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Stabhoch - Regelignoranz - Druckversion

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Stabhoch - Regelignoranz - kari.hgw - 14.12.2015

Athlet A hat die erste Höhe im ersten Versuch geschafft.
die zweite Höhe reist er dreimal knapp, weil er mit dem Abstand nicht hinkommt und beschwert sich danach beim Schiedsrichter, dass da ja die neuen vorgeschriebenen Markierungen nicht vorhanden sind. Er erwartet mindestens einen Ersatzversuch. Was sagst du? (die Markierungen sind wirklich nicht da)


RE: Stabhoch - Regelingnoranz - tsg78hd - 14.12.2015

... steht bei den Regeländerungen nicht "soll" die Markierungen anbringen ? ... dann sollte der Athlet vor dem WK fragen und nicht sich im Nachhinein beschweren ...


RE: Stabhoch - Regelingnoranz - Hellmuth K l i m m e r - 14.12.2015

Was ich gar nicht verstehen kann: Beim Stabhochsprung soll dem Springer Unterstützung gewährt werden (durch nicht wenige Markierungen)  a b e r  beim Weitsprung sollen die Karis beim Einspringen nicht mehr helfen dürfen. Angry  Na Danke

H. Klimmer / sen.


RE: Stabhoch - Regelingnoranz - tsg78hd - 14.12.2015

(14.12.2015, 16:23)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Was ich gar nicht verstehen kann: Beim Stabhochsprung soll dem Springer Unterstützung gewährt werden (durch nicht wenige Markierungen)  a b e r  beim Weitsprung sollen die Karis beim Einspringen nicht mehr helfen dürfen. Angry  Na Danke

H. Klimmer / sen.


ist wirklich "merkwürdig" ... vielleicht weil diese Markierungen ebenso "neutral" sind wie Windfähnchen ? Huh


RE: Stabhoch - Regelignoranz - PoleVault - 15.12.2015

Regel 180.17: Wird ein Wettkämpfer auf irgendeine Weise bei seinem Versuch behindert, hat der Schiedsrichter das Recht, ihm einen Ersatzversuch zu gewähren.

Wird der Athlet durch die fehlenden Markierungen behindert oder nur nicht unterstützt?


Und warum klebt der Athlet sich seine Markierungen nicht einfach selbst? Hat doch die ganzen Jahre davor auch super funktioniert.


RE: Stabhoch - Regelignoranz - Prometheus2000 - 15.12.2015

Kari.hgw meinte die neue Regel 180.3. 
In der Übersicht über die neuen Regeln steht aber, dass solche Markierungen angebracht werden !sollen!. Eine Soll-Bestimmung also, keine Muss-Bestimmung. 
Demnach kein Ersatzversuch.

Ich teile aber Hellmuths Unmut über die Ungleichbehandlung der verschiedenen Disziplinen, auch wenn es hier eine objektive Hiflestellungen für alle Athleten wären. Ich finde immer, den Stabis versucht man immer alles Recht zu machen, die anderen müssen Regelverschärfungen hinnehmen.


RE: Stabhoch - Regelignoranz - PoleVault - 15.12.2015

(15.12.2015, 14:25)Prometheus2000 schrieb: Kari.hgw meinte die neue Regel 180.3. 

Um die Frage beantworten zu können, ob ein Ersatzversuch gewährt werden soll/muss, muss man allerdings die entsprechende Regel kennen (180.17.), welche definiert unter welchen Umständen und wann ein Ersatzversuch gewährt werden kann.

Jetzt darfst du entscheiden, ob eine Behinderung des Athleten, nach Regel 180.17 der einzige Grund, um einen Ersatzversuch zu gewähren, vorliegt.


RE: Stabhoch - Regelignoranz - Prometheus2000 - 16.12.2015

180.17 hat damit nichts zu tun bzw. nur indirekt. Es geht um die Auslegung der neuen 180.3er Regel. Wenn ein Athlet meint, die Regel sei zu seinen Ungunsten nicht korrekt ausgelegt, kann er ja einen Einspruch einlegen.


RE: Stabhoch - Regelignoranz - kari.hgw - 16.12.2015

Ich würde meinen Ausgangsfall wie folgt lösen:

Theoretisch wären Ersatzversuche auch ohne Behinderung möglich, z.B. wenn das Kampfgericht beim Stabhoch die Ständer falsch einstellt oder beim Hammerwurf der falsche Flügel hineingedreht ist.

Hier allerdings liegt aus meiner Sicht kein Grund für einen Ersatzversuch vor:

Er hätte den Mangel schon vorher, spätestens aber beim ersten Versuch anmelden können und
ein Wir-sind-ausgeschieden-also-gucken-wir-mal-wo-wir-meckern-können-um-wieder-dabei-zu-sein finde ich schwierig.

Noch ein Wort zum Thema "soll". Sollen heißt, es muss, wenn es geht. Diese Markierung nicht anzubringen wäre also nur in Ordnung, wenn man im ganzen Stadion kein Klebeband findet, das kommt doch eher selten vor.


RE: Stabhoch - Regelignoranz - RalfM - 16.12.2015

(16.12.2015, 19:50)kari.hgw schrieb: Theoretisch wären Ersatzversuche auch ohne Behinderung möglich, z.B. wenn das Kampfgericht beim Stabhoch die Ständer falsch einstellt oder beim Hammerwurf der falsche Flügel hineingedreht ist.

Hier allerdings liegt aus meiner Sicht kein Grund für einen Ersatzversuch vor:

Er hätte den Mangel schon vorher, spätestens aber beim ersten Versuch anmelden können und
ein Wir-sind-ausgeschieden-also-gucken-wir-mal-wo-wir-meckern-können-um-wieder-dabei-zu-sein finde ich schwierig.
Finde ich seltsam argumentiert. Wenn ein Ausscheiden aus Fehlern des Kampfgerichts resultiert, warum muss das dann schon am Beginn des Wettbewerbs reklamiert worden sein? Man kann sich verschiedenste Gründe ausdenken, warum dies nicht gleich geschah.
Oder hat das Kampfgericht auch drei Fehlversuche frei?