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Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - Druckversion +- Leichtathletikforum.com (https://leichtathletikforum.com) +-- Forum: Leichtathletikforen (https://leichtathletikforum.com/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Leichtathletik allgemein (https://leichtathletikforum.com/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt (/showthread.php?tid=6242) |
RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewaltt - MikeStar - 12.07.2025 "No means no" / "yes means yes" bedeutet aber auch, dass man von Athlet zu Athlet und im Worst Case von Fall zu Fall denken muss, denn der gleiche Sachverhalt kann von Athlet zu Athlet unterschiedlich empfunden werden. Beispiel: Drei von vier Athleten finden den Klaps auf den Po nach guter Leistung als OK, Nummer vier findet es anstößig und beschwert sich. Was macht man? a) man verbietet es generell um dem Unwohlsein von 4 entgegenzutreten , mit dem "Risiko" dass sich 1-3 bevormundet fühlen b) man lässt es bei 1-3 zu und bei 4 ist es verboten mit dem Wissen, dass sich 4 damit unwohl fühlt c) man erlaubt es und 4 muss es akzeptieren oder den Verein wechseln RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - Reichtathletik - 12.07.2025 ich würde mal sagen eine Hand hat am Po keiner Athletin was zu suchen RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - Atanvarno - 12.07.2025 (12.07.2025, 18:57)Reichtathletik schrieb: ich würde mal sagen eine Hand hat am Po keiner Athletin was zu suchen Dass das nicht selbstverständlich ist und hier sogar als Beispiel für scheinbar gängiges Verhalten angeführt wird erschreckt mich RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - MikeStar - 12.07.2025 Interessant, dass sofort auf Athletinnen referenziert wurde obwohl ich "Athleten" geschrieben habe. Ich könnte jetzt interpretieren, dass ihr es bei Frauen nicht ok findet, aber bei Männern schon.... das wäre ziemlich sexistisch. Nach dazu wird aus einem Beispiel ohne jeden Bezug zu einem realen Sachverhalt ein angeblich gängiges Verhalten unterstellt. Hier zeigt sich aber eines der Probleme, weshalb ich der Meinung bin, dass so ein Sachverhalt nur mit eindeutigen und schriftlich hinterlegten Definitionen fair abbildbar ist. Wir sind alle Individuen und haben unterschiedliches Verständnis von Grenzen und wie man mit Überschreitungen umgeht. Etliche Gesetze sind beispielsweise bewußt so formuliert, dass nur auf Antrag ein Vergehen verfolgt wird. Auch weil man davon ausgeht, dass Person A den Sachverhalt OK finden könnte, Person B aber nicht. So kann jeder entscheiden, ob er Anzeige erstattet oder nicht. Dass dies den Nachteil hat, dass Person B evtl. sich nicht traut Anzeige zu erstatten, oder von Person A unter Druck gesetzt werden könnte dies nicht zu tun, ist denke ich den meisten bewußt und das ist halt auch die Crux. Entweder man definiert feste Regeln, an die sich alle halten müssen, ohne Ermessensspielraum oder man läuft zwangsläufig Risiko Fehler zu machen. Ansonsten findet man auch immer Leute, die versuchen werden diesen Spielraum zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen, z.B. um anderen zu schaden oder sich Vorteile zu verschaffen. Der Schutz der Athleten/Athletinnen geht vor, insb. Minderjähriger, aber wenn man nicht über alle Risiken spricht, kann man sie auch nicht eliminieren. RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - CoachnEngineer - 12.07.2025 Ich denke, dass sich viele erst mal klar machen müssen, wo Missbrauch eigentlich anfängt. Die hier schon aufgeführten Beispiele sind Teil des leicht sichtbaren, weil über dem Wasser liegendem Teil des Eisbergs. Missbrauch fängt für mich schon an, wenn TuT die ihnen anvertrauten AuA als Objekte ihrer persönlichen Zielerreichung benutzen. Mit der Gesundheit von minderjährigen Sportlern wird dann fahrlässig umgegangen, um zeitige Erfolge einzufahren, auch psychische Irritation wird häufig ignoriert, bzw. mit Ablehnung von Trainerseite beantwortet, etc. pp. Viele können bereits das nicht erkennen und reflektieren. Noch immer wird von Trainern (es sind leider häufiger Männer), auch BT oder LT von "Material" gesprochen, wenn sie über ihre Kaderathleten sprechen. Material, das doch einfach erfolgreich funktionieren muss, wenn der Plan des Trainers umgesetzt wird. Und leider, wie auch schon weiter oben angesprochen, wird das vielfach toleriert, wenn die betreffenden Trainer doch Erfolge vorweisen können. Dethloff scheint das jetzt tatsächlich anders anzugehen. Man darf/muss ihn aber fragen, ob er nicht bei der Trainerauswahl zuvor fahrlässig war. Zumindest bei einem der angeführtem Fälle, welcher auch ohne Namensnennung recht eindeutig zuzuordnen ist, gab es doch in der Vergangenheit schon häufiger entsprechende Verdachtsmomente und "Gerede". Ob es tatsächlich etwas juristisch Greifbares gab, weiß ich allerdings nicht. Das muss es aber mE auch nicht, wenn es darum geht, ob ich als Vereins- oder Verbandsverantwortlicher, eine solche Person beschäftigen möchte. Hier reicht die subjektive Einschätzung. RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - mark1967 - 12.07.2025 (12.07.2025, 19:25)MikeStar schrieb: Hier zeigt sich aber eines der Probleme, weshalb ich der Meinung bin, dass so ein Sachverhalt nur mit eindeutigen und schriftlich hinterlegten Definitionen fair abbildbar ist. Wir sind alle Individuen und haben unterschiedliches Verständnis von Grenzen und wie man mit Überschreitungen umgeht. Es gibt so etwas wie gesunden Menschenverstand. Oder willst du in die Definitionen reinschreiben, wann ein "Klaps auf den Po" zulässig ist und wann nicht? Ich zucke immer schon zusammen, wenn ein Trainer seine Athletin umarmt. Und ich will mir gar nicht erst vorstellen, welche subtileren Praktiken angewendet werden, manchmal, ohne dass ein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist. Zeiten und Maßstäbe haben sich eben geändert. Und ja, ein Trainer, der einen männlichen Athleten auf den Po haut, ist genauso übergriffig. RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - Reichtathletik - 12.07.2025 Ich sehe tatsächlich keinen Unterschied ob es eine Athletin oder ein Athlet ist. Zu beobachten ist Tätscheln (übrigens manchmal auch von Funktionären bei Siegerehrungen) meist bei Frauen. Ich glaube auch nicht dass ein Verband zunächst die Regeln bestimmen sollte. Die Regeln bestimmen in diesem Fall die AuA. In erster Linie sollte man sie fragen was für sie OK ist und was nicht. Und nein, dass ist in meinen Augen keine Einladung zu Wünsch dir was und Geringster Widerstand. Natürlich darf man Athleten zB auch mal Ankacken, wenn es angemessen ist. Aber eben respektvoll und den Menschen als Menschen sehend. Ein passendes Wort dafür ist Empowerment. Wir reden ja gerne von mündigen Athleten, auch wenn wir meist das Gegenteil produzieren. RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - MikeStar - 12.07.2025 (12.07.2025, 20:29)mark1967 schrieb:(12.07.2025, 19:25)MikeStar schrieb: Hier zeigt sich aber eines der Probleme, weshalb ich der Meinung bin, dass so ein Sachverhalt nur mit eindeutigen und schriftlich hinterlegten Definitionen fair abbildbar ist. Wir sind alle Individuen und haben unterschiedliches Verständnis von Grenzen und wie man mit Überschreitungen umgeht. Ob ein Klaps auf den Po übergriffig ist oder nicht, entscheiden aber erstmal nicht ich und auch nicht du oder sonstwer, sondern lediglich der Athlet / die Athletin. Als entweder definiert man akzeptables/inakzeptables Verhalten oder man muss sich ggf. damit rumschlagen, dass die gleichen Sachverhalte unterschiedlich bewertet werden. Und gerade weil sich die Zeiten ändern muss ein solcher Kodex ein lebendes Werk sein und immer wieder angepasst werden. Ob da jetzt z.B. "Klaps auf den Po" oder "jeglicher körperlicher Kontakt, der nicht zur Ausübung der sportlichen Tätigkeit notwendig ist" steht, muss man definieren. Gesunder Menschenverstand lässt immer noch bei solchen Themen zu viel Spielraum für Missbrauch und Missverständnisse. Du nennst einen Klaps auf den Po bei einem männlichen Athleten übergiffig? Ich würde ein solches Urteil nur für mich fällen, denn ich weiß nicht, ob Sportler A, B oder C das übergiffig finden. Wenn z.B. aus Gesetzen, Studien, Recherchen etc. herausgeht, dass die Mehrheit der Sportler das übergriffig findet, dann kann man es verbieten, aber dann mit dem Zusatz, dass es auch bei Sportlern geahndet wird, die es nicht übergriffig finden und zwar ohne wenn und aber... und... dass die Sportler, die es dulden ohne es anzuzeigen auch bestraft werden, denn sie würden dann auch wiederum den Missbrauch fördern und schaden dem Ansehen des Sports. Regelmäßige Schulungen, Sensibilisierungen und zwar von Trainern als auch Athleten müssten das ganze auch zusätzlich unterstützen. RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - S_J - 12.07.2025 Das könnte man ja alles im Dialog mit der Athleten- und Jugendvertretung erarbeiten (: RE: Schutz von Athleten vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt - MikeStar - 12.07.2025 (12.07.2025, 20:51)S_J schrieb: Das könnte man ja alles im Dialog mit der Athleten- und Jugendvertretung erarbeiten (: Stimmt. Und das wäre sogar vermutlich der einzig sinnvolle Weg. ![]() Btw.. wenn es eine Blacklist geben sollte, dann müsste imho auch einsehbar sein für welches Vergehen die jeweilige Person dort gelandet ist, damit man sich ein vollständiges Bild vom Sachverhalt machen kann. |