Leistung
Teil 10/5: Diverse Autoren über Verantwortung(Fortsetzung)
11. Höffe: Modalitäten von Verantwortlichkeiten-Zuschreibung
a) Apodiktische Verantwortung
- aus (universal) moralisch gebotenen Gründen
- resultiert aus kategorischen Grundprinzipien unbedingter Geltung
- nicht delegierbare und nicht teilbare Notwendigkeit von Handlungen
b) Assertorische Verantwortung
- aus tatsächlichen, im- oder ex-pliziten Verpflichtungen geboren
- resultiert aus positiven rechtlichen Gesetzen oder politischen Regeln
- in vertraglichen oder sozialen Vereinbarungen verankerte faktische Verpflichtungen
c) Problematische Verantwortung
- nicht aus notwendigen oder tatsächlichen, sondern freiwilligen Gründen geboten
- verdienstliche Mehrleistungen, die aus Benevolenz oder Philanthropie hervorgehen
- in persönlichen Überzeugunghen oder prosozialen Einstellungen verankertes Wohlverhalten
12. Spaemann: Wachsende Bedeutung von Verantwortung
Die Webersche Unterscheidung Gesinnungsethik/Verantwortungsethik
mag zwar sozialpsychologisch ergiebig sein,
um bestimmte Personentypen oder Einstellungen idealtypisch zu charakterisieren,
sie ist aber ziemlich ungeeignet, uns über die Eigenart des Sittlichen, über Ethik, zu belehren,
denn sie ist nicht widerspruchsfrei.
Der Terrorist, dem vor Gericht der Status des Gesinnungs-Täters/-Ethikers zugebilligt wird,
versteht sich selbst aber gerade als Verantwortungs-Ethiker,
der im Rahmen seiner konventionellen 'Pflichten' aus 'Verantwortung' tötet.
Die deontologische Ethik will Handlungsweisen ohne Rücksicht auf Folgen als gut oder schlecht bewertet wissen.
Kant verurteilt Handlungen, die nicht einer verallgemeinerbaren Maxime entsprechen.
(MZPTLK: Eine aktuelle Interpretation Kants meint,
dass Kant Lebenswirklichkeiten durchaus nicht ignorant gegenüberstand)
Eine rein deontologische Ethik kann es gar nicht geben.
Ein Mensch, dessen Moral darin bestände, ohne Rücksicht auf Umstände oder Resultate
immer bestimmte Handlungen auszuführen, wäre ein nicht lebensfähiger Idiot.
Güterabwägung ist selbstverständlich die normale Art,
sich sittlich/vernünftig zu verhalten.
Handeln heisst, bestimmte Wirkungen hervorzubringen.
Man kann Handeln nicht als solche beschreiben und bezeichnen,
ohne ihren teleologischen Charakter zu berücksichtigen.
Andernfalls beschreiben wir nur Ziel-, Sinn- und Zweck-lose Aktionen.
Im Konsequentialismus ist sittlches Handeln strategisches Handeln in Richtung auf eine universale Nutzenfunktion,
es ist eine universale Optimierungs-Strategie, rationales Handeln zu einem bestimmten Zweck.
Geschlossenes Entscheidungsmodell? Dafür wäre Voraussetzung:
1. Eine endliche Anzahl einander ausschliessender Alternativen
2. Bekanntheit aller Alternativen
3. Eine klar definierte Zielfunktion und Regeln,
mit deren Hilfe eine eindeutige Rangordnung gebildet werden kann.
(Das ist in komplexen Entscheidungssituationen kaum je gegeben)
Es ist vollkommen phantastisch, alle möglichen Gesamtverläufe des Weltgeschehens
einem Wertvergleich zu unterwerfen.
Hätten wir in diesem Sinn eine positive Universalverantwortung,
müssten wir von vornherein scheitern.
(MZPTLK: Folgen: Resignation oder ideologischer oder religiöser Fanatismus).
Die konsequentialistische Ethik sieht,
dass der Einzelne in der Regel nur eine begrenzte Verantwortung haben kann.
Sittliche Handlungen sind nicht Mittel zur Maxi- oder Opti-Mierung aussersittlicher Güter,
das Zweck-Mittel-Schema ist hier ganz unpassend.
Sittlichkeit ist nicht identisch mit Zweckrationalität.
Sittliche Verantwortung ist die adäquate, sachgerechte,
nicht durch Egoismus, Leidenschaft oder Fanatismus verzerrte Realisierung sittlicher Verhältnisse.
Generell: Verantwortung wächst mit Macht.
Erfüllung setzt 1. immer voraus, dass es Subjekte entsprechender Pflichten gibt,
die diese Leistungen auch zu erbringen imstande sind
und setzt 2. voraus, dass diese Subjekte nicht vielleicht durch vordringliche Pflichten
an der Erfüllung dieser Ansprüche gehindert sind.
Abwehrrechte hingegen, die andere nur dazu verpflichten,
bestimmte Handlungen zu unterlassen, sind jederzeit erfüllbar.
Sie sind daher strikter als jene.
Es ist sehr folgenreich, wenn man - wie es Marxisten tun - diese Rangordnung umkehrt.
und die elementaren Freiheitsrechte des Menschen
seinen Ansprüchen und sozialen Leistungsgarantien unterordnet.
Die Verantwortlichkeit verschiebt sich zur Un-Verantwortlichkeit.
Gründe für die wachsende Bedeutung des Konzepts der Verantwortung:
1. Durch die zunehmende Komplexität der menschlichen Lebensverhältnisse benötigt der Handelnde
zunehmende Ermessensspielräume zur Bewältigung seiner Aufgaben
2. In der gesellschaftlichen Entwicklung haben sich die verschiedenen sozialen Subsysteme
immer weiter ausdifferenziert, so dass die Koordination verschiedener Rollen
zusätzliche möglicherweise in Konflikt stehende Entscheidungen benötigt
3. Die wachsende wissenschaftliche Durchschaubarkeit langfristiger Akkumulation menschlicher Handlungsfolgen
erzeugt ein zusätzliches Wissen über die Gefahren, die von menschlichem Handeln ausgehen
4. Die zunehmende Geschwindigkeit der Veränderung der Rahmenbedingungen menschlichen Handelns
vor allem in den verfügbaren Technologien
benötigt immer mehr ein abstraktes Prinzip statt einer festen Ordnung
zur Regelung der menschlichen Beziehungen,
mit dem auch Fernwirkungen(zeitlich + räumlich) erfasst werden können.
Teil 10/5: Diverse Autoren über Verantwortung(Fortsetzung)
11. Höffe: Modalitäten von Verantwortlichkeiten-Zuschreibung
a) Apodiktische Verantwortung
- aus (universal) moralisch gebotenen Gründen
- resultiert aus kategorischen Grundprinzipien unbedingter Geltung
- nicht delegierbare und nicht teilbare Notwendigkeit von Handlungen
b) Assertorische Verantwortung
- aus tatsächlichen, im- oder ex-pliziten Verpflichtungen geboren
- resultiert aus positiven rechtlichen Gesetzen oder politischen Regeln
- in vertraglichen oder sozialen Vereinbarungen verankerte faktische Verpflichtungen
c) Problematische Verantwortung
- nicht aus notwendigen oder tatsächlichen, sondern freiwilligen Gründen geboten
- verdienstliche Mehrleistungen, die aus Benevolenz oder Philanthropie hervorgehen
- in persönlichen Überzeugunghen oder prosozialen Einstellungen verankertes Wohlverhalten
12. Spaemann: Wachsende Bedeutung von Verantwortung
Die Webersche Unterscheidung Gesinnungsethik/Verantwortungsethik
mag zwar sozialpsychologisch ergiebig sein,
um bestimmte Personentypen oder Einstellungen idealtypisch zu charakterisieren,
sie ist aber ziemlich ungeeignet, uns über die Eigenart des Sittlichen, über Ethik, zu belehren,
denn sie ist nicht widerspruchsfrei.
Der Terrorist, dem vor Gericht der Status des Gesinnungs-Täters/-Ethikers zugebilligt wird,
versteht sich selbst aber gerade als Verantwortungs-Ethiker,
der im Rahmen seiner konventionellen 'Pflichten' aus 'Verantwortung' tötet.
Die deontologische Ethik will Handlungsweisen ohne Rücksicht auf Folgen als gut oder schlecht bewertet wissen.
Kant verurteilt Handlungen, die nicht einer verallgemeinerbaren Maxime entsprechen.
(MZPTLK: Eine aktuelle Interpretation Kants meint,
dass Kant Lebenswirklichkeiten durchaus nicht ignorant gegenüberstand)
Eine rein deontologische Ethik kann es gar nicht geben.
Ein Mensch, dessen Moral darin bestände, ohne Rücksicht auf Umstände oder Resultate
immer bestimmte Handlungen auszuführen, wäre ein nicht lebensfähiger Idiot.
Güterabwägung ist selbstverständlich die normale Art,
sich sittlich/vernünftig zu verhalten.
Handeln heisst, bestimmte Wirkungen hervorzubringen.
Man kann Handeln nicht als solche beschreiben und bezeichnen,
ohne ihren teleologischen Charakter zu berücksichtigen.
Andernfalls beschreiben wir nur Ziel-, Sinn- und Zweck-lose Aktionen.
Im Konsequentialismus ist sittlches Handeln strategisches Handeln in Richtung auf eine universale Nutzenfunktion,
es ist eine universale Optimierungs-Strategie, rationales Handeln zu einem bestimmten Zweck.
Geschlossenes Entscheidungsmodell? Dafür wäre Voraussetzung:
1. Eine endliche Anzahl einander ausschliessender Alternativen
2. Bekanntheit aller Alternativen
3. Eine klar definierte Zielfunktion und Regeln,
mit deren Hilfe eine eindeutige Rangordnung gebildet werden kann.
(Das ist in komplexen Entscheidungssituationen kaum je gegeben)
Es ist vollkommen phantastisch, alle möglichen Gesamtverläufe des Weltgeschehens
einem Wertvergleich zu unterwerfen.
Hätten wir in diesem Sinn eine positive Universalverantwortung,
müssten wir von vornherein scheitern.
(MZPTLK: Folgen: Resignation oder ideologischer oder religiöser Fanatismus).
Die konsequentialistische Ethik sieht,
dass der Einzelne in der Regel nur eine begrenzte Verantwortung haben kann.
Sittliche Handlungen sind nicht Mittel zur Maxi- oder Opti-Mierung aussersittlicher Güter,
das Zweck-Mittel-Schema ist hier ganz unpassend.
Sittlichkeit ist nicht identisch mit Zweckrationalität.
Sittliche Verantwortung ist die adäquate, sachgerechte,
nicht durch Egoismus, Leidenschaft oder Fanatismus verzerrte Realisierung sittlicher Verhältnisse.
Generell: Verantwortung wächst mit Macht.
Erfüllung setzt 1. immer voraus, dass es Subjekte entsprechender Pflichten gibt,
die diese Leistungen auch zu erbringen imstande sind
und setzt 2. voraus, dass diese Subjekte nicht vielleicht durch vordringliche Pflichten
an der Erfüllung dieser Ansprüche gehindert sind.
Abwehrrechte hingegen, die andere nur dazu verpflichten,
bestimmte Handlungen zu unterlassen, sind jederzeit erfüllbar.
Sie sind daher strikter als jene.
Es ist sehr folgenreich, wenn man - wie es Marxisten tun - diese Rangordnung umkehrt.
und die elementaren Freiheitsrechte des Menschen
seinen Ansprüchen und sozialen Leistungsgarantien unterordnet.
Die Verantwortlichkeit verschiebt sich zur Un-Verantwortlichkeit.
Gründe für die wachsende Bedeutung des Konzepts der Verantwortung:
1. Durch die zunehmende Komplexität der menschlichen Lebensverhältnisse benötigt der Handelnde
zunehmende Ermessensspielräume zur Bewältigung seiner Aufgaben
2. In der gesellschaftlichen Entwicklung haben sich die verschiedenen sozialen Subsysteme
immer weiter ausdifferenziert, so dass die Koordination verschiedener Rollen
zusätzliche möglicherweise in Konflikt stehende Entscheidungen benötigt
3. Die wachsende wissenschaftliche Durchschaubarkeit langfristiger Akkumulation menschlicher Handlungsfolgen
erzeugt ein zusätzliches Wissen über die Gefahren, die von menschlichem Handeln ausgehen
4. Die zunehmende Geschwindigkeit der Veränderung der Rahmenbedingungen menschlichen Handelns
vor allem in den verfügbaren Technologien
benötigt immer mehr ein abstraktes Prinzip statt einer festen Ordnung
zur Regelung der menschlichen Beziehungen,
mit dem auch Fernwirkungen(zeitlich + räumlich) erfasst werden können.