12.10.2018, 17:11
(12.10.2018, 09:04)Sinafan schrieb:Nö, jemanden wegen eines Vornamens auf eine Liste oder unter Verdacht zu setzen, ist ein totalitärer Zug. Was denn sonst?(12.10.2018, 07:50)Jo498 schrieb: Selbst wenn die Eltern rechtsnational oder neugermanische Heiden oder Scientologen oder was weiß ich sein sollten (was bisher reine Vermutung ist, vielleicht haben sie echt nur ein Faible für sehr eigenartige gemanische Namen, weil die Mutter ihre Abschlussarbeit über die alten Germanen geschrieben hat), wäre eine Einschränkung der Verwendung der Vornamen doch wohl völlig daneben. So eine Gängelung wäre deutlicherer und schlimmerer Totalitarismus als das, was man damit zu bekämpfen glaubt. Wenn jemand mit altkommunistischen Eltern Enver Leo Che Müller heißt, soll er auch nicht erst mit dem Verfassungsschutz abklären müssen, ob er den Namen in voller Schönheit führen darf. Es gibt auch Leute, die "Dschihad" mit Vornamen heißen und sehr viel mehr heißen "Fatih" (der Eroberer, und das ist nicht auf die Damenwelt bezogen, sondern auf eher auf Konstantinopel, wobei sich heute vermutlich fragt, welche Assoziation mehr Entsetzen hervorrufen würde). Die sollen bitte auch so heißen dürfen, ohne gleich auf einer Beobachtungsliste zu landen.Uff, ja klar, normale Vornamen sind Totalitarismus. Ich hoffe, du bist nicht allzu überrascht, wenn du feststellst, dass Standesbeamte Vornamen ablehnen können.
Und natürlich bin ich nicht überrascht, dass Standesbeamte Namen ablehnen können (beim Kujonieren normaler Menschen wegen Kleinigkeiten ist die deutsche Bürokratur sehr viel besser als wenn es darum geht, Steuergesetze oder Schadstoffgrenzwerte durchzusetzen).
Menschen aus Ländern mit stärker freiheitlicher Tradition wie den USA sind allerdings sehr überrascht, dass viele Namen, die dort problemlos durchgehen würden, bei uns von einem Standesbeamten abgelehnt werden können. Meines Wissen kann aber weder "Wotan Germanicus" noch "Fatih Saif-al-Islam" abgelehnt werden, jedenfalls hoffe ich nicht, dass solche Namen abgelehnt werden, weil es eine Anmaßung des Staates gegenüber der Freiheit der Eltern wäre (wobei ich natürlich niemandem wünsche, so zu heißen). "Qwertz" als Namen abzulehnen, finde ich dagegen vertretbar.
An Leni Freyja Sigrun ist verwaltungstechnisch nun wirklich überhaupt nichts auszusetzen. Es wäre eine absurde Anmaßung, wenn ein Beamter so einen Namen ablehnen könnte und ich kann mir schwer vorstellen, dass eine solche Ablehnung Bestand vor Gerichten hätte.