Stabhoch: Latte fällt - alles klar? - Mockauer - 18.08.2015

Also es fehlt ein kleines Detail, wie lange wackelte die Latte, man muss halt warten ob sie noch wandert oder ob es einfluss vom Wind ist.


RE: Stabhoch: Latte fällt - alles klar? - kari.hgw - 18.08.2015

Wind schließen wir jetzt mal aus.


RE: Stabhoch: Latte fällt - alles klar? - Piroschka - 22.08.2015

Ist es beim Hochsprung dem Springer verboten eine wackelnde Latte mit der Hand zu beruhigen und so am herunterfallen zu hindern?

Wenn nein, dann dürfte der Versuch ja nach zeigen der weißen Flagge auch nicht mehr im Nachhinein ungültig gegeben werden, da dem Springer ja sonst die Möglichkeit genommen worden wäre auf die Latte entsprechend der Regel einzuwirken! Denn nach Zeigen der weißen Flagge hat er ja keinen Grund mehr dies zu versuchen.


RE: Stabhoch: Latte fällt - alles klar? - kari.hgw - 23.08.2015

Im Hochsprung ist es nicht verboten, im Stabhoch aber schon. Wenn aber jemand auf die Idee kommen würde die Latte beim Hochsprung zu stabilisieren, dann würde ich wegen Unsportlichkeit auf ungültig entscheiden. 


RE: Stabhoch: Latte fällt - alles klar? - Piroschka - 24.08.2015

(23.08.2015, 19:46)kari.hgw schrieb: Im Hochsprung ist es nicht verboten, im Stabhoch aber schon. Wenn aber jemand auf die Idee kommen würde die Latte beim Hochsprung zu stabilisieren, dann würde ich wegen Unsportlichkeit auf ungültig entscheiden. 
Nur hast du für deine Entscheidung keine rechtliche Grundlage. Weshalb diese dann auch angefochten werden kann. Deshalb bin ich auch der Ansicht, dass das Zeigen der weißen Flagge eine nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachenentscheidung ist, die im Nachhinein nicht mehr zurückgenommen werden kann, wenn nicht ganz eindeutig gegen die Regeln verstoßen wurde. Sei es von Seiten des Sportlers oder Schiedsrichters.

Diese Problematik sollte man jedoch nicht mit einem möglichen Videobeweis verwechseln, bei dem allein Wahrnehmungsfehler korrigiert werden. Bei dem Fallen einer Latte geht es ja nicht um einen Wahrnehmungsfehler, sondern um das subjektive Empfinden des Schiedsrichters, ob diese wackelt oder fällt, weil der Springer sie berührt hat oder ob es doch am Wind liegt. Beziehungsweise wann der Sprung beendet ist, auch wenn die Latte noch wackelt. Das Heben der weißen oder roten Flagge zeigt somit nicht nur an, ob ein Sprung gültig oder ungültig ist, sondern auch wann er beendet ist. Gerade die Parallele zum Stabhochsprung, bei dem es mittlerweile explizit verboten ist die Latte bewusst zu stabilisieren oder zu beruhigen zeigt, dass dies im Hochsprung nicht verboten ist (mag dies auch daran liegen, dass bisher niemand diese Möglichkeit in Betracht gezogen hat). Jedenfalls wird dem Springer durch das Zeigen der weißen Fahne mit anschließender Korrektur die Möglichkeit genommen den Sprung gültig zu machen.


RE: Stabhoch: Latte fällt - alles klar? - Prometheus2000 - 24.08.2015

Vorweg: JEDE Entscheidung kann kassiert werden, sonst bedarf es nicht eines Schiedsrichters und einer Jury. Deine Ausgangsthese ist schon mal nicht richtig. Und warum soll man sich nicht korrigieren dürfen? Das wäre absurd. Wenn der Kampfrichter in der Grube z.B. einen Abdruck festhält und dann aber sieht, dass ein andere Abdruck noch näher zum Brett ist, er den Stecker aber schon eingesteckt hat? Darf er sich dann nicht mehr korrigieren? Da muss ja dann kein SR entscheiden. Allen wird das Recht zugestanden, sich zu korrigieren, nur dem Obmann nicht? Unwahrscheinlich. 

Diese Diskussion ist auch sehr theoretisch. 

Hochsprung: Entscheidend ist, ob der Springer im Flug so auf die Latte einwirkt, dass sie fällt. Ein Flopspringer kann im Flug aus anatomischen Gründe die Latte nicht mehr stabilisieren es sei denn, er steht schnell wieder auf und hält die Latte fest. Das wäre absurd und da gehe ich mit kari.hgw konform. Als SR kann man über Dinge entscheiden, die nicht in den Regeln stehen. Und die Hochsprunglatte nach Beendigung des Sprungs mit den Händen zu stabilisieren gehört für mich eindeutig in diese Kategorie. Und da geht auch jede Jury mit. Das ist Realität

Zum Stabhochsprung
Die Fahne wird ja erst gezeigt, wenn Springer und Stab "gelandet" sind. Zeigt der Obmann erst weiß und dann rot, weil die Latte doch noch fällt, hat der Springer eh keine Möglichkeit, die Latte zu stabilisieren. Er liegt unten und die Latte fällt gerade. Solang er nicht Superman ist, wird er die Latte nicht stabilisieren könne. 


RE: Stabhoch: Latte fällt - alles klar? - Piroschka - 24.08.2015

Dann ließ noch mal genau meinen Post. In dem von dir beschrieben Fall der Weitsprungmarke ist ein nachträgliches korrigieren auch vollkommen in Ordnung, da es sich um ein objektive Marke handelt, was beim Hochsprung bzgl. der wackelnden Latte nicht der Fall ist. Zudem wird im Weitsprung die Fahne auch erst gezeigt, wenn der Springer die Anlage verlässt und somit signalisiert, dass der Versuch nicht nur vollendet, sondern auch beendet ist. Ob es sich absurd anhört mit dem Beruhigen der Latte im Hochsprung, ist vollkommen egal. Der Vergleich zum Stabhochsprung, bei dem dies üblich war und erlaubt und erst seit einigen Jahren ausdrücklich verboten, ist nun mal da. Folglich ist es daher auch erlaubt die Latte beim Hochsprung nachträglich zu berühren. Das dieses vom Grundverständnis komisch anmutet mag wohl sein. Aber die Widersprüchlichkeit innerhalb des Regelwerkes stützt diese Ansicht halt. Allein die Tatsache, dass es beim Stabhochsprung auf Grund der Höhe der Latte nach der Landung auf der Matte nicht möglich war diese zu beruhigen, ändert daran ja nichts.

Angenommen man käme zu dem Schluss, dass ein aktives Beruhigen der Latte beim Hochsprung, während der Lattenüberquerung, im Gegensatz zum Stabhochsprung erlaubt ist, da es ja im Gegensatz zum Stabhochsprung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Was ja unzweifelhaft so sein muss!

Wie würdet ihr denn dann als Kampfrichter oder Obmann entscheiden, wenn bei einer sehr niedrigen Höhe, sagen wir mal ca. 1m, der Athlet die Latte festhält mit einem Fuß auf die Matte steigt und dann das andere Bein nachzieht. Vielleicht sogar nicht mal mit dem vorgeführten Bein die Matte berührt als er das Sprungbein löst. Also auch ein komplette Flugphase vorhanden ist?

Oder wie hättet ihr vor der Regeländerung beim Stabhochsprung entschieden, wenn bei einer sehr niedrigen Höhe, beispielsweise 2m, der Springer so wie es üblich war, die Latte bewusst stabilisiert hätte, aber schon mit den Füßen die Matte berührt?