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RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - Gertrud - 09.02.2015 Ich habe sofort, als ich meinen Dienst als Diplom-Sportlehrerin begonnen habe, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch bei grob fahrlässigem Verhalten in Kraft trifft. Ansonsten sieht man im Schadensfall alt aus. Man sollte sich möglichst auch nicht dazu überreden lassen, Athleten/innen im Auto mitzunehmen. Die Versicherung kommt nur bis zu einer bestimmten Summe für Personenschäden auf. Man kann heute nicht mehr auf eine unbegrenzte Summe abschließen. - Ich bin damals fast rückwärts umgefallen, als ich hörte, dass die Autos, die wir in Wattenscheid von Steilmann zu Wettkämpfen (z. B. Götzis) benutzen durften, keine Personenversicherung beinhalteten. Eine derartige Verantwortung würde ich heute niemals mehr auf mich nehmen. Gertrud RE: Ehrenamtlicher Betreuer verurteilt - highjumper83 - 10.02.2015 (09.02.2015, 23:24)Gertrud schrieb: Ich bin damals fast rückwärts umgefallen, als ich hörte, dass die Autos, die wir in Wattenscheid von Steilmann zu Wettkämpfen (z. B. Götzis) benutzen durften, keine Personenversicherung beinhalteten. Eine derartige Verantwortung würde ich heute niemals mehr auf mich nehmen. Und das ist genau das wie es läuft. Andere haben es zu verantworten (schlechte bzw. gar keine Versicherung abgeschlossen) und der Frontman (Fahrer / Betreuer ...) muss es im Zweifel ausbaden. Ich lese hier immer, dass kann man doch keinem Ehrenamtlichen zutrauen ... da haben wir bald keine mehr die sich freiwillig hinstellen ... wenn die das nun alles zusätzlich machen sollen ... So sind die Gesetze und da ändert sich wohl so schnell auch nichts dran. Und Mehraufwand dürfte es ja nicht sein, da die Aufgaben auch bis jetzt hätten übernommen werden müssen. In den Schulungen die ich gehalten habe, habe ich auch gerne den Spruch mit dem "einen Bein im Knast" gebraucht. Weil er leider zutrifft. In einer Zeit und Gesellschaft wo jeder nur seinen Vorteil sieht, wird es auch immer Eltern geben die Übungsleiter verklagen weil diese angeblich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (man kann ja ein Paar Euro Schmerzensgeld verlangen). Meistens sind das auch genau die Eltern die ihre Kinder nicht erzogen haben und die Kinder genau deswegen erst in diese Situation gekommen sind. Aber auch wenn mich der ein oder andere dafür scharf angeht kann ich nur wiederholen: Jeder sollte sich bewusst sein, dass man im Umgang mit Kindern immer Fehler machen kann, seien sie nun bewusst oder unbewusst. Und das man für diese Fehler zur Rechenschaft gezogen werden kann. Und auf Grundlage dieses Wissens sollte dann jeder für sich entscheiden ob er das Risiko eingeht, oder ob er die Verantwortung ablehnt und die Gruppe abgibt. |