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Sonderstartrecht - Gatsby - 14.02.2024

Was haltet Ihr von dem Gedanken, dass Sportler aus anderen Disziplinen ohne großen bürokratischen Aufwand an Meisterschaften teilnehmen dürfen?

Hintergrund ist, dass ich so einige Tennis- und Hockeyspieler kenne, die in einzelnen Disziplinen ohne spezifisches Leichtathletiktraining bereits knapp an die DM-Qualinormen herankommen bzw. die B-Norm bereits unterbieten können.

Beispiele sind Tennisspieler, die im Straddle-Stil (mehr oder weniger korrekt ausgeführt) 2 m hoch springen können. Potential ist sicher vorhanden. Ein Hockeyspieler aus dem Bekanntenkreis läuft die 3 k aus dem reinen Hockeytraining in 8:31. 

Geben wir denen ein Sonderstartrecht bei Meetings und vielleicht bleiben ein paar dann ja in der Leichtathletik.

Stichwort: Senkung der Zutrittshürden


RE: Sonderstartrecht - alex72 - 14.02.2024

Wenn diese Talente wirklich Interesse an der Leichtathletik haben könnten sie doch an vielen Wettkämpfen problemlos teilnehmen .
Dann könnten sie auch die Normen schaffen.

Wenn Ihnen schon ein einziger qualiwettkampf zuviel ist sehe ich auch keinen Sinn warum sie dann an Meisterschaften teilnehmen sollten.

Außerdem halten diese angeblichen Wunderleistungen einer Überprüfung meist nicht stand

Wenn ich angeblich der nächste Roger Federer bin muss ich das auch erstmal in kleinenTurnieren beweisen bevor mich jemand nach Wimbledon lässt..


RE: Sonderstartrecht - Atanvarno - 14.02.2024

(14.02.2024, 16:10)alex72 schrieb: Wenn diese Talente wirklich Interesse an der Leichtathletik haben könnten sie doch an vielen Wettkämpfen problemlos teilnehmen .

Problemlos können (bzw. sogar dürfen) sie ohne Startpass (eigentlich) an keinem einzigen Wettkampf teilnehmen. Und der Startpass erfordert eine Vereinsmitgliedschaft, die je nach Verein nicht unerheblich Geld kostet und die Person für mindestens ein Jahr bindet.

Ich wäre durchaus ein Freund von Tageslizenzen wie es sie beispielsweise im Triathlon gibt.
 Wenn sich derjenige dann tatsächlich als Talent erweist, wird es schon zum Vereinstritt kommen.


RE: Sonderstartrecht - Reichtathletik - 14.02.2024

Also wenn es jetzt schon zu mühsam ist, Mitglied in einem Verein zu sein... manchmal ist man es ja schon dann, nur halt in einer anderen Abteilung...
So Mitgliedsbeiträge sind ja auch dafür gedacht, Trainer, Schülerarbeit, Sportstätten etc. zu finanzieren.


RE: Sonderstartrecht - OldSchoolRunner - 14.02.2024

(14.02.2024, 16:26)Atanvarno schrieb:
(14.02.2024, 16:10)alex72 schrieb: Wenn diese Talente wirklich Interesse an der Leichtathletik haben könnten sie doch an vielen Wettkämpfen problemlos teilnehmen .

Problemlos können (bzw. sogar dürfen) sie ohne Startpass (eigentlich) an keinem einzigen Wettkampf teilnehmen. Und der Startpass erfordert eine Vereinsmitgliedschaft, die je nach Verein nicht unerheblich Geld kostet und die Person für mindestens ein Jahr bindet.

Ich wäre durchaus ein Freund von Tageslizenzen wie es sie beispielsweise im Triathlon gibt.
 Wenn sich derjenige dann tatsächlich als Talent erweist, wird es schon zum Vereinstritt kommen.

Bei der genannten Leistung (8:31 über 3000m), würde unser Verein sofort ein beitragsfreies Jahr anbieten... wie alex 72 habe allerdings auch ich Zweifel an der Verlässlichkeit solcher Leistungsangaben.

Unabhängig davon wäre so ein Tageslizenzsystem nicht unbedingt die schlechteste Alternative.
Es geht ja hier darum, mal in eine andere Sportart auch wettkampfmäßig reinschnuppern zu können.


RE: Sonderstartrecht - mark1967 - 14.02.2024

Ich fände es gerade vor dem Hintergrund der medialen Aufmerksamkeitsökonomie nicht uninteressant, vermute aber auch, dass es sich oft auf dem Niveau "Fußballspieler XY ist auf den ersten zehn Metern schneller als Usain Bolt" bewegt.


RE: Sonderstartrecht - Oliver - 14.02.2024

(14.02.2024, 15:54)Gatsby schrieb: Beispiele sind Tennisspieler, die im Straddle-Stil (mehr oder weniger korrekt ausgeführt) 2 m hoch springen können. Potential ist sicher vorhanden.
Meinst Du wirklich Straddle und nicht die Schere?

Beim Straddle fehlt mir die Phantasie, wieso ein Tennisspieler dies ausprobieren sollte.

Falls ein Tennisspieler aus dem nichts 2m hoch springen sollte, empfehle ich unseren Zehnkämpfern die Trainingsinhalte des Tennisspielers in ihr Training zu integrieren.


RE: Sonderstartrecht - Befürworter - 14.02.2024

Bin ich der Einzige, der den Eröffnungsbeitrag nicht ernst nehmen kann?


RE: Sonderstartrecht - matthias.prenzlau - 14.02.2024

Brumel ist auch erst mit 17 das erste mal über 2m im Straddle gesprungen. Gut möglich, dass Tennisspieler das locker im Training schaffen, trotz schlechter Technik. Ist ja kein Problem. Die Beweglichkeit in der Schwungbeinhüfte ist ja vielen angeboren und elementares Element im Tennis.


RE: Sonderstartrecht - Gatsby - 14.02.2024

Es sieht so ähnlich aus wie ein Straddle-Hochspringer zu alten Zeiten, ist technisch aber nicht hierauf ausgelegt.

Ich denke, es liegt ganz einfach an der Größe und Sprungkraft der Person, die im Wesentlichen als Tennisspieler unterwegs ist. Er macht Krafttraining, Seilspringen, Sprints, aber auch Dauerläufe neben seinem Tennistraining. 
Das ist m.E. schlichweg Talent.

Ich habe vor Jahren mal Alexander Zwerev trainieren sehen, und zwar auf einer Leichtathletikanlage, wo er unter Anleitung und Kontrolle seiner Eltern 200 m-Intervalle mit relativ kurzen Pausen gelaufen ist. Die von mir gestoppten Läufe waren alle im Bereich 27-28 sec. Ich bin mir sicher, dass er zumindest um die 1:55 über 800 m laufen kann. Ein wenig spezifisches Training und er wäre bei einer DM. Auch hier gilt: er ist ein Sporttalent, unabhängig von der Sportart, die er primär ausübt.

Auch von der Tennisspielerin Steffi Graf wurde berichtet, dass sie infolge ihres Trainings Ende der 80er Jahre eine sehr ordentliche 800 m Zeit laufen konnte ... 2:05 ?? Ich finde die Quelle nicht mehr, aber war beeindruckend.