11.06.2017, 18:23
Das ist relativ eindeutig und nach den Regeln korrekt. In Regel 142 wird exakt beschrieben, was ein Start außer der Wertung und ein Start ohne Wertung ist.
Ob das jetzt sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Aber solange es Regel ist, muss es halt befolgt werden. Diese Regel gibt es aber erst seit 2016, in der 2014er Version der IWR gibt es die Möglichkeit "ohne Wertung" noch nicht.
Regel 142 Meldungen
1. Veranstaltungen gemäß diesen Regeln sind beschränkt auf dazu berechtigte
Athleten (siehe Kapitel 2).
Nationale Bestimmungen DLV und SwA
Einem Athleten kann vom Wettkampfleiter die Teilnahme an einem Wettbewerb
‚außer Wertung‘ gestattet werden, wenn:
a er ein gültiges Teilnahmerecht (Regel 20-22) bzw. Startrecht (nationale
Ordnungen) hat;
b seine Teilnahme aber z.B. durch Beschränkung auf Teilnehmer einer
bestimmten Verbandsorganisation ausgeschlossen ist; und
c er die sonstigen Teilnahmevoraussetzungen (z.B. Mindestleistungen)
erfüllt.
Einem Athleten kann vom Wettkampfleiter die Teilnahme an einem Wettbewerb
‚ohne Wertung‘ gestattet werden, wenn:
a er grundsätzlich an dieser Veranstaltung teilnahmeberechtigt und für
diese gemeldet ist;
b er bisher in dieser nicht wegen unsportlichen oder ungebührlichen
Verhaltens disqualifiziert wurde (Regel 145.2);
c er aber aufgrund eines anderen Verstoßes an diesem Wettbewerb regulär
nicht teilnehmen darf (z.B. nicht erfolgte Teilnahmebestätigung
oder ‚nicht angetreten‘ in einem vorherigen Wettbewerb); und
d er für diesen Wettbewerb bisher nicht disqualifiziert wurde (Regel
144.2 bzw. Regel 145.1 bzw. Regel 162.6).
Er darf in diesem Fall nicht in die offizielle Wertung und Ergebnisliste
aufgenommen werden.
Ob das jetzt sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Aber solange es Regel ist, muss es halt befolgt werden. Diese Regel gibt es aber erst seit 2016, in der 2014er Version der IWR gibt es die Möglichkeit "ohne Wertung" noch nicht.
Regel 142 Meldungen
1. Veranstaltungen gemäß diesen Regeln sind beschränkt auf dazu berechtigte
Athleten (siehe Kapitel 2).
Nationale Bestimmungen DLV und SwA
Einem Athleten kann vom Wettkampfleiter die Teilnahme an einem Wettbewerb
‚außer Wertung‘ gestattet werden, wenn:
a er ein gültiges Teilnahmerecht (Regel 20-22) bzw. Startrecht (nationale
Ordnungen) hat;
b seine Teilnahme aber z.B. durch Beschränkung auf Teilnehmer einer
bestimmten Verbandsorganisation ausgeschlossen ist; und
c er die sonstigen Teilnahmevoraussetzungen (z.B. Mindestleistungen)
erfüllt.
Einem Athleten kann vom Wettkampfleiter die Teilnahme an einem Wettbewerb
‚ohne Wertung‘ gestattet werden, wenn:
a er grundsätzlich an dieser Veranstaltung teilnahmeberechtigt und für
diese gemeldet ist;
b er bisher in dieser nicht wegen unsportlichen oder ungebührlichen
Verhaltens disqualifiziert wurde (Regel 145.2);
c er aber aufgrund eines anderen Verstoßes an diesem Wettbewerb regulär
nicht teilnehmen darf (z.B. nicht erfolgte Teilnahmebestätigung
oder ‚nicht angetreten‘ in einem vorherigen Wettbewerb); und
d er für diesen Wettbewerb bisher nicht disqualifiziert wurde (Regel
144.2 bzw. Regel 145.1 bzw. Regel 162.6).
Er darf in diesem Fall nicht in die offizielle Wertung und Ergebnisliste
aufgenommen werden.