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Staffelwechsel - kari.hgw - 12.07.2014

"Für jeden Wechsel in Bahnen hat ein bestimmter Offizieller sicherzustellen, dass die Athleten korrekt in ihren Wechselzonen stehen und Kenntnis von einem anwendbaren Wechselvorlauf haben. "

So steht es in der aktuellen IWR (Regel 170.3). Ich frag mal so provokativ: Wenn der Wechselrichter nicht informiert, dann kann die Staffel aus diesem Grund nicht disqualifiziert werden?


RE: Staffelwechsel - Hellmuth K l i m m e r - 13.07.2014

(12.07.2014, 20:25)kari.hgw schrieb: "Für jeden Wechsel in Bahnen hat ein bestimmter Offizieller sicherzustellen, dass die Athleten korrekt in ihren Wechselzonen stehen und Kenntnis von einem anwendbaren Wechselvorlauf haben. "

So steht es in der aktuellen IWR (Regel 170.3). Ich frag mal so provokativ: Wenn der Wechselrichter nicht informiert (ist), dann kann die Staffel aus diesem Grund nicht disqualifiziert werden?
"Ich frag' mal":
Muss es beim ersten, von mir fett hervorgehobenen Wort nicht richtig heißen: Wechsel v e r l a u f ?
Und beim zweiten Wort nicht besser: keine Kenntnis der IWR hat ?

Ich denke, wenn der Kari nicht regelkundig ist, kann er evtl. eine Fehlentscheidung treffen ( ----> Disq. oder Nichterkennen eines Wechselfehlers [z.B. Überlaufen des Wechselraumes bzw. zu zeitiges Wechseln, noch im Anlaufraum]). 
In einem solchen Fall wäre wohl ein Protest chancenreich.
Nur, wie beweise ich das??? - ohne Videobeleg? Dodgy

H. Klimmer / sen.


RE: Staffelwechsel - kari.hgw - 13.07.2014

Nee so meinte ich das nicht:

Was passiert, wenn z.B. bei 4 x 200m in der Halle jemand vor dem Wechselraum anläuft und der Wechselrichter das im Vorfeld gesehen hat, ihn aber nicht auf seinen Fehler hingewiesen hat? Der Kari zeigt dann aber den Fehler an und die Staffel wird disqualifiziert. Gibt es eine Chance auf Einspruch?


RE: Staffelwechsel - Hellmuth K l i m m e r - 14.07.2014

(13.07.2014, 19:23)kari.hgw schrieb: Nee so meinte ich das nicht:

Was passiert, wenn z.B. bei 4 x 200m in der Halle jemand vor dem Wechselraum anläuft und der Wechselrichter das im Vorfeld gesehen hat, ihn aber nicht auf seinen Fehler hingewiesen hat? Der Kari zeigt dann aber den Fehler an und die Staffel wird disqualifiziert. Gibt es eine Chance auf Einspruch?
Eine zwingende Notwendigkeit der Karis, die Sportler auf Regelwidrigkeiten hinzuweisen (sowohl bei der Vorbereitung als auch nach dem Wettkampf) gibt es wohl nicht.
Die Offiziellen können die Sportler auch "ins Verderben rennen lassen". Big Grin
Besser wäre natürlich, der Kampfrichter als "Freund und Helfer" der Sportler, würde helfend einschreiten.

Ich gäbe dem Protest keine Chance.

H. Klimmer / sen. 


RE: Staffelwechsel - Mockauer - 14.07.2014

Also ich persönlich sage immer den Athleten was sie zu beachten haben und was es gibt und soweiter, hören mir diese nicht zu, dann halt Pech. Aber sobald irgendetwas festgestellt worden ist, so hebt man die gelbe Fahne und der Obmann oder SR Bahn entscheiden dann ja, wie was abläuft.


RE: Staffelwechsel - Doberaner - 14.07.2014

Zitat:"Für jeden Wechsel in Bahnen hat ein bestimmter Offizieller sicherzustellen, dass die Athleten korrekt in ihren Wechselzonen stehen und Kenntnis von einem anwendbaren Wechselvorlauf haben." (IWR Regel 170.3)

Also nochmal:
Ein "bestimmter Offizieller" (Wechselrichter) muss sicherstellen, dass die Athleten da stehen, wo sie stehen dürfen bzw. sie auf eine bevorstehende Regelverletzung hinweisen.
Der Kari hat also eine Informationspflicht. Was passiert, wenn er nicht informiert und eine Staffel aufgrund dessen disqualifiziert wird?

Die Frage ist also, ob ein Einspruch der disqualifizierten Staffel Aussicht auf Erfolg hat, weil der Kari seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist.

Auch noch interessant: wie kann ich (einspruchssicher) dokumentieren, dass ich eine Staffel auf einen Fehler hingewiesen habe?


RE: Staffelwechsel - Prometheus2000 - 14.07.2014

Ich denke, das bezieht sich eher auf den Fall, dass ein Staffelteilnehmer NICHT weiß, dass er einen Wechselvorlauf hat, er sich also direkt in den Wechselraum stellt. 
Stellt der Athlet sich außerhalb des Wechselraums, kann ich annehmen, dass er weiß, dass er einen Vorlauf hat und somit kann ich auch annehmen, dass er weiß, bis wohin dieser geht. Er hat ja anscheinend die IWR gelesen bzw. sein Trainer hat ihm gesagt, dass es einen Vorlauf gibt, dann gehe ich davon aus, das er auch den Rest der Regel kennt. 
Ansonsten müsste ich in jeden anderen Wettbewerben auch die Teilnehmer auf mögliche Regelverstöße hinweisen und das geht ja wohl nicht.

Wenn ich sehe, dass ein Teilnehmer vor dem Vorlauf steht, weise ich ihn auf die Konsequenzen hin. 

Im Eifer des Gefechts kann es aber passieren, dass ein Teilnehmer sich korrekt aufstellt, dann aber, wenn der ankommende Läufer kommt, noch intuitiv den hinteren Fuß weiter nach hinten stellt um mehr Druck zu bekommen. Damit steht er vor dem Vorlauf und begeht einen Regelverstoß, der geahndet werden muss (So geschehen u.a. FLVW Halle U20 Bielefeld 2014)
Hierbei kann es nicht ein möglicher Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein, dass der Teilnehmer zuvor nicht auf diesen möglichen Regelverstoß hingewiesen wurde.
 
So etwas kann ich nur machen, wenn es Regeländerungen gibt. Zum Beispiel als die neue Fehlstartregel eingeführt wurde. Da haben alle Starter gebetsmühlenartig erzählt, dass der 1. Fehlstart zur disq. führt. Da halte ich das auch für gerechtfertigt. 


RE: Staffelwechsel - Hellmuth K l i m m e r - 14.07.2014

(14.07.2014, 19:13)Prometheus2000 schrieb: Ansonsten müsste ich in jeden anderen Wettbewerben auch die Teilnehmer auf mögliche Regelverstöße hinweisen und das geht ja wohl nicht.
Das sehe ich auch so. Bei vielen (kleinen) Wettkämpfen sind die Karis oft überfordert, und sie können unmöglich auf alle eventuell bevorstehende Regelverstöße achten. Nur selten sind für alle acht Bahnen auch acht Wechselrichter (insges. also 24!!!) vor Ort; diese müssen vor allem die korrekte Stabübergabe beobachten (Wechsel im 20-m-Wechselraum, Stabübergabebeendigung am Ende des W.raumes).

Die von Doberaner geforderte Informationspflicht der Karis bei evtl. zu erwartenden Regelverstößen wäre schön. Ich schrieb schon, dass sie "Freund und Helfer" sein müssten. Aber die Praxis auf unseren Sportplätzen bei jährlich tausenden kleinen u. großen Veranstaltungen sieht anders aus.

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Hier noch eine Frage an unsere besten O.'-Karis (aus Beobachtungen der Sen.-DM resultierend):
Ist es eine festgeschriebene Regel oder eine Kann-Bestimmung, dass bei technischen Wettbewerben   n a c h   dem Vorkampf der/die Acht-Platzierte als erste/r den Endkampf beginnen muss?
Auch ich wurde schon öfters bei Wettkämpfen gefragt,   w i e   wir das wollen.

H. Klimmer / sen.


RE: Staffelwechsel - Prometheus2000 - 14.07.2014

Die Änderung der Reihenfolge nach den ersten drei Versuchen ist erstmal in der Regel 180.6 festgelegt.
Es gibt dazu aber in den Anmerkungen eine Nationale Bestimmung: Der Wettkampfleiter kann festlegen, ob eine Änderung gemacht wird oder nicht. 


RE: Staffelwechsel - kari.hgw - 16.07.2014

Zuerst einmal muss man drehen. Aber gerade bei kleinen Sportfesten oder bei Teilnehmerzahlen bis maximal 8 wird häufig gefragt. Ich mach es immer so: Ich lasse die Reihenfolge, wenn
1.) 8 oder weniger Teilnehmer sind und
2.) Jeder mit der Nicht-Änderung der Reihenfolge einverstanden ist und
3.) es sich nicht um eine LM oder höherrangige Veranstaltung handelt (Ausnahme LM Senioren oder Erwachsene)