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U14-U20 über Schule ohne Startpass? - Druckversion

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U14-U20 über Schule ohne Startpass? - MErunsThis - 15.10.2023

Hallo zusammen,

bisher war ich überzeugt, dass Jugendliche ohne Startpass nicht an Stadionwettkämpfen teilnehmen dürfen. Hätte ich mal früher § 5.1.2 in Verbindung mit § 6.1 DLO gelesen. Danach dürfen Schüler (von Schulen), die keinen Startpass haben, an vereinsoffenen, kreisoffenen und bezirksoffenen Veranstaltungen teilnehmen, wenn einige Formalien erfüllt sind.

Ganz praktisch: Kann ich einen Fußballer zum 800m-Lauf bei einem unserer Sportfeste einladen und ihn mit dem Namen seiner Schule melden?


RE: U14-U20 über Schule ohne Startpass? - diwa - 16.10.2023

Das hängt dann davon ab, wie Euer Sportfest angemeldet ist.
In Hessen wäre der Start nicht zulässig, weil es hier keine vereins-, kreis- oder bezirksoffenen Sportfeste mehr gibt.
Die niedrigste Ebene ist 6.3.2 - landesoffen.


RE: U14-U20 über Schule ohne Startpass? - MErunsThis - 17.10.2023

Danke, auch wenn mich das als Hesse natürlich enttäuscht. Kommt mir so vor als ob sich die Leichtathletik da mal wieder selbst ein Bein stellt.

Bei Kreismeisterschaften ginge das aber schon, oder?


RE: U14-U20 über Schule ohne Startpass? - t.win.ning snail - 17.10.2023

Also bei unseren Kreis-Veranstaltungen (nicht Hessen) nehmen auch Jugendliche ohne Startpass teil. DER Startpass ist ja eher für (höhere) Meisterschaften und die Bestenlisten relevant und nötig.

Diese Jugendliche sind entweder ganz neu dabei oder haben keine großen Ambitionen und werden einfach nur zum Spaß gemeldet. (Warum sollen die nicht einfach starten (dürfen)?) Es passiert(e) auch schon, dass aus einem Großverein mit LA-Abteilung z. B. deren Turner mit dabei waren, ggf. auf dem kleinen Dienstweg unter den Trainern.

Wenn Du einen LA-Trainer - idealerweise aus Deinem Verein fragst -, ob er für Dich meldet, wird der sich eher freuen. Wenn das schwieriger ist, wird es niemand mitbekommen (auch wenn nicht zu empfehlen), wenn Du per E-Mail/Telefon beim Veranstalter ihn für einen (größeren) LA-Verein meldest. Spätestens nach einem guten Lauf fragen vielleicht Trainer an, wer da gelaufen ist.

Und bei Vereinssportfesten - à la diwa - kann eigentlich jeder aus dem Verein teilnehmen, also auch Nicht-Leichtathleten und Eltern. Selbst bei Kreis-Veranstaltungen gibt es höchstens versicherungstechnische Probleme im Notfall.


RE: U14-U20 über Schule ohne Startpass? - diwa - 17.10.2023

(17.10.2023, 10:06)MErunsThis schrieb: Danke, auch wenn mich das als Hesse natürlich enttäuscht. Kommt mir so vor als ob sich die Leichtathletik da mal wieder selbst ein Bein stellt.

Bei Kreismeisterschaften ginge das aber schon, oder?

Nein. In der DLO steht:
"Des Weiteren können Schülerinnen und Schüler (von Schulen), die kein Startrecht nach § 4 besit- zen an offenen Veranstaltungen nach § 6.3.1 teilnehmen. "
und das sind vereins-, kreis- oder bezirksoffenen SPORTFESTE...


RE: U14-U20 über Schule ohne Startpass? - diwa - 17.10.2023

(17.10.2023, 15:09)t.win.ning snail schrieb: Also bei unseren Kreis-Veranstaltungen (nicht Hessen) nehmen auch Jugendliche ohne Startpass teil. DER Startpass ist ja eher für (höhere) Meisterschaften und die Bestenlisten relevant und nötig.

Nein, der "Startpass" ist für die Teilnahme an JEDER Veranstaltung nötig.

5.1.1.1 sagt, dass die Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung ein gültiges Startrecht ist.

(17.10.2023, 15:09)t.win.ning snail schrieb: Diese Jugendliche sind entweder ganz neu dabei oder haben keine großen Ambitionen und werden einfach nur zum Spaß gemeldet. (Warum sollen die nicht einfach starten (dürfen)?) Es passiert(e) auch schon, dass aus einem Großverein mit LA-Abteilung z. B. deren Turner mit dabei waren, ggf. auf dem kleinen Dienstweg unter den Trainern.

Auch in anderen Sportarten ist eine Teilnahme am Wettkampfbetrieb ohne die entsprechende Lizenz (Startpass / Spielerpass) nicht möglich.

Du kannst nicht einfach an einem Rundenspiel im Handball teilnehmen oder an einem Turnwettkampf...

Beim Handball werden die Spielerpässe vor jedem Spiel durch den Kampfrichter geprüft.
Kein nicht beim Verband registrierter Spieler steht in der Spielberichtssoftware.


(17.10.2023, 15:09)t.win.ning snail schrieb: Und bei Vereinssportfesten - à la diwa - kann eigentlich jeder aus dem Verein teilnehmen, also auch Nicht-Leichtathleten und Eltern. Selbst bei Kreis-Veranstaltungen gibt es höchstens versicherungstechnische Probleme im Notfall.

Nein. Auch hier gilt: Voraussetzung für die Teilnahme ist das gültige Startrecht.
Lediglich der Kreis der Teilnahmeberechtigten ist hier eingeschränkt auf Vereinsmitglieder (max 10% vereinsfremde Starter erlaubt).
Warum man so einen Wettkampf anmelden und durchführen möchte, verstehe ich nicht.

ciao

dirk


RE: U14-U20 über Schule ohne Startpass? - t.win.ning snail - 18.10.2023

Hi diwa,

ja, die Regeln kannte ich und bin normalerweise auch ein Verfechter all dieser – wobei es Startpässe erst ab 12 Jahren gibt.

Aber hier sehe ich als Fan und Unterstützer der LA, nur Vorteile mit Augenmaß und Toleranz zu handeln. Es wird niemand benachteiligt (außer Platzierung – dafür gegenseitiges Pushen), denn Weiten und Zeiten sind individuell. Und es gibt zusätzliche Startgelder.

Wer soll wie die Nicht-Einhaltung prüfen?
Was passiert mit dieser Veranstaltung – werden alle Resultate gelöscht?
Wieso gehen Straßenläufe durch?
Ich schätze mindestens ein Fünftel aller Wettkämpfe sind betroffen.

Warum soll ein Trainer ein nagelneues Mitglied nicht einfach mitlaufen lassen, das vielleicht nicht sofort einen Startpass zur Hand hat (ja, wegen der Regel)?

Diese Regeln sollte man im Sinne unserer LA anpassen oder das Augenmaß walten lassen.

(Das ist regeltechnisch ähnlich gelagert wie der eigentliche "Zwang" einheitlicher Kleidung – für die ich aber plädiere.)