15.08.2023, 18:05
(15.08.2023, 17:48)TranceNation 2k14 schrieb:Also in MV gilt eine Impfpflicht in Bezug auf Masern. Wer hier keinen entsprechenden Nachweis hat, darf nicht als Lehrkraft tätig sein. Den Windpockenstatus meiner Kolleg*innen musste ich aber noch nie abfragen.(15.08.2023, 17:12)Delta schrieb: Klar ist auch wer Lehrer/in ist müsste geimpft sein.
Das stimmt so aber auch nicht. Zumal, wenn K.T. als Kind Windpocken gehabt haben sollte (das weiß jedoch ich nicht), generell von Immunität ausgegangen wird. Wie hier aber auch schon gesagt, kann das falsch sein, da eine 2. Infektion aus verschiedenen Gründen durchaus möglich (wenn auch selten) ist.