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RE: Falsche Höhensteigerung - MikeStar - 10.06.2025 Aus meiner Sicht hängt es nur davon ab welche Höhen der SR/Obmann vor dem WK mitgeteilt hat (IWR TR26.1). Die Ausschreibung ist diesbzgl. nicht bindend. Waren die 1.73 vor dem WK vom SR als springbare Höhe angegeben? RE: Falsche Höhensteigerung - kari.hgw - 11.06.2025 Das weiß man nicht. Unabhängig davon, haben wir hier valide Ergebnisse, die unter fairen und regelgerechten Bedingungen erzielt worden sind, warum sollten wir sie nicht so werten. RE: Falsche Höhensteigerung - runner5000 - 13.06.2025 (10.06.2025, 21:08)MikeStar schrieb: Aus meiner Sicht hängt es nur davon ab welche Höhen der SR/Obmann vor dem WK mitgeteilt hat (IWR TR26.1). Auch, wenn der SR den Athleten das nochmal final mitteilt, liegt die Entscheidung bei vielen Veranstaltungen nicht beim SR, auch wenn die IWR das so sieht. Ich habe schon häufiger Vorlagen zur technischen Besprechung gesehen, wo die WK-Leitung explizit hineinschreibt, dass ein Abweichen von den in der Ausschreibung angegebenen Höhen nicht zulässig ist. RE: Falsche Höhensteigerung - MikeStar - 14.06.2025 Wenn das Veranstalter, Offizielle etc. für einen Wettkampf so festlegen und sich alle darüber einig sind, ist das ja auch erstmal ok. Frage ist halt was im Zweifel passiert, wenn z.B. ein Athlet oder anderer Berechtigter Protest einlegen würde. Zumindest bei offiziellen Wettkämpfen würde dann wohl eher nach den offiziellen Regeln entschieden werden, also im Zweifel die Ansagen des SR eher gelten als die Ausschreibung, oder? RE: Falsche Höhensteigerung - MikeStar - 15.06.2025 Mir ist das Thema gestern auf der Fahrt zum Wettkampf weiter im Kopf rumgespukt... keine Ahnung wieso. Nehmen wir mal die Konstellation: - Ausschreibung: bis 1.80 Steigerung +5cm, danach +3cm - SR sagt vor dem WK es werden die Höhen gem. Ausschreibung gesprungen. - A+B schaffen als einzige 1.80, A im ersten, B im 2. Versuch - Danach wird versehentlich 1.84 aufgelegt. - A scheitert, B schafft es. A legt Einspruch ein, weil 1.84 nicht angesagt wurde... Was passiert? - Einspruch wird abgewiesen, weil er vor dem Sprung hätte erfolgen müssen? - Einspruch wird stattgegeben... Was dann? - A bekommt 3 Versuche über 1.83 ? - B muss auch 1.83 springen obwohl 1.84 geschafft, weil 1.84 nicht angesagt war? Oder gelten die 1.84 als Ersatz für die 1.83 und werden als 1.83 gewertet? RE: Falsche Höhensteigerung - S_J - 15.06.2025 Was heißt denn versehentlich aufgelegt? 1,84m gemessen und angesagt? Dann müsste er sich gleich beschweren und sein Recht auf die 1,83m geltend machen. Oder 1,83m angesagt und dennoch 1,84m aufgelegt? Bei manchen Veranstaltungen und Messlatten würde ich nicht ausschließen, dass es regelmäßig zu Abweichungen in der Größenordnung kommt. Aber auch da würde ich empfehlen, direkt zu bitten, das nachzumessen, falls man es denn wirklich merkt... Wer im Nachhinein über eine dreimal versuchte Höhe Einspruch einlegt, hat zumindest bei mir keine guten Karten. Weiter geht es dann ja für B ohnehin mit 1,86m oder höher nach Wahl. RE: Falsche Höhensteigerung - MikeStar - 15.06.2025 Nehmen wir an es wird 1.84 aufgelegt aber 1.83 angesagt. A merkt es nach dem letzten Sprung und legt Einspruch ein. Müsste A dann auch Einspruch gegen die 1.84 von B einlegen? Oder kann sich B darauf berufen, dass er 1.83 geschafft hat obwohl er sie "eigentlich" nicht gesprungen ist (sondern die nicht angesagten 1.84)? RE: Falsche Höhensteigerung - S_J - 15.06.2025 Ich glaube wirklich spannend wird es erst, wenn eine Normhöhe, zB für DM Quali falsch aufgelegt wurde. Wirklich problematisch ist es ja nur andersherum, wenn die Latte zu tief liegt... Ich würde ja jetzt auch gerne sagen, dass so etwas auch eigentlich gar nicht vorkommen sollte, aber nach dem 800m Start in Wien, muss man wohl wirklich mit allem rechnen ![]() Aber im Regelwerk gibt es nur sehr wenige Regeln für den Fall, dass das Kampfgericht Fehler macht. Zum Beispiel gibt es Ersatzversuche, wenn beim Dreisprung der Balken falsch angezeigt wird. Dementsprechend könnte man TR 25.18 sicherlich dahingehend interpretieren, dass der Athlet in seinem Versuch über 1,83m zu springen dadurch unverschuldet behindert wurde, dass die Latte nicht auf 1,83m lag. Dementsprechend Ersatzversuch bevor der Wettkampf mit 1,86m fortgesetzt wird. B wurde ja nicht behindert und ist über 1,83m gesprungen. RE: Falsche Höhensteigerung - MikeStar - 15.06.2025 (15.06.2025, 14:34)S_J schrieb: [...] Wäre ich der Athlet, würde ich die 1.83 nur unter Protest springen, weil ich ja schon mit 1.84 höher gesprungen bin. Angenommen B schafft dann die 1.83 im dritten, A hat sie hingegen im ersten Versuch geschafft. Anschließend reißen beide 1.86. A siegt mit 1.83 obwohl B 1.84 gesprungen ist?! Lässt man A jetzt noch 1.84 springen um einen Sieger zu ermitteln? Wie du sagst... interessant wird es, wenn es um Normen geht. RE: Falsche Höhensteigerung - S_J - 15.06.2025 Zur Klarstellung: Ich würde nur A, dem behinderten Athleten, den Ersatzversuch geben. B macht ganz normal bei 1,86m weiter. Im Zweifelsfall auch nur einen, nämlich den, bei dem er seinen Einspruch hat geltend gemacht. Aber das ist vermutlich dann auch die Schwierigkeit dabei: Die Anzahl der Fehlversuche... Niemand ist offiziell 1,84m gesprungen. B ist über 1,83m gesprungen und A wurde durch die falsche Lattenauflage behindert. Aber mich würde auch interessieren, was die anderen denken? |