03.02.2016, 21:20
(03.02.2016, 19:53)kari.hgw schrieb: Zum Beispiel mit AK 14 und AK 15 springen zusammen:
Es handelt sich dabei um 2 einzelne Wettbewerbe, die nur "zufällig" auf einer Anlage stattfinden. Das heißt beide Sieger können die Höhe jeweils allein bestimmen und ggf. springt der 14jährige nach den 1,50m --> 1,52m und der 15jährige 1,55m oder so.
Das ist total unrealistisch, auch aus Athletensicht. Dann sucht A 1,51 aus, B sucht 1,52 aus, beide springen im 3. Versuch drüber, dann sucht A 1,53 m aus, B 1,54 usw.
Ich kann doch nicht für 2 Athleten jeweils im 1 cm Takt steigern. Das würde ich als Trainer auch nicht hinnehmen, denn dann muss A ggf. drei mal hintereinander springen und dann B ggf. drei mal hintereinander, wenn sie 3 Versuche benötigen.
(03.02.2016, 19:53)kari.hgw schrieb: In Kombination dazu:Und was machst du mit dem "UND"?
IWR Regel 181.4
Außer es ist nur noch ein Wettkämpfer im Wettkampf verblieben und hat
diesen gewonnen (d.h. solange der Sieger noch nicht feststeht), gilt: ....
Wäre ich selber Athlet A und hätte nur noch den aW Starter im Bewerb, ich würde nie auf die Idee kommen, mein Recht auf freie Höhenwahl einzufordern. Das kann ich nur, wenn ich der letzte Springer im Bewerb bin.