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Weihnachtliches Weitspringen - Druckversion

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Weihnachtliches Weitspringen - kari.hgw - 29.12.2015

Beim Weihnachtssportfest möchte ein Athlet mit Weihnachtsmannmütze springen.

1.) Darf er das?

Wir stellen uns vor der Obmann hätte das erlaubt.

Beim regelgerechten Sprung hinterlässt die Bommel der Mütze einen Abdruck, der dichter an der Absprunglinie liegt als die anderen Abdrücke.
2.) Wo wird gemessen, falls es überhaupt gültig ist?
3.) Was passiert wenn er die Mütze im Flug verliert und sie in der Grube landet und dieser Landepunkt dichter an der Absprunglinie ist als die von seinem Körper verursachten Abdrücke?


RE: Weihnachtliches Weitspringen - nordlicht63 - 29.12.2015

Es scheint ja eine Spaßveranstaltung gewesen zu sein. Wink

Bei Punkt 2 muss laut IWR vom Abdruck des Bommels gemessen werden. 
IWR Regel 184.8:
"(...) Der Sprung muss vom nächstliegenden Abdruck der durch irgendeinen Körperteil oder etwas, das, als es den Abdruck verursachte, am Körper befestigt war, in der Sprunggrube hinterlassen wurde (...)"

Da die Mütze bei Punkt 3 zum Zeitpunkt des Abdrucks nicht mehr am Körper befestigt war,  hätte hier der "Weihnachtsmann" Glück und die Messung erfolgt vom regulären Abdruck.


RE: Weihnachtliches Weitspringen - diskobolos - 02.01.2016

(29.12.2015, 16:27)nordlicht63 schrieb: Es scheint ja eine Spaßveranstaltung gewesen zu sein. Wink

Bei Punkt 2 muss laut IWR vom Abdruck des Bommels gemessen werden. 
IWR Regel 184.8:
"(...) Der Sprung muss vom nächstliegenden Abdruck der durch irgendeinen Körperteil oder etwas, das, als es den Abdruck verursachte, am Körper befestigt war, in der Sprunggrube hinterlassen wurde (...)"

Da die Mütze bei Punkt 3 zum Zeitpunkt des Abdrucks nicht mehr am Körper befestigt war,  hätte hier der "Weihnachtsmann" Glück und die Messung erfolgt vom regulären Abdruck.

Da sind die IWR aber nicht sachgerecht. Ein Springer könnte sich doch während des Sprungs von einem mitgeführten Gegenstand befreien und dadurch seine Fluggeschwindigkeit vergrößern (Impulserhaltungssatz!)


RE: Weihnachtliches Weitspringen - Paragraf - 02.01.2016

Muss die Weihnachtsmannmütze nicht zu Beginn der Saison oder zumindest zu Beginn der Adventszeit als Bestandteil der Vereinskleidung beim Verband angemeldet worden sein? Oder wird bei Vereinen, deren Vereinsfarben rot und weiß sind, eine Ausnahme gemacht?