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Wind im Mehrkampf - Druckversion

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RE: Wind im Mehrkampf - diwa - 20.05.2019

(19.05.2019, 17:13)tantum schrieb: Huch! IWR 2019? Wo gibt es die denn?

Hast recht - da war der Wunsch Vater des Gedankens ;-)

(19.05.2019, 17:13)tantum schrieb: In der Version von 2016 steht eindeutig - und es wurde ja auch von DIWA richtig geschrieben - dass die Regel für WELTREKORDE gilt.

Ich glaube, dass DIAK die Ausgangsfrage allgemeiner gestellt hat.

Was nun in den Ebenen darunter gilt, habe ich auch noch nicht gefunden -Sad

In der IWR standen schon immer nur die Vorgaben für Weltrekorde.
Für alles andere (Rekorde, Bestenlisten etc) wurde sich dann daran orientiert...

Ciao

dirk


RE: Wind im Mehrkampf - Snoop - 21.06.2019

Passend zum Thema der vermeindliche Rekord von Rolf Geese im int. Fünfkampf der Senioren. Der Durchschnitt liegt über 2.0m/s (Weit 4,01m +2.9, 200m +1.7). Zu lesen auf la.de.
Da der zweitbeste Versuch aber mit 3,95m (-0.5m) nah dran liegt, könnte nicht die Mehrkampfwertung mit dem "schlechteren" Sprung als Rekord anerkannt werden?

Gibt es dazu eine entsprechende Regelung?


RE: Wind im Mehrkampf - Alpinfuchs - 04.07.2019

In der IWR 2018-2019 (Regel 260.18) heißt es nun wie folgt:

"Weltrekorde in Mehrkampfwettbewerben:
Die in Regel 200.8 dargestellten Bedingungen haben vollständig denen der Einzelwettbewerbe zu entsprechen. Zusätzlich darf bei den Wettbewerben, bei denen die Windgeschwindigkeit gemessen wird, die Durchschnittsgeschwindigkeit (basierend auf der Addition der Windgeschwindigkeiten, die in den Einzeldisziplinen gemessen sind, geteilt durch die Zahl dieser Disziplinen) nicht gößer als +2m/sec sein."
Es folgt dann das bereits von diwa zitierte Rechenbeispiel.
Aber wie schon gesagt, gilt das für die Anerkennung von Weltrekorden. Olympiasieger kann ich ja auch bei irregulären Windverhältnissen werden.

Aber ich muss trotzdem ein neues Fass aufmachen: Im Kommentar Buchstabe (a) zu Regel 149.3 heißt es: "Die Geschwindigkeit in jeder einzelnen Disziplin darf nicht mehr als 4m/sec betragen". Soweit, so gut, aber das passt dann nicht zu dem Berechnungsbeispiel aus Regel 260.18. Allerdings bezieht sich der Kommentar darauf, ob das Mehrkampfresultat des Athleten als Bestleistung gewertet werden kann.

Danach könnte das von diwa zitierte Beispiel aus Regel 260.18 nicht als Mehrkampfbestleistung anerkannt werden Sad ‌, obwohl die Leistung ansonsten regulär ist.

Vielleicht hat noch jemand hierzu eine Meinung. Ich schlage aber vor, sich nur noch auf die IWR 2018-2019 zu beziehen, da es gegenüber den früheren IWRs beträchtliche Abweichungen gibt.

Robert