16.02.2016, 13:25
Tiefenphilosophisch ist an der Tatsache, dass bei uns Verfassungsprinzipien eine kategorische Bedeutung haben, ziemlich wenig. Insbesondere die Geltung fundamentaler Menschenrechte betreffend. Diese sind gerade nicht utilitaristisch begründet. (Und nur in äußersten Notstanden dispensierbar)
Aber auch moderne Demokratien sind natürlich in der Lage, Folterwerkzeuge im Dienst - und zum Nutzen - politischer Interessen auszupacken. Mit dem Utilitarismus findet man immer eine Begründung. Einschließlich der (vermeintlichen) Verbesserung von Weltzuständen. Die Übersicht über die Handlungsfolgen obliegt dann meist einer politischen Elite. Eine demokratieferne Expertokratie ist mit dem Utilitarismus ohnehin vereinbar.
Was die Ökonomie und ihren Zug zur „reinen Ökonomik“ betrifft, so ist die zweckrationale Rationalität des Utilitarismus selbstverständlich wie geschaffen für ökonomische „Operationalisierungen“ des Gemeinwohls. (Und der Gesamtnutzenmaximierung) Mit der Fiktion eines Kollektivsubjekts und den bekannten Schwierigkeiten mit der Gerechtigkeit.
Aber auch moderne Demokratien sind natürlich in der Lage, Folterwerkzeuge im Dienst - und zum Nutzen - politischer Interessen auszupacken. Mit dem Utilitarismus findet man immer eine Begründung. Einschließlich der (vermeintlichen) Verbesserung von Weltzuständen. Die Übersicht über die Handlungsfolgen obliegt dann meist einer politischen Elite. Eine demokratieferne Expertokratie ist mit dem Utilitarismus ohnehin vereinbar.
Was die Ökonomie und ihren Zug zur „reinen Ökonomik“ betrifft, so ist die zweckrationale Rationalität des Utilitarismus selbstverständlich wie geschaffen für ökonomische „Operationalisierungen“ des Gemeinwohls. (Und der Gesamtnutzenmaximierung) Mit der Fiktion eines Kollektivsubjekts und den bekannten Schwierigkeiten mit der Gerechtigkeit.