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Überschneidung Weitsprung und Sprint - Druckversion

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Überschneidung Weitsprung und Sprint - Halloo - 01.06.2016

Wenn sich ein Weitsprung- und Sprintwettbewerb überschneiden, kann der Springer,  um am Sprint teilnehmen zu können, sich beim Kamprichter Weitsprung abmelden, und seinen Sprung im gleichen Durchgang nachholen.
Frage: Ist der Versuch in diesem Fall nur am Ende zum Ende des Durchganges möglich, oder kann der Kampfrichter auf Bitten des Sportlers diesen den Sprung im gleichen Durchgang auch vorspringen lassen? Hab das auf die Schnelle in den Wettkampfbestimmungen nicht gefunden. Ich frage aus gegebenem Anlass. Ist das fest vorgeschrieben, oder im Ermessen des Kampfrichters?
Zusatzfrage: Der Weitspringer kommt gehetzt vom Hochsprung ( den er gewonnen hat)  zum Weitsprung, der gerade geginnt. Der Kampfrichter verbietet einen Probeanlauf auf der parallel danebenliegernden Anlage. Gestört hätte das niemanden. Das sei nach der Regel nicht statthaft. Liegt er richtig? In den Regeln lese ich, dass das nicht  auf der Wettkampfanlage sein darf.


RE: Überschneidung Weitsprung und Sprint - Doberaner - 02.06.2016

(01.06.2016, 21:59)Halloo schrieb: Frage: Ist der Versuch in diesem Fall nur am Ende zum Ende des Durchganges möglich, oder kann der Kampfrichter auf Bitten des Sportlers diesen den Sprung im gleichen Durchgang auch vorspringen lassen? Hab das auf die Schnelle in den Wettkampfbestimmungen nicht gefunden. Ich frage aus gegebenem Anlass. Ist das fest vorgeschrieben, oder im Ermessen des Kampfrichters?


IWR 142.3: 3. Ist ein Wettkämpfer für einen Laufbahnwettbewerb und einen technischen Wettbewerb oder für mehrere technische Wettbewerbe gemeldet, die gleichzeitig stattfinden, kann der zuständige Schiedsrichter ihm für einzelne Durchgänge oder einzelne Versuche im Hoch- oder Stabhochsprung erlauben, seinen Versuch in einer anderen Reihenfolge auszuführen als der, die vor Beginn des Wettkampfs ausgelost worden ist.

Das kann nach meiner Lesart auch gleich am Anfang des Durchgangs sein (und wir machen das auch so).
BTW: Im 6. Durchgang ist eine Änderung der Reihenfolge seit 2016 nicht mehr möglich (Regeländerungen 2016 Seite 28).

(01.06.2016, 21:59)Halloo schrieb: Zusatzfrage: Der Weitspringer kommt gehetzt vom Hochsprung ( den er gewonnen hat) zum Weitsprung, der gerade geginnt. Der Kampfrichter verbietet einen Probeanlauf auf der parallel danebenliegernden Anlage. Gestört hätte das niemanden. Das sei nach der Regel nicht statthaft. Liegt er richtig? In den Regeln lese ich, dass das nicht auf der Wettkampfanlage sein darf.


Ist regelkonform nach IWR 180.1 und .2. Die andere Anlage ist offensichtlich nicht in Betrieb und der Athlet hat dort nichts zu suchen.
Könnte man aber mit Fingerspitzengefühl lösen, oder?


RE: Überschneidung Weitsprung und Sprint - Halloo - 02.06.2016

Stimmt, könnte man mit Fingerspitzengefühl lösen - hat aber nicht jeder.


RE: Überschneidung Weitsprung und Sprint - Halloo - 02.06.2016


Wenn der zuständige Schiedsrichter im besagten Fall erlauben kann, dass ein Aktiver innerhalb eines Durchganges seinen Versuch in einer anderen Reihenfolge durchführen darf frage ich mich, welche Gründe es dann gibt, das zu verweigern. Es heißt. dass der Schiedsrichter erlauben KANN.
Ist damit gesagt, dass auf Bitten/Verlangen des Aktiven der Schiedsrichter erlauben muss wozu er berechtigt ist? Wenn das nicht der Fall wäre, könnte der Schiedsrichter je nach Lust und Laune gestatten oder verweigern. Das kann aber so kaum sein.....
Hat jemand mehr Hintergrundwissen?
Immer wieder gibt es Irritationen, weil gewisse Kampfrichter das nicht begreifen und sogar argumentieren, man könne  Einspruch einlegen und eine Entscheidung abwarten :-(


RE: Überschneidung Weitsprung und Sprint - kari.hgw - 02.06.2016

Gründe, die dagegen sprechen so etwas zu erlauben:
- Zeitplanverzug
- Interesse des TVs
- Athlet fragt zu spät (also erst kurz vor seinem Versuch)
- Athlet möchte eine wiederholte Abänderung der Reihenfolge
- es ist der 6. Versuch


RE: Überschneidung Weitsprung und Sprint - Hellmuth K l i m m e r - 02.06.2016

Apropos nachzuholende Sprünge in anderer Reihenfolge:

Ich erlebte sehr oft bei (kleineren) Wettkämpfen, dass nachgemeldete Springer auf den Wettkampflisten (als es noch keine Startkarten gab) einfach am Ende aufgeschrieben wurden.
Das ist aber eine kleine Benachteiligung der anderen; denn die zuletzt notierten haben alle vor sich.

H. Klimmer / sen.


RE: Überschneidung Weitsprung und Sprint - Halloo - 02.06.2016

(02.06.2016, 20:43)kari.hgw schrieb: Gründe, die dagegen sprechen so etwas zu erlauben:
- Zeitplanverzug
- Interesse des TVs
- Athlet fragt zu spät (also erst kurz vor seinem Versuch)
- Athlet möchte eine wiederholte Abänderung der Reihenfolge
- es ist der 6. Versuch
Zeitverzug? Inwiefern gibt es bei der Regelung ´Zeitverzögerungen? Wenn der Aktive beim abgeändertenTermin nicht anwesend ist, gilt der Versuch als verzichtet.
Bei normalen Veranstaltungen ist kein TV vorhanden
Zu spätes fragen -ok. die Frage müßte zu Beginn des ´Durchganges erfolgen.
Eine wabbelige  Regel - meine ich.
Aber ansonsten ist die Gunst des Schiedsrichters entscheidend?


RE: Überschneidung Weitsprung und Sprint - Doberaner - 03.06.2016

(02.06.2016, 21:54)Halloo schrieb: [...]
Eine wabbelige  Regel - meine ich.
Aber ansonsten ist die Gunst des Schiedsrichters entscheidend?

Letztendlich ist der Athlet von seiner Gunst abhängig. Wenn Ihr Euch im Recht wähnt - Einspruch einlegen und den Weg weiter verfolgen.
Da gibt es offensichtlich Handlungsbedarf bei der Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter.
Wir als Kampfrichter sollen doch vernünftige und regelkonforme Wettkämpfe für die Athleten ausrichten und sind zur Erbauung des eigenen Egos da. Die Regeln können (und sollen meiner Meinung nach auch nicht) jeden Sonderfall betrachten.


RE: Überschneidung Weitsprung und Sprint - Halloo - 03.06.2016

(03.06.2016, 07:47)Doberaner schrieb:
(02.06.2016, 21:54)Halloo schrieb: [...]
Eine wabbelige  Regel - meine ich.
Aber ansonsten ist die Gunst des Schiedsrichters entscheidend?


Letztendlich ist der Athlet von seiner Gunst abhängig. Wenn Ihr Euch im Recht wähnt - Einspruch einlegen und den Weg weiter verfolgen.
Da gibt es offensichtlich Handlungsbedarf bei der Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter.
Wir als Kampfrichter sollen doch vernünftige und regelkonforme Wettkämpfe für die Athleten ausrichten und sind zur Erbauung des eigenen Egos da. Die Regeln können (und sollen meiner Meinung nach auch nicht) jeden Sonderfall betrachten.
Einspruch einlegen, und die Kohle ist fort.....
Bei ungünstigen Zeitplänen (z.B. bei gleichzeitig stattfindenden Weitsprungwettbewerben und Sprintstaffeln) ist es gelegentlich, besonders für junge Sportler/innen, stressig. Dabei soll Sport doch Spaß machen. Hab schon erlebt, dass die Hälfte der Weitspringer/inen auch Staffelläufer waren, und trotzdem keine Neutralisierung erfolgte und auch keine Änderung der Sprung-Reihenfolge bewilligt wurde. Argumentieren hilft leider nicht immer. Ehemalige aktive Leichtathleten als Kampfrichter sind oft athletenfreundlicher, weil sie sich in die Athleten besser reindenken können. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel.


RE: Überschneidung Weitsprung und Sprint - kari.hgw - 03.06.2016

(Neutralisation gehört zum Stabhochsprung)

Solche Probleme gibt es immer wieder, wenn Kampfrichter das Wort "Richter" zu Ernst nehmen.

Nichts desto trotz kann man warten, vor allem wenn der Zeitplan schlecht ist, aber Doberaner hat recht, es ist gut, dass nicht alles geregelt ist.