03.06.2019, 17:59
(03.06.2019, 17:31)Robb schrieb: CAS sitzt in der Schweiz und unterliegt Schweizer Gesetzen. Deshalb kann man bei einem Schweizer Gericht Einspruch gegen CAS-Entscheidungen erheben, sofern es berechtigte Gründe gibt. Die Richter haben wohl zumindest Zweifel am CAS-Entscheid und verlangen deshalb eine Begründung der IAAF.Mir hängen diese 800m Läufe echt zum Hals heraus.
Da darf es keine gemischten Läufe geben, aber diese Frauen dürfen starten. Ich warte darauf, dass die erste Trans-Frau klagt, dass sie ihren Hormonspiegel senken muss und recht bekommt.