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Staffelmeldungen - oder Frage zur AAB des Süddeutschen LA-Verbandes - Druckversion

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Staffelmeldungen - oder Frage zur AAB des Süddeutschen LA-Verbandes - diwa - 26.01.2017

In den Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen des Süddeutschen Leichtathletik-Verbandes steht unter Punkt 5
Zitat:Für Staffel- und Mannschaftswettbewerbe müssen alle zum Einsatz vorgesehenen Athleten in der Meldung genannt werden. Pro Staffel können bis zu zwei zusätzliche Teilnehmer gemeldet werden. Werden für denselben Wettbewerb mehrere
Staffeln gemeldet, sind die Staffelteilnehmer den Staffelmannschaften (1. Staffel, 2. Staffel etc.) zuzuordnen.



Bislang - in gut 30 Jahren als Athlet, Betreuer, Mitarbeiter, etc - kannte ich es auf allen Ebenen nur so, dass JEDE für die Veranstaltung gemeldete Person eines Vereins in einer Staffel des Vereins eingesetzt werden kann. Egal, ob DIESE Person nun für DIESE Staffel, eine ANDERE Staffel oder für KEINE Staffel gemeldet war.

Der DLV verweist in seinen aktuellen AAB auf Erläuterung von IWR 170.11
Zitat:Die Zusammensetzung einer Staffelmannschaft und die Reihenfolge in der sie läuft sind spätestens eine Stunde vor der bekanntgegebenen ersten Callroomzeit für den ersten Lauf jeder Runde offiziell zu melden. Spätere Änderungen müssen durch einen vom Organisationskomitee/Veranstalter berufenen medizinischen Offiziellen überprüft und bestätigt werden.
Dies kann spätestens bis zur Final Call Zeit des Laufes, in dem die betreffende Mannschaft teilnimmt, erfolgen. Die Mannschaft hat in der namentlich genannten und angegebenen Reihenfolge zu laufen. Befolgt eine Mannschaft diese Regel nicht, ist sie zu disqualifizieren.
Erläuterung: Hat ein Verein (im DLV auch LG und StG) für denselben Wettbewerb mehrere Staffelmannschaften gemeldet, ist die namentliche Meldung einschließlich der Ersatzläufer für jede Staffelmannschaft getrennt vorzunehmen. Die endgültige Besetzung und Reihenfolge innerhalb einer Staffelmannschaft muss 90 Minuten (ÖLV: 120 Minuten bei nichtnamentlicher Nennung bzw. sonst 60 Minuten) vor Beginn des ersten Laufs einer Runde schriftlich am Stellplatz angegeben werden.



Heißt das nun, dass das bislang praktizierte Verfahren allgemein nicht mehr so gehandhabt werden darf?
Oder hat diese Praxis immer schon der IWR widersprochen?

Ein konkretes Beispiel, das so nicht mehr ginge:
Verein meldet 2 Staffeln 4x100m mit beliebigen Athleten. In Staffel I die besseren, in Staffel II die nicht ganz so guten Läufer.
Nun verletzt sich während des Wettkampfs ein Läufer der Startläufer ersten Staffel und soll durch den Startläufer der zweiten Staffel ersetzt werden. Dessen Platz wiederum nimmt ein bislang nur als Ersatz geplanter Läufer ein.

Sich wundernd...

Dirk


RE: Staffelmeldungen - oder Frage zur AAB des Süddeutschen LA-Verbandes - lama - 27.01.2017

Ich würde die Ausschreibungsbestimmungen so lesen, dass alle Athleten in der Meldung genannt werden müssen - jedoch nicht zwingend als Staffelläufer. Das würde der bekannten Regelung entsprechen, dass jeder für die Veranstaltung gemeldete Athlet auch an der Staffel teilnehmen darf.
Die maßgebliche Regel, welche dieses Verfahren bestätigt, dürfte die 170.10 sein.