Leichtathletikforum.com
Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - Druckversion

+- Leichtathletikforum.com (https://leichtathletikforum.com)
+-- Forum: Leichtathletikforen (https://leichtathletikforum.com/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Leichtathletik allgemein (https://leichtathletikforum.com/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt (/showthread.php?tid=748)

Seiten: 1 2 3 4 5


RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - osuse - 27.01.2015

Wer seine Verantwortung nicht erkennt und sich ihrer nicht bewusste ist, der kann diese nicht übernehmen und ihr schon gar nicht gerecht werden. Im Zweifel also lieber nicht. Die Frage des Ehrenamtes spielt hier gar keine Rolle.


RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - alex72 - 29.01.2015

man sollte  nicht gleich Panik verbreiten:

natürlich muss ein Veranstalter einer Sportveranstaltung - soweit er das zumutbar kann - auch für die Sicherheit der Halle sorgen. Ob das in diesem Fall so war oder nicht lässt sich aus den dürren Einzelheiten nur schwer beurteilen. ich hätte auch Zweifel ob ein ehrenpamtlicher Betreuer wissen muss, dass man Tore zusammenstellen und abschließen muss. Das ist mir auch völlig neu. Von einem hauptamtlichen Hausmeister bzw. der Stadt kann man diese Kenntnis dagegen schon erwarten. Die Frage des Ehrenamtes spielt hier nur insofern eine Rolle als man an einen hautamtlichen Fachmann höhrere Ansprüche stellen kann.

Dass man aber auch als ehrenamtlicher Sportveranstalter eine Verantwortung trägt ist doch wohl selbstverständlich und wenn man dann etwas übersieht kann das auch zu einer Strafe führen . Das ist etwa im Straßenverkehr auch nicht anders.


RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - highjumper83 - 30.01.2015

Ich habe schon selber Übungsleiterausbildungen gehalten und da war das Thema "Sicherheit" immer dran. Wie das bei anderen Veranstaltern geregelt ist kann ich natürlich nicht sagen.
Prinzipiell gilt: Der Übungsleiter ist die ärmste Sau.
Er muss dafür sorgen, das auf dem Sportplatz /in der Halle alles in Ordnung ist und sich niemand an ungesicherten Gegenständen verletzen kann. Ist ihm das nicht möglich darf er die Sportveranstaltung nicht durchführen. Aber genau hier liegt das Problem. Es gibt quasi kein Sportplatz/Halle wo alles in Ordnung ist. D.h. selbst wenn man um die Rechtslage weiß und trotzdem Sport mit den Kindern machen möchte geht man immer ein Risiko ein. Man sollte nur versuchen es so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört unter anderem, das man Gefahrenstellen sucht / erkennt und beseitigt, Belehrungen durchführt und hofft das nie etwas passiert.
Das Urteil entspricht meinen Erfahrungen bei leichter Fahrlässigkeit. Wenn man zugibt das man nicht zu 100% seiner Aufsichts- und Sorgfaltspflich nachgekommen ist bezahlt man eine Geldbuse. Wer das nicht einsieht landet vor Gericht. Und dort kann ja alles passieren.

Und ja, ich betreue trotz dem Urteil und dem Wissen dessen was passieren kann weiter eine Trainingsgruppe.

P.S.: In Trainingslagern (Ferienfreizeiten) ist die Gefahr einen Fehler zu machen mit dem man vor Gericht landet noch viel Größer als im normalen Trainingsbetrieb.


RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - Hellmuth K l i m m e r - 30.01.2015

(30.01.2015, 14:32)highjumper83 schrieb: Prinzipiell gilt: Der Übungsleiter ist die ärmste Sau.

Er muss dafür sorgen, dass auf dem Sportplatz /in der Halle ..... 

Und ja, ich betreue trotz dem Urteil und dem Wissen dessen was passieren kann weiter eine Trainingsgruppe.
Letzteres kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden!!!

Jeder Trainer/ÜL wird schon seine Erfahrungen mit versteckten Unfallquellen gemacht haben. Als Ausbilder von LA-Trainern sind mir (innerhalb von 20 Dienstjahren) auch 2 ... 3 vermeidbare Unfälle passiert; allerdings nur Verletzungen (FG-Distorsionen, Platzwunde durch kippende HS-Ständer, ...), die selbst bei erfahrenen Athleten (Leistungssportler, KJS-Schüler) passieren können.

Der hier diskutierte  Fall erinnert mich an einen ähnlichen Fall vor mehr als 30 Jahren in der DDR: Ein ÜL (Ballsport) hatte sein Training beendet und war danach mit Eltern der Schüler zu einem Gespräch in die Vereinsgaststätte des Sportplatzes gegangen.
Die Kinder turnten aber auf den Platz weiter an den Kleinfeldtoren rum, wobei einem Kind das umfallende Tor traf und schwer verletzte.
Der ÜL wurde bestraft; allerdings erinnere ich mich nicht mehr an das Strafmaß.

H. Klimmer / sen.


RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - osuse - 31.01.2015

(30.01.2015, 14:32)highjumper83 schrieb: ................
  ................ Wer das nicht einsieht landet vor Gericht.
.............

ich denke auch das es sehr auf die Einsicht ankommt. Wer ein einem solchen Fall uneinsichtig ist muss einfach härter bestraft werden, als jemand der durch die Akzeptanz einer Geldbuße den Fehler eingesehen hat. Anderenfalls wäre ja kein Teilnehmer einer Sportveranstaltung mehr sicher. Gleichgültigkeit würde sich breit machen.


RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - Mockauer - 05.02.2015

Der Hauptcoach bei uns sagt immer, egal was du machst, du stehst schon mit einem Bein im Knast...


RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - Wechselschritt1 - 05.02.2015

Da hat er leider auch nicht Unrecht Sad


RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - Rolli - 05.02.2015

(31.01.2015, 14:50)osuse schrieb:
(30.01.2015, 14:32)highjumper83 schrieb: ................
  ................ Wer das nicht einsieht landet vor Gericht.
.............

ich denke auch das es sehr auf die Einsicht ankommt. Wer ein einem solchen Fall uneinsichtig ist muss einfach härter bestraft werden, als jemand der durch die Akzeptanz einer Geldbuße den Fehler eingesehen hat. Anderenfalls wäre ja kein Teilnehmer einer Sportveranstaltung mehr sicher. Gleichgültigkeit würde sich breit machen.
Klar... zuerst nach Schuldigen Suchen und Eigenverantwortung vergessen ist einfach. (hierbei meine ich nicht die Verantwortung den Kindern gegenüber)
Auch wenn Du das bis jetzt nicht verstanden hast: hier geht es gar nicht um Übernahme der Verantwortung im Falle Eigenverschulden sondern sonderbare Schuldzuweisung.


RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - dominikk85 - 06.02.2015

(31.01.2015, 14:50)osuse schrieb:
(30.01.2015, 14:32)highjumper83 schrieb: ................
  ................ Wer das nicht einsieht landet vor Gericht.
.............

ich denke auch das es sehr auf die Einsicht ankommt. Wer ein einem solchen Fall uneinsichtig ist muss einfach härter bestraft werden, als jemand der durch die Akzeptanz einer Geldbuße den Fehler eingesehen hat. Anderenfalls wäre ja kein Teilnehmer einer Sportveranstaltung mehr sicher. Gleichgültigkeit würde sich breit machen.

Ist die einsicht denn wichtig für die strafe? ist doch klar, dass man sich vor gericht verteidigt, für mich ist es unerheblich ob man die schuld einsieht oder nicht, die Fahrlässigkeit oder nicht war ja trotzdem da.


RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - chmeseb - 06.02.2015

(06.02.2015, 09:58)dominikk85 schrieb: ................
Ist die einsicht denn wichtig für die strafe? ist doch klar, dass man sich vor gericht verteidigt, für mich ist es unerheblich ob man die schuld einsieht oder nicht, die Fahrlässigkeit oder nicht war ja trotzdem da.

Die Straftat liegt hier in einem Unterlassen. Wenn man für eine Aufgabe zuständig ist und dieser in einer Art und Weise nicht nachkommt das ein Dritter zu Schaden kommt, dann ist es für das Strafmaß nicht ganz unerheblich, ob die Beschuldigte das Unterlassen einräumt und Reue zeigt. Die Strafe soll hier vor allem erzieherisch wirken, um künftige Wiederholungen zu vermeiden. Man kann sich bei der Verteidigung darauf berufen, überfordert gewesen zu sein, z.B. wenn bei der Veranstaltung alle Aufgaben auf einer Person lasten, kann diese die Augen nicht überall haben. Zeigt sich der Delinquent aber uneinsichtig, indem eine Schuld dem Grunde nach bestritten wird, dann muss mit dem Strafmaß zur Erhellung seiner Erkenntnis beigetragen werden. Ich würde mich hier der Meinung von osuse anschließen, wenngleich die Informationen aus den wenigen Presseveröffentlichungen eher spärlich sind. Da die anderen Mitschuldigen die Geldstrafe angenommen haben, können sie natürlich nicht weiter belangt werden. Wer den größten Anteil der Verantwortung an dem Unfall hatte, bleibt wohl offen.

Die Vereinsvorstände wären gut beraten, regelmäßige Belehrungen der Verantwortlichen zu organisieren. Beraten tut hier auf jeden Fall die Unfallkasse. Nur zu empfehlen, das in Anspruch zu nehmen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

@ Rolli
Ich verstehe Deine Aufregung gegen das Urteil nicht. Vielleicht kannst Du mir helfen, Deine Argumente zu verstehen.