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Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV - Druckversion

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RE: Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV - Adonis1 - 30.10.2015

(30.10.2015, 10:45)alex72 schrieb: Klagen einreichen kann jeder. Die Klage wird sehr schnell abgewiesen werden.  ein privater Verein kann frei entscheiden wen er einlädt.  eine Ungleichbehandlung waere nur bei rassistischen, religiösen Gründen verboten. Der Frankfurt Marathon hat auch kein Monopol.  und der Start bei der dm wurde ihr ja erlaubt. 
Viel laerm um nichts die Klage kommt vllt nicht mal zur Verhandlung.  der Rechtsanwalt kriegt sein Honorar auch wenn er verliert.... 
Ganz so einfach und schnell abzuhandeln scheint mir der Fall nun doch nicht. Geraten nicht etwa kirchliche Organisationen immer mehr unter rechtlichen Druck, wenn sie darauf bestehen, keine Geschiedenen/Wiederverheirateten/Homosexuellen … Personen einzustellen bzw. ihnen im Fall der Fälle zu kündigen. Die Moralvorstellungen solcher kirchl. Organisationen sind bei uns angesichts Gleichberechtigungsfragen /Kündigungsschutz etc. kaum noch durchsetzbar. Oder wie läge der Fall, wenn ein Arbeitgeber „aus moralischen Gründen“ seinem Angestellten kündigt, weil dieser beim Kaufhausdiebstahl erwischt (und dafür auch bestraft) worden ist; oder wie sieht es mit einem Vermieter aus, der seinen Mieter auf die Straße setzen will, weil er dessen Computerspielsucht oder seinen Erotikfilmkonsum als Angriff auf seine pers. Moralvorstellungen sieht?...Vielleicht hinken die Vergleiche ein wenig, aber als Privatmann/Verein etc. kann man eben nicht schalten und walten, wie man es selbst für gut/moralisch usw. erachtet.  


RE: Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV - alex72 - 30.10.2015

Deine Beispiele beziehen sich alle auf Kündigungen geschlossener Verträge. Aus so einem Vertrag entstehen natürlich Verpflichtungen. 

Hier hat aber der Verein aber nie einen Vertrag mit restle geschlossen,  genau das möchte er ja,gerade nicht.  

Jemanden zu einem Vertrag zu zwingen ist nur unter sehr engen Grenzen möglich. Wenn es etwa gemäß dem AGG um religiöse,  rassistische oder die sexueller Orientierung geht 

Der dlv hat in gewisser Weise als Verband Verpflichtungen gegenüber seinen Mitgliedern,  aber zu seiner eigenen Veranstaltung wurde sie ja zugelassen. 


RE: Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV - dominikk85 - 30.10.2015

(30.10.2015, 10:19)Robb schrieb: Seit wann müssen sich private Unternehmen an der Resozialisierung von Straftätern beteiligen? Kann ein Vorbestrafter jede Firma verklagen, die ihn nicht einstellt?

Ein Vorbestrafter könnte eine Firma nicht verklagen, aber der Freiheit sind da durchaus schon Grenzen gesetzt. So dürfte z.b ein Unternehmen nicht grundsätzlich   Dunkelhäutige ablehnen und ein Restaurant dürfte nicht selektiv ausländern oder schwulen den Zutritt verwehren. Auch bei Dingen wie Frauenquoten ist die Privatunternehmerische Freiheit eingeschränkt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

Ich will den Fall nicht vergleichen, aber der Gesetzgeber greift durchaus in die Freiheit privater Firmen ein. Außerdem gilt der FFM Marathon ja auch als deutsche Meisterschaft. Kann man Läufern die beim DLV startberechtigt sind und die Qualifikation haben das Stadtrecht bei der DM verweigern?


RE: Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV - Astra - 30.10.2015

(30.10.2015, 20:17)dominikk85 schrieb: Kann man Läufern die beim DLV startberechtigt sind und die Qualifikation haben das Stadtrecht bei der DM verweigern?

Ich denke, das ist das eigentliche Problem.
Auch Restles Verein könnte klagen, weil sie damit eine Chance z.B. auf die Mannschaftsmeisterschaft verloren haben.


RE: Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV - Atanvarno - 30.10.2015

(30.10.2015, 21:59)Astra schrieb: Ich denke, das ist das eigentliche Problem.

Ist es nicht.
Wie im Thread schon mehrfach geschrieben war Restle bei der DM starberechtigt. Sie hätte nur keinen Anspruch auf Preisgeld vom Frankfurt-Marathon gehabt und wäre auch nicht in der Ergebnisliste des Frankfurt-Marathon aufgeführt worden.


RE: Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV - Peter gridling - 30.10.2015

(30.10.2015, 20:17)dominikk85 schrieb:
(30.10.2015, 10:19)Robb schrieb: Seit wann müssen sich private Unternehmen an der Resozialisierung von Straftätern beteiligen? Kann ein Vorbestrafter jede Firma verklagen, die ihn nicht einstellt?

Ein Vorbestrafter könnte eine Firma nicht verklagen, aber der Freiheit sind da durchaus schon Grenzen gesetzt. So dürfte z.b ein Unternehmen nicht grundsätzlich   Dunkelhäutige ablehnen und ein Restaurant dürfte nicht selektiv ausländern oder schwulen den Zutritt verwehren. Auch bei Dingen wie Frauenquoten ist die Privatunternehmerische Freiheit eingeschränkt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

Nachdem ich die Dopingfälle und den Umgang mit Dopingfällen schon länger beobachte, denke ich nicht, dass in Doping-Fällen das Diskriminierungsgesetz greift und zwar aus einem einfachen Grund: Grundsätzlich muss in Gesetzen definiert sein, auf was sie sich beziehen. Von Dopingsündern steht dort nichts drinnen, daher ist es auch nicht anzuwenden.


Für einen Veranstalter, insbesonders einem privaten Anbieter, gilt jedoch das Recht auf Vertragsfreiheit, d.h. jeder darf für sich entscheiden mit wem er einen Vertrag schließt und mit wem nicht, außer er würde gegen Gesetze (Diskriminierungsgesetz) verstoßen.

Ich sehe hier also keinen Grund warum der Veranstalter gegen ein Gesetz verstoßen soll, wenn er es ablehnt mit einem Dopingsünder einen Vertrag zu machen.

Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen: Ich würde keinen Grund sehen, warum der Veranstalter und auch der DLV nicht auch die Meldung ablehnen kann. Völlig unabhängig davon, ob der Athlet als Profi startet oder nicht und ob er laut Reglement startberechtigt ist oder nicht. Im DLV-Reglement steht nämlich nichts von, dass meine Vertragsfreiheit als Veranstalter eingeschränkt wäre.
Wichtig wäre allerdings wahrscheinlich die Form zu wahren, d.h. wenn die (Online)-Meldung schriftlich (per E-Mail) bestätigt wird und nichts in den Teilnahmebedingungen diesbezüglich drinnen steht, gehe ich davon aus, dass ein rechtsgültige Vertrag geschlossen wurde und da wird es dann schwierig als Veranstalter wieder raus zu kommen. Wenn die Meldung nicht bestätigt wurde oder in den Teilnahmebedingungen drinnen steht, dass die Meldung für Dopingsünder nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande und die Meldung kann auch im nachhinein abgelehnt werden.


In Österreich wird dies übrigens bei einigen Veranstaltungen praktiziert. Hier bekommt ein Dopingsünder keine Startnummer und somit keinen Zutritt zur Rennstrecke, auch wenn er quasi "privat" startet.


Lg,


Peter 


RE: Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV - Piroschka - 30.10.2015

So einfach ist das nicht. Wenn Private eine Monopolstellung inne haben, dann dürfen sie anderen Privaten nicht einfach so an der Ausübung ihres Berufs hindern. Da dies dann ihre grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit einschränkt. Aus selbigem Grund halte ich auch die Nicht-Einladung ehemaliger Dopingsünder durch bestimmte Diamond-League Veranstalter für sehr problematisch, da diese Veranstaltungen zum Wettkampfkatalog eines Monopolisten gehören, nämlich dem IAAF.


RE: Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV - RalfM - 31.10.2015

(30.10.2015, 10:19)Robb schrieb: Seit wann müssen sich private Unternehmen an der Resozialisierung von Straftätern beteiligen? Kann ein Vorbestrafter jede Firma verklagen, die ihn nicht einstellt?
Robb, Du als Moderator dieses Forums benutzt in ganz direktem Bezug auf Simret Restle-Apel die Begriffe "Straftäter" und "Vorbestrafter". Das ist eine schlimme Entgleisung, denn diese Begriffe aus dem Strafgesetzbuch sind in Bezug auf die Läuferin Restle-Apel eindeutig nicht zutreffend und könnten sogar in eine Beleidigungsklage münden.
Vielleicht möchtest Du Dich für die undeutliche Formulierung entschuldigen?


RE: Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV - Robb - 31.10.2015

(31.10.2015, 00:02)RalfM schrieb:
(30.10.2015, 10:19)Robb schrieb: Seit wann müssen sich private Unternehmen an der Resozialisierung von Straftätern beteiligen? Kann ein Vorbestrafter jede Firma verklagen, die ihn nicht einstellt?
Robb, Du als Moderator dieses Forums benutzt in ganz direktem Bezug auf Simret Restle-Apel die Begriffe "Straftäter" und "Vorbestrafter". Das ist eine schlimme Entgleisung, denn diese Begriffe aus dem Strafgesetzbuch sind in Bezug auf die Läuferin Restle-Apel eindeutig nicht zutreffend und könnten sogar in eine Beleidigungsklage münden.
Vielleicht möchtest Du Dich für die undeutliche Formulierung entschuldigen?
Ich entschuldige mich dafür, dass du nicht in der Lage bist, einen Vergleich zu erkennen.
Happy?


RE: Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV - alex72 - 31.10.2015

(30.10.2015, 21:59)Astra schrieb:
(30.10.2015, 20:17)dominikk85 schrieb: Kann man Läufern die beim DLV startberechtigt sind und die Qualifikation haben das Stadtrecht bei der DM verweigern?

Ich denke, das ist das eigentliche Problem.
Auch Restles Verein könnte klagen, weil sie damit eine Chance z.B. auf die Mannschaftsmeisterschaft verloren haben.

Das habt ihr falsch verstanden : sie durfte ja starten