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Im Stab vergriffen - Druckversion

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Im Stab vergriffen - kari.hgw - 19.04.2019

Der Stabhochspringer A ist an der Reihe, bemerkt das aber relativ spät, nimmt dann noch schnell einen Stab, springt und liefert einen gültigen Versuch ab. Danach beschwert sich der Athlet B beim Obmann, dass A, ohne zu fragen, seinen Stab benutzt hat. A gibt an, das aus Versehen getan zu haben.

Der Obmann sagt: "Das ist ja kein Problem, man muss die Geräte ja allen zur Verfügung stellen." 

Was tust du als SR in dieser Situation?


RE: Im Stab vergriffen - dominikk85 - 20.04.2019

Gilt die Regel beim stabhochsprung auch? Im diskuswurf musst du es ja erlauben auch wenn es zumindest beim dorfsportfest nicht die feine englische Art ist einfach zuzugreifen.

Sofern die Regel gilt ist der Versuch natürlich gültig. Die ethische Frage einfach Eigentum von jemand anderem zu nehmen ist natürlich eine andere...


RE: Im Stab vergriffen - lor-olli - 20.04.2019

Interessante Frage! Ich habe das vor vielen Jahren im Rahmen eines Zehnkampfes erlebt, ein Athlet greift "seinen" Stab, rennt los und zerbricht ihn beim Sprung. Dumm nur, dass dies nicht sein Stab war, sondern der seines ärgsten Konkurrenten… Dem Athleten haben sie Absicht und grob unsportliches Verhalten nachgesagt, dass Schiedsgericht hat ihn disqualifiziert (Das war allerdings in GB, die Disq. wurde auch später nicht zurückgenommen)

Spontan würde ich aber auch sagen, dass ein zum Wettkampf zugelassenes Sportgerät, prinzipiell auch von anderen genutzt werden darf. (was natürlich im Fall von sehr hochwertigen Stäben oder Speeren auch ein Grundrisiko bedeutet)


RE: Im Stab vergriffen - tantum - 21.04.2019

Na die Regel 183, Punkt 11 (IWR 2016 Seite 122) ist die eigentlich eindeutig:
"Sprungstäbe
11. Die Wettkämpfer dürfen ihre eigenen Sprungstäbe benutzen. Es ist keinem
Wettkämpfer erlaubt, den Sprungstab eines anderen ohne dessen
Zustimmung zu benutzen."


RE: Im Stab vergriffen - kari.hgw - 21.04.2019

Tantum: Genau so ist es, jetzt bleibt aber die Frage, wie man als SR reagiert und ob man nur mündlich oder auch protokollarisch (Versuch ungültig oder rote Karte) etc. tätig wird.


RE: Im Stab vergriffen - Alpinfuchs - 04.07.2019

Ich hoffe doch sehr, dass Obleute wissen, dass man einen fremdem Stab nur mit Erlaubnis des Besitzers benutzen darf Wink ‌, im Gegensatz z.B. zum Diskus.

Wäre ich Schiedsrichter, würde ich es bei einer gelben Karte (Verwarnung) belassen.

Robert