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Anti-Doping-Gesetz - Druckversion

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RE: Anti-Doping-Gesetz - gera - 01.12.2014

jedes Gesetz zieht Grenzen, so muss es doch sein.
Und wenn es sogar ständig an die Wirklichkeit angepasst wird, umso besser.

Wie sehr staatliche Reglementierung hier notwendig ist, zeigen doch die neuen Belege der ARD über die Dopingstrukturen in der alten BRD; dass Freiburg staatliche Gelder für z.B. Wachstumshormone erhielt.
Nicht allein dopende Athleten müssen zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch die dahinter stehenden Leute.
Statt  bisher vielleicht unklare Formulierungen zu Ablehnungsgründen zu machen , kann es für wirkliche Dopinggegner nur darum gehen, diese Schwachstellen des Gesetzentwurfes besser aus zu formulieren.
 


RE: Anti-Doping-Gesetz - Hellmuth K l i m m e r - 01.12.2014

(30.11.2014, 17:55)Atanvarno schrieb: Gibt es in Deiner Welt eigentlich keine Grauzonen, Hellmuth?
Doch Ata,
die mieseste "Grauzone" ist für mich die "graue Theorie". Thumb_down

Ansonsten bin ich für "klare Zustimmung"   o d e r   "strikte Ablehnung" - all die Wankelmütigen, die Unentschlossenen, die, die sich der Stimme enthalten sind mir suspekt. Positionieren ist angesagt!


H. Klimmer / sen.


RE: Anti-Doping-Gesetz - Atanvarno - 05.01.2015

Lesenswertes Interview mit Claudia Pechstein in der FAZ
http://www.faz.net/aktuell/sport/sportpolitik/claudia-pechstein-pflanzt-mir-einen-chip-ein-wie-einem-hund-13352096.html

Pechstein ist zwar grundsätzlich Befürworterin eines Gesetzes, denkt aber, dass das Anti-Doping-Gesetz in seiner momentan geplanten Fassung vor dem BVG oder dem EUGH scheitern wird.


RE: Anti-Doping-Gesetz - MZPTLK - 05.01.2015

(05.01.2015, 17:14)Atanvarno schrieb: Lesenswertes Interview mit Claudia Pechstein in der FAZ
http://www.faz.net/aktuell/sport/sportpolitik/claudia-pechstein-pflanzt-mir-einen-chip-ein-wie-einem-hund-13352096.html

Pechstein ist zwar grundsätzlich Befürworterin eines Gesetzes, denkt aber, dass das Anti-Doping-Gesetz in seiner momentan geplanten Fassung vor dem BVG oder dem EUGH scheitern wird.
Das kann gut sein, weil es fraglich ist, ob die Athletenvereinbarung nicht von vornherein rechtsunwirksam ist, wonach man sich ausschliesslich der Verbandsgerichtsbarkeit unterwirft und damit ausdrücklich auf das Anrufen der staatlichen, bzw. suprastaatlichen Gerichtsbarkeit verzichtet.


RE: Anti-Doping-Gesetz - RalfM - 07.01.2015

(01.12.2014, 12:51)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Positionieren ist angesagt!
Dann warte ich hier an dieser Stelle und zu dieser Zeit, an der jeder das liest, auf Deine positionierte Antwort:

Hat Claudia Pechstein alle Vorwürfe endgültig von sich gewiesen? Dann muss sie natürlich finanzielle Entschädigung in Millionenhöhe verlangen, weil so die Welt funktioniert.

Hat sie das moralische Recht, ihren Sportverband aussichtsreich auf persönliche Entschädigung zu verklagen, auch wenn es am Ende dem ganzen Verband an die Existenz gehen könnte (was das auch immer bedeutet?)

Positionieren!!!

Grüße, Ralf


RE: Anti-Doping-Gesetz - MZPTLK - 07.01.2015

(07.01.2015, 00:09)RalfM schrieb: Hat Claudia Pechstein alle Vorwürfe endgültig von sich gewiesen? Dann muss sie natürlich finanzielle Entschädigung in Millionenhöhe verlangen, weil so die Welt funktioniert.
Hat sie das moralische Recht, ihren Sportverband aussichtsreich auf persönliche Entschädigung zu verklagen, auch wenn es am Ende dem ganzen Verband an die Existenz gehen könnte (was das auch immer bedeutet?)
Ich heisse zwar nicht Klimmer,
aber bei mir ist es sehr einfach - wie immer:

1. Claudia hat gewiesen, ob endgültig, werden die Historiker in 50 Jahren entscheiden.
2. Sie muss nicht, sie kann Entschädigung verlangen.
    Die gerechte Höhe auszuloten ist schlechterdings unmöglich, weil dabei viele Wenns und Abers im Spiel sind.
3. Sie hätte das formaljuristische Recht, egal, ob der Verband dabei koppheister geht.
4. Das moralische Recht hat sie grundsätzlich auch,
   aber in Sachen Moral geht es um umfassende(re) Gerechtigkeit und Verhältnismässigkeit.
   Sie würde die unbeteiligten Verbandsbeitragszahler in Anspruch nehmen oder Schlimmeres.
5. Ich sehe schon die Schlagzeilen und das Spiessrutenlaufen.
   Ich möchte nicht in der Haut der Gerichte stecken, die womöglich eine Rechtskonstruktion finden(müssen),
   die die Enschädigung Verbands-rettend gestaltet.
   Oder man appelliert an Claudia, dass sie in ihrem eigenen Interesse vermeiden möge, als geldgeile Verbandskillerin dazustehen.


RE: Anti-Doping-Gesetz - Hellmuth K l i m m e r - 07.01.2015

(07.01.2015, 00:09)RalfM schrieb:
(01.12.2014, 12:51)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Positionieren ist angesagt!
Dann warte ich hier an dieser Stelle und zu dieser Zeit, an der jeder das liest, auf Deine positionierte Antwort:

Hat Claudia Pechstein alle Vorwürfe endgültig von sich gewiesen? Dann muss sie natürlich finanzielle Entschädigung in Millionenhöhe verlangen, weil so die Welt funktioniert.

Hat sie das moralische Recht, ihren Sportverband aussichtsreich auf persönliche Entschädigung zu verklagen, auch wenn es am Ende dem ganzen Verband an die Existenz gehen könnte (was das auch immer bedeutet?)

Positionieren!!!

Grüße, Ralf

Ich positioniere mich gern, RalfM:

- C. P. ist in meinen Augen unschuldig, weil eindeutig eine Blutanomalie (erblich bedingt) nachgewiesen wurde;

- C. P. hat das Recht, Schadensersatz (für entgangene Sponsorengelder und Werbeeinnahmen) zu fordern; so wie vor vielen Jahren erfolgreich Katrin  Krabbe;

- An den Rand seiner Existenz kam bisher (in D.) noch kein Sportverband (nahe dran, der DLV! Confused ). Aber ich fände es edel von C. P., wenn sie nicht "bis zum Letzten" ginge, keine "geldgeile Verbandskillerin" würde. (Dann wärs ein seltener Fall von Selbstlosigkeit und Hedonismus.)
Aber wer von den Millionären im Sport und Wirtschaft verzichtet denn heute noch großzügig ("edel") auf das, was ihm zusteht?



H. Klimmer / sen.


RE: Anti-Doping-Gesetz - RalfM - 08.01.2015

(07.01.2015, 23:12)Hellmuth K l i m m e r schrieb:
(07.01.2015, 00:09)RalfM schrieb:
(01.12.2014, 12:51)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Positionieren ist angesagt!
Dann warte ich hier an dieser Stelle und zu dieser Zeit, an der jeder das liest, auf Deine positionierte Antwort:

Hat Claudia Pechstein alle Vorwürfe endgültig von sich gewiesen? Dann muss sie natürlich finanzielle Entschädigung in Millionenhöhe verlangen, weil so die Welt funktioniert.

Hat sie das moralische Recht, ihren Sportverband aussichtsreich auf persönliche Entschädigung zu verklagen, auch wenn es am Ende dem ganzen Verband an die Existenz gehen könnte (was das auch immer bedeutet?)

Positionieren!!!

Grüße, Ralf

Ich positioniere mich gern, RalfM:

- C. P. ist in meinen Augen unschuldig, weil eindeutig eine Blutanomalie (erblich bedingt) nachgewiesen wurde;

- C. P. hat das Recht, Schadensersatz (für entgangene Sponsorengelder und Werbeeinnahmen) zu fordern; so wie vor vielen Jahren erfolgreich Katrin  Krabbe;

- An den Rand seiner Existenz kam bisher (in D.) noch kein Sportverband (nahe dran, der DLV! Confused ). Aber ich fände es edel von C. P., wenn sie nicht "bis zum Letzten" ginge, keine "geldgeile Verbandskillerin" würde. (Dann wärs ein seltener Fall von Selbstlosigkeit und Hedonismus.)
Aber wer von den Millionären im Sport und Wirtschaft verzichtet denn heute noch großzügig ("edel") auf das, was ihm zusteht?



H. Klimmer / sen.
Lieber Hellmuth,

danke für Deine ganz klare Positionierung.

Wir teilen offenbar beide die Sichtweise, dass Doping aus der Leichtathletik herausgehalten werden muss, auf jede verträgliche Weise, und dass das symbolische Abarbeiten an womöglichen leichten Opfern zu nichts führt (man kann dies sehr viel schärfer formulieren, je nach Umständen).

Claudia Pechstein ist eine sehr beeindruckende Sportlerin. Meinem Gefühl nach glaube ich nicht, dass es ihr um Geld geht, sondern wirklich um die gerechte Würdigung ihrer sportlichen Leistungen. Mit über 40 wieder zurück in die Weltspitze, das geht nicht durch Absahnermentalität, das geht nur mit ehrlicher Leidenschaft.

Ralf

(bei Katrin Krabbe waren damals viele Randbedingungen anders; ist Geschichte)


RE: Anti-Doping-Gesetz - lor-olli - 08.01.2015

Positionieren…

Dazu bedarf es aber einer Faktenlage, die eine solche erlaubt! Wie meinen? Die Hereditäre Sphärozytose (erblich bei Pechstein, kann aber auch durch Erkrankungen verursacht werden, ob durch gezielte Manipulation ist noch nicht endgültig geklärt - bei Pechstein ist aber auch der Vater betroffen) ist für gewöhnlich nicht unbedingt leistungeförderlich, in schweren Formen sogar lebensbedrohlich. Der Stand der Wissenschaft ist … sagen wir mal vorsichtig … nicht ausreichend, weil die Ausprägung der Erkrankung entscheidenden Einfluss auf gleich mehrere Faktoren hat. Die erhöhte Anzahl der Retikulozyten ist krankheitsbedingt, aber eine Unterscheidung zwischen Manipulation (EPO) und natürlicher Veränderung ist mit den angewendeten Tests nicht möglich.

Im Dubio Pro Reo sollte also auch hier gelten, wobei Pechsteins Fall auch durch eine Reihe von anderen Faktoren beeinflusst war, sie hat so viele mögliche Aufenthaltsorte genannt, dass es nicht möglich war sie regelmäßig zu kontrollieren - im fraglichen Zeitraum gelang dies nur ein mal. Es ist ihr gutes Recht ein "selbstbestimmtes Leben" führen zu dürfen (wobei Leistungsportler schon erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssen), alle Umstände zusammen zeigten aber Auffälligkeiten, die unnatürlich erschienen - den Dopingfahndern ist insofern eigentlich auch keine Schuld zuzusprechen. Das Gericht musste sich auf die wissenschaftlichen Fakten die zum Urteilszeitpunkt galten verlassen, wie es eigentlich immer der Fall ist.

Das ist insoweit aufgeklärt, was nicht genau geklärt ist: inwieweit die Erkrankung leistungsförderlich ist (vermehrte, ernergetisch günstige Kugelzellenbildung), ab welcher Ausprägung sie bedenklich wird  (Gelbsucht, Entfernung der Milz etc.). Auch die bewusste Manipulation dieses Prozesses ist noch nicht genau zu ermitteln (bestimmte Viren können die Krankheit ebenfalls auslösen). In Pechsteins Fall heißt dies erst einmal: Ihr ist zu glauben, wenn sie behauptet nicht gedopt zu haben, etwas anderes kann man ihr schlicht nicht nachweisen, auch wenn es wissenschaftlich nicht auszuschließen ist! Ihre Wiederteilnahme ist also nur rechtens.

Eine Entschädigung für entgangene Einnahmen? Hier wird es problematisch, denn das ist alles hypothetisch. Sie KÖNNTE weiter gewonnen haben, sie KÖNNTE aber auch schwerer erkrankt sein, Siege sind also nicht definitv nachzuweisen und ohne Leistung keine Einnahmen. Der Fall Pechstein ist jetzt eh abgeschlossen, ABER welche Lehren gilt es zu ziehen?

Ist es im Sinne der Leistunggerechtigkeit in Ordnung, wenn genetische oder medizinische Unterschiede einen signifikanten Vorteil bieten und wenn ja, bis zu welchem Ausmaß und wie legen wir das fest? Hintergrund sind Methoden, die genau solche Erkrankungen heilenoder kontrollieren können, sie können sie aber auch auslösen oder so manipulieren, dass nur eine steuerbare Leistungssteigerung resultiert. Genau wie beim Gendoping. Letzteres ist verboten, bei viel und teurem Einsatz an Untersuchungsmethoden wäre auch einiges nachweisbar, nur wo liegt dann der Unterschied bei einem Heilungsprozess, der gezielt so gesteuert wird, dass er gerade noch einen Leistungvorteil bildet, aber die Erkrankung kontrollierbar macht. Es geht nicht nur um Retikulozyten, es gibt auch bestimmte Genfaktoren, die eine Veränderung am Fettanteil verursachen, man erkennt bereits wie diese zu manipulieren wären (klinisch, aber noch nicht serienreif). Das Ende aller Hungerdiäten für Hochspringer?

Beim Blut haben "wir" Werte festgeschrieben, einen Blutpass erstellt und "Fakten" geschaffen. Für die Ewigkeit? (nur rhetorisch gefragt…)
Was unterscheidet die "Vorteilsnahme" einer Caster Semenya ohne Medikamente, von einer Vorteilsnahme einer Claudia Pechtstein (mit Medikamenten?), außer dass sie eben in Klischees passt?

Wir stochern im Nebel und wir doktern an Lösungen, aber wir sollten uns nicht einbilden wir würden ein finales Ziel erreichen, wenn wir nicht zur "brutalst möglichen" Lösung greifen wollen und alle die nicht einem Normenindex erfüllen in einer "Behindertensportgruppe" gegeneinander antreten zu lassen…

Ich positioniere mich, wenn ich befriedigend klären kann, bis dahin lebe ich mit den mehr oder weniger großen Ungerechtigkeiten, die unser ganzes Leben durchziehen und muss eben zu Einzelfallentscheidungen greifen. Ein Gesetz wird es nur ein wenig durchschaubarer machen, es wird nicht verhindern, dass Spezialisten gentechnisch die Blutzusammensetzung etwa so "massschneidern", dass sie optimale Leistung erlaubt, aber gerade noch den "Vorschriften" entspricht. (Schon auffällig wie präzise die Werte der Radfahrer bei der Tour de France immer ganz präzise, ganz knapp unter der erlaubten Grenze liegen - alles eineiige Mehrlinge Smile)


RE: Anti-Doping-Gesetz - MZPTLK - 08.01.2015

(08.01.2015, 00:41)RalfM schrieb: Claudia Pechstein ist eine sehr beeindruckende Sportlerin. Meinem Gefühl nach glaube ich nicht, dass es ihr um Geld geht, sondern wirklich um die gerechte Würdigung ihrer sportlichen Leistungen. Mit über 40 wieder zurück in die Weltspitze, das geht nicht durch Absahnermentalität, das geht nur mit ehrlicher Leidenschaft.
Claudia ist mit oder ohne UM eine Jahrhundertsportlerin.
Dass es mit über 40 noch möglich ist, in der Weltspitze mitzumischen,
kann eigentlich nur gehen,
wenn die anderen sauber sind und Claudia von ihrer (wahrscheinlich erblichen) Retikulozytenasstattung profitieren kann.
Ich weiss, dass ich jetzt Prügel kriege..

Ehrliche Leidenschaft und - hoffentlich gesunder - Erwerbstrieb schliessen sich nicht aus.
Sie bedingen sich oft sogar gegenseitig.