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Alexandra Wester als Verschwörungstheoretikerin - Druckversion

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RE: Alexandra Wester als Verschwörungstheoretikerin - Atanvarno - 04.08.2020

(04.08.2020, 20:24)alex72 schrieb: Wenn sich Wester auch bei Training und Wettkampf nicht an die Regeln hält und damit die anderen Sportler und die Veranstaltung gefährdet wäre das sicher ein Grund.

Bei ihrem Freund hat offenbar nur die Annahme dass das zu befürchten ist zur Kündigung gereicht. Bei ihm gab es sicher keine extra Pandemieklauseln im Vertrag .sondern auch nur Vorgaben des Vereins/Verbandes .

Da sehe ich bei Wester keinen wesentlichen Unterschied.

Saibou ist Angestellter der Telekom Baskets Bonn, Wester ist keine Angestellte des DLV, ich sehe da einen Unterschied

Hinzu kommt: wäre der Rauswurf nicht sogar arbeitsrechtlich anfechtbar, wenn wie du sagst, keine expliziten Pandemieklauseln im Vertrag standen?

Davon ab: wenn der DLV jeden aus dem Kader schmeißen will, der Hygienregeln verletzt, wird er viel zu tun haben (mal aufmerksam die Livestreams der letzten Wochen verfolgt und bemerkt, wie oft da abgeklatscht oder sogar umarmt wurde?)


RE: Alexandra Wester als Verschwörungstheoretikerin - Sinafan - 04.08.2020

Der Geschäftsführer von Köln meint laut WELT auch, dass sie sich seit Mitte 2018 komisch verhalten hat: "Sie hat Abmachungen nicht eingehalten, hatte keine Vorbildfunktion für unsere Jugendlichen und Mitglieder."

Sie scheint sich auch nicht um einen neuen Verein zu kümmern. Tragisch, dumm und sinnlos, wie sie ihr Potential mit so einem Irrsinn verschwendet.



RE: Alexandra Wester als Verschwörungstheoretikerin - gera - 05.08.2020

wollen wir denn in Zukunft nur noch Athletn fördern , die der Lauterbach-Partein angehören ?


RE: Alexandra Wester als Verschwörungstheoretikerin - lor-olli - 05.08.2020

@gera,
ich weiß nicht in wie weit Du Dich mal "inhaltlich" mit den Verschwörungstheorien auseinander gesetzt hast, diskutable Differenzen soll und darf und muss man laut äußern, unbelegbare Spinnereien (ob es um den Ursprung des Virus geht, ob um "Kinder im Keller von Bill Gates" und noch viel mehr solcher "Q-Anon-Fakten") muss man nicht diskutieren - die Erde ist keine Scheibe!

Wenn jemand glaubt, dass die "Identitären" eine Berechtigung haben, soll er das, wenn aber aus diesen krausen Überlegungen heraus rechtswidrige Handlungen (z.B. illegaler Waffenbesitz) oder strafbare Aussage (Verleumdungen) erfolgen, dann MUSS der Staat einschreiten.

Bezüglich arbeitsrechtlicher Abmahnungen gibt es in JEDEM Arbeitsvertrag die Klausel, dass eine Kündigung erfolgen kann wenn der Arbeitnehmer Aussagen öffentlich tätigt, die dem Ansehen des Arbeitgebers / der Firma schaden - insbesondere, wenn dies wiederholt geschieht.

Atanvarno machte schoon darauf aufmerksam, dass der Basketballer fest angestellt ist (war), Wester aber nicht - sie hätte höchstens vereinsrechtliche Konsequenzen zu tragen. (Und auch einige Vereine haben da Satzungen, die die Mitglieder mit ihrem Beitritt unterschrieben haben, die ähnlich klingen!)

Wie dem auch sei, für mich gar kein Grund dies überhaupt zu diskutieren - es ist die Zeit nicht wert. Ich diskutiere auch eine Reihe der Aussagen eines Donald Trump höchstens mit einem Mittelfinger oder dem Zeigefinger an die Stirn… (wobei dessen Aussagen schon eine ganz andere Wucht entfalten, egal wie falsch sie sind)


RE: Alexandra Wester als Verschwörungstheoretikerin - Atanvarno - 05.08.2020

(05.08.2020, 10:40)lor-olli schrieb: Bezüglich arbeitsrechtlicher Abmahnungen gibt es in JEDEM Arbeitsvertrag die Klausel, dass eine Kündigung erfolgen kann wenn der Arbeitnehmer Aussagen öffentlich tätigt, die dem Ansehen des Arbeitgebers / der Firma schaden - insbesondere, wenn dies wiederholt geschieht.

Sein Arbeitgeber begründet die Kündigung aber nicht mit seinen spinnerten Äußerungen, sondern mit einem durch Verstoß gegen die Hygienregeln bestehenden Gesundheitsisiko für seine Kollegen.

Diese Klauseln bezüglich unternehmensschädigender Aussagen beinhalten auch immer einen Passus, dass solche Äußerungen nicht den Eindruck erwecken dürfen, im Namen oder mit Billigung des Arbeitgebers zu erfolgen. In die privaten Meinungsäußerungen seines Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber natürlich nicht eingreifen!
D.h. wenn Saibou in seinem offiziellen Mannschaftstrikot eine Instastory macht, in der er seine Verschwörungsmythen ausbreitet, wäre die Sache eindeutig. Da er sich aber als Privatperson auf einem privaten Account äußert, gibt es da keine Handhaben, weswegen man sich wohl auch auf das Gesundheitsrisiko fokussiert hat.

Inwieweit das wirklich haltbar ist, wird eventuell ein Arbeitsgericht klären müssen.


RE: Alexandra Wester als Verschwörungstheoretikerin - gera - 05.08.2020

ich verschwende nicht viel Zeit mit mit m.M. nach wirren Äußerungen.
A.Wester war doch mal ein Hoffnungsträger der dt. LA.
Mich würde interessieren, ob man mal ein Gespräch mit ihr gesucht hat, bevor gleich die Keule rausgeholt wird.
Man sollte sich um sie bemühen.


RE: Alexandra Wester als Verschwörungstheoretikerin - dominikk85 - 05.08.2020

Ich glaube vielen "promis" und auch anderen ist wegen Corona auch einfach langweilig. Viele Freizeit Aktivitäten  fallen flach, Training und Wettkämpfe vielen monatelang aus, viele Leute waren in Kurzarbeit. Dadurch hatten die Leute einfach viel Zeit kruden Unsinn im Internet zu lesen wo solche Dinge bereitwillig geteilt werden (auch früher gab es Spinner die so was in der Kneipe erzählt haben, aber heute hat es mehr Reichweite).

dazu kommt einfach das Menschen bei extremen Ereignissen immer nach Erklärungen suchen und manche geraten dabei auf solche "abwege".


RE: Alexandra Wester als Verschwörungstheoretikerin - dominikk85 - 05.08.2020

(05.08.2020, 12:03)Atanvarno schrieb:
(05.08.2020, 10:40)lor-olli schrieb: Bezüglich arbeitsrechtlicher Abmahnungen gibt es in JEDEM Arbeitsvertrag die Klausel, dass eine Kündigung erfolgen kann wenn der Arbeitnehmer Aussagen öffentlich tätigt, die dem Ansehen des Arbeitgebers / der Firma schaden - insbesondere, wenn dies wiederholt geschieht.

Sein Arbeitgeber begründet die Kündigung aber nicht mit seinen spinnerten Äußerungen, sondern mit einem durch Verstoß gegen die Hygienregeln bestehenden Gesundheitsisiko für seine Kollegen.

Diese Klauseln bezüglich unternehmensschädigender Aussagen beinhalten auch immer einen Passus, dass solche Äußerungen nicht den Eindruck erwecken dürfen, im Namen oder mit Billigung des Arbeitgebers zu erfolgen. In die privaten Meinungsäußerungen seines Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber natürlich nicht eingreifen!
D.h. wenn Saibou in seinem offiziellen Mannschaftstrikot eine Instastory macht, in der er seine Verschwörungsmythen ausbreitet, wäre die Sache eindeutig. Da er sich aber als Privatperson auf einem privaten Account äußert, gibt es da keine Handhaben, weswegen man sich wohl auch auf das Gesundheitsrisiko fokussiert hat.

Inwieweit das wirklich haltbar ist, wird eventuell ein Arbeitsgericht klären müssen.

wobei man das gerade in höheren Positionen nicht so einfach trennen kann. Wenn eine reinigungskraft bei BMW im Internet rumschwurbelt würde dadurch kein imageschaden für BMW entstehen. Wenn dagegen eine Person aus dem Vorstand so etwas äußert, würde das immer auf die firma zurückfallen selbst wenn man einen disclaimer hinzufügt das das nicht die Meinung des unternehmens widerspiegelt.

ab einer gewissen Bekanntheit hat man heutzutage als Sportler, Politiker, Vorstandsboss, Künstler oder andere Person der Öffentlichkeit kein echtes Privatleben mehr, man gehört quasi der Öffentlichkeit und das öffentliche verhalten wird nicht mehr vom beruflichen getrennt. 

das ist hart, aber dafür verdienen diese Leute meistens auch sehr gut.


RE: Alexandra Wester als Verschwörungstheoretikerin - lor-olli - 05.08.2020

(05.08.2020, 12:03)Atanvarno schrieb: Sein Arbeitgeber begründet die Kündigung aber nicht mit seinen spinnerten Äußerungen, sondern mit einem durch Verstoß gegen die Hygienregeln bestehenden Gesundheitsisiko für seine Kollegen.

Inwieweit das wirklich haltbar ist, wird eventuell ein Arbeitsgericht klären müssen.
Ich habe mich eine Weile mit verschiedenen Kündigungen beschäftigt und die Vorhersagen beim Arbeitsgericht sind nicht immer eindeutig, zu geschätzt 75%-80% bekommt in solchen Fällen aber der AG recht.

Ich bin mir auch nicht sicher ob man jede dumme Aussage wirklich nachverfolgen sollte, die Tendenz ist aber eine deutlich aggressivere Tonart zwischen den unterschiedliche Seiten. Wehret den Anfängen oder warten bis einige Spinner dem "amerikanischen Traum" folgen? (losballern…)

Ich hatte vor nicht allzu langer Zeit eine ernüchternde Diskussion auf dem Markt, als mich einer dieser "Überzeugten" ansprach (Texte wie die Wachturmverkäufer dabei). Als ich ihm beschied, dass ich nicht so auf Unsinn stehe, wurde er ziemlich aggressiv - ich sehe aber auch nicht so aus, als wäre ich leicht einzuschüchtern, es blieb verbal…


RE: Alexandra Wester als Verschwörungstheoretikerin - tobitobs - 05.08.2020

(05.08.2020, 12:36)gera schrieb: ich verschwende nicht viel Zeit mit mit m.M. nach wirren Äußerungen.
A.Wester war doch mal ein Hoffnungsträger der dt. LA.
Mich würde interessieren, ob man mal ein Gespräch mit ihr gesucht hat, bevor gleich die Keule rausgeholt wird.
Man sollte sich um sie bemühen.

Wer hat denn hier eine "Keule" herausgeholt und sollte stattdessen das Gespräch suchen ? 
Weder vom DLV noch von ihrem Verein ist ein Statement publik geworden das sich so interpretieren ließe.
Ihr Verein erwähnte lediglich das sie sich schon seit längerem von ihm und Verpflichtungen abkapsele.
Alexandra Wester ist jetzt 26. Sollten andere Dinge wichtiger für sie sein als der Weitsprung dann ist das eben so und zu respektieren - so tragisch das auch ist. So wie sie dann damit umgehen muss in den Ergebnislisten selbst national nur noch unter 'ferner sprangen' aufzutauchen.


edit: der DLV will mit ihr unvoreingenommen reden
https://www.sueddeutsche.de/sport/leichtathletik-darmstadt-dlv-zu-weitspringerin-wester-noch-keine-konsequenzen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200804-99-42488