02.03.2023, 22:37
Hallo,
bei solchen Bagatellschäden kommt meines Wissens eh nur die normale Versicherung der betreffenden Person auf.
In NRW, wo alle Vereinsmitglieder und Kampfrichter (im übrigen auch Helfer, die nicht unbedingt Mitglied sein müssen) bei der ARAG versichert sind, kommt diese nur für Brillen- und Zahnschäden auf sowie bei Schäden bei (Teil-Invalidität) und im Todesfall.
Beim simplen Umkicken muss man sich gar nicht an die Sportversicherung wenden. Das ist meine Erfahrung.
Kann sein, dass es in anderen Bundesländern anders ist.
Viele Grüße
Patrick
bei solchen Bagatellschäden kommt meines Wissens eh nur die normale Versicherung der betreffenden Person auf.
In NRW, wo alle Vereinsmitglieder und Kampfrichter (im übrigen auch Helfer, die nicht unbedingt Mitglied sein müssen) bei der ARAG versichert sind, kommt diese nur für Brillen- und Zahnschäden auf sowie bei Schäden bei (Teil-Invalidität) und im Todesfall.
Beim simplen Umkicken muss man sich gar nicht an die Sportversicherung wenden. Das ist meine Erfahrung.
Kann sein, dass es in anderen Bundesländern anders ist.
Viele Grüße
Patrick