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Anti-Doping-Gesetz - Druckversion

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[geteilt] Quo vadis "Doping-Sünder" ? - Javeling - 12.11.2014

Zitat:.......Im Ergebnis würde die Parallelität zweier Rechtssysteme nicht mehr Sicherheit und Konsequenz im Anti-Doping-Kampf schaffen, sondern zu mehr Unsicherheit führen. Die Legitimation des sportrechtlichen Sanktionssystems würde leiden, wenn sich Sanktionen des Sports und staatliche Strafen diametral unterschieden. Schon verlangen Rechtsanwälte, dass der Sport künftig seine Sanktionsmöglichkeiten reduzieren müsse.

Strafverfolgung sollte aufgeteilt werden
*Wer den Anti-Doping-Kampf fördern und stärken will, der sollte den Sport und die Nada bei der Verfolgung der Dopingtäter unterstützen und den Staat mit seinen Ermittlungsmethoden auf das Umfeld konzentrieren: auf die Ärzte, Händler, Betreuer, Beschaffer, ohne die Doping heute nicht möglich wäre. Wir alle haben ein gemeinsames Interesse daran, Betrug durch Doping konsequent zu bekämpfen, und der Sport an erster Stelle: Denn Doping schadet der Integrität des sportlichen Wettbewerbs und zerstört damit das Fundament des Sports.
Oben ein Ausschnitt aus dem Vesper-Beitrag :
Zitat:http://www.faz.net/aktuell/sport/sportpolitik/doping/dosb-michael-vesper-zum-anti-doping-gesetz-in-deutschland-13260827.html
*Das entspricht genau meiner Meinung, die ich in Kürze darstellte. Auch Frankes Aussagen gehören dazu.
Man stelle sich mal vor, ein LA-Athlet wird 'wegen Doping' mit einer Sperre bestraft. Das Gericht spricht ihn nach mehreren Monaten wegen 'Nachweisbarkeitsmangel' frei. Das wäre doch für die Medien eine tolle Schlagzeile, die die Sportart Leichtathletik der Lächerlichkeit preisgibt.
Und wie sieht es dann mit dem 'freigesprochenen' Athleten aus ? Thumb_down


RE: Anti-Doping-Gesetz - RalfM - 12.11.2014

Dem Staat gehören alle seine Bürger an, und er darf alle nur nach den  gleichen Regeln behandeln.

Nahezu alle Substanzen, die im Leistungssport unter Dopingverbote fallen, sind Substanzen, die außerhalb des Sports jede Person unbegrenzt mit sich führen darf, von der Einnahme ganz zu schweigen.

Es ist völlig sonnenklar, dass der Besitz sogenannter Dopingsubstanzen unter Sportlern nicht unter Strafe gestellt werden kann, weil der Straftatbestand nicht in juristisch verwertbarer Weise definierbar ist. Jeder Sportler im "System" (wie klingt das denn?) müsste in unsittlicher Weise auf seine bürgerlichen Rechte verzichten, nur um seinen Sport und Beruf auszuüben. 


RE: Anti-Doping-Gesetz - Robb - 13.11.2014

(12.11.2014, 23:59)RalfM schrieb: Nahezu alle Substanzen, die im Leistungssport unter Dopingverbote fallen, sind Substanzen, die außerhalb des Sports jede Person unbegrenzt mit sich führen darf, von der Einnahme ganz zu schweigen.
Ach wirklich? Die meisten Mittel fallen unter das Arzneimittelgesetz und dürfen nur mit Rezept ausgegeben werden, da gibts dann auch für Sportler Ausnahmeregelungen. Wenn du mit Dopingmitteln ohne Rezept erwischt wirst, bekommst du Probleme.


RE: Anti-Doping-Gesetz - Javeling - 13.11.2014

Zitat:Was ändert sich für Athleten, die dopen?
Mittels des Arzneimittelgesetzes konnten dopende Athleten strafrechtlich nicht verfolgt werden, sondern nur die Hintermänner - Ärzte, Hersteller, Händler oder Trainer. Denn: Selbstschädigung ist nicht strafbar. Im Sport wird dagegen Selbstdoping verboten.

*Einem Athlet, der verbotene Substanzen mit der Absicht besitzt oder nimmt, sich dadurch einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen, drohen jetzt Geldstrafen und Gefängnis bis zu drei Jahren.*

Keine Ausflüchte mehr gibt es künftig auch bei den Mengen von Dopingmitteln. Selbst wenn nur kleine Mengen („uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit“) bei einem Athleten gefunden werden, macht er sich strafbar.
Zitat:RalfM [Bild: buddy_offline.gif]
RE: Anti-Doping-Gesetz
Dem Staat gehören alle seine Bürger an, und er darf alle nur nach den  gleichen Regeln behandeln.

Nahezu alle Substanzen, die im Leistungssport unter Dopingverbote fallen, sind Substanzen, die außerhalb des Sports jede Person unbegrenzt mit sich führen darf, von der Einnahme ganz zu schweigen.

Es ist völlig sonnenklar, dass der Besitz sogenannter Dopingsubstanzen unter Sportlern nicht unter Strafe gestellt werden kann, weil der Straftatbestand nicht in juristisch verwertbarer Weise definierbar ist. Jeder Sportler im "System" (wie klingt das denn?) müsste in unsittlicher Weise auf seine bürgerlichen Rechte verzichten, nur um seinen Sport und Beruf auszuüben. 
Ich habe gehört, dass es viele 'Pillen', 'Pulver' und sonstige Nahrungsergänzungsmittel gibt, die nichts mit dem Arzneimittelgesetz zu tun, jedoch verbotene Substanzen haben, die im L.-Sport unter 'Dopingverbote' geführt werden.
*Einem Athlet, der verbotene Substanzen mit der Absicht besitzt oder nimmt, sich dadurch einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen, drohen jetzt Geldstrafen und Gefängnis bis zu drei Jahren.* 

*Tja, da ein deutscher Athlet auch nach dem GG, Artikel 16 (1) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, darf er als Staatsangehöriger natürlich alles, was nichts mit dem Arzneimittelgesetz (oder rezeptpflichtet verschrieben) zu tun hat, nicht nur 'straffrei' besitzen, sondern auch selbst einnehmen. 
Wer kann nun beweisen, dass ein Athlet verbotene Substanzen als Staatsangehöriger oder als Athlet mit der Absicht, sich einen Vorteil zu beschaffen, zu sich genommen hat ?

Besissenesituation :
1. Ein deutscher Staatsangehöriger darf alles, was nicht dem Arzneimittelgesetz (aber Dopingsubstanzen enthält) unterliegt, besitzen und einnehmen (Selbstdoping). Er darf aber kein Athlet sein.
2. Ein Athlet darf nichts besitzen und einnehmen, was nach den IWR- Antidoping- Bestimmungen verboten ist, auch was nicht rezeptpflichtig ist. Er darf dann auch kein deutscher Staatsangehöriger sein.
3. Ein Athlet, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, jedoch gegen das neue deutsche 'Anti-Doping-Gesetz' verstösst, kann mit Sanktionen rechnen, wenn er als Teilnehmer nicht schnell genug nach einem Wettkampf das deutsche Land verlässt. Thumb_down

Heinz Engels, Mainz


RE: Anti-Doping-Gesetz - RalfM - 13.11.2014

(13.11.2014, 12:32)Robb schrieb: Ach wirklich? Die meisten Mittel fallen unter das Arzneimittelgesetz und dürfen nur mit Rezept ausgegeben werden, da gibts dann auch für Sportler Ausnahmeregelungen. Wenn du mit Dopingmitteln ohne Rezept erwischt wirst, bekommst du Probleme.
Ganz viele aufputschende und im Sport verbotene Mittel sind auch in frei verkäuflichen Präparaten enthalten. Aber egal, auch wenn ich ein Rezept hatte, darf ich alle Medikamente sammeln und weitergeben, wie ich will. Ich darf auch jegliche rezeptpflichtigen Medikamente mit mir führen ohne Rezept, denn dieses habe ich ja zur Abholung für meine Oma in der Apotheke abgegeben. Den Begriff "Dopingmittel" oder etwas Gleichmeinendes gibt es im Arzneimittelgesetz nicht. Wer soll mir da Probleme machen?

Du meinst es sicher gut, aber was Du forderst ist Bekenntnisjustiz. Sportlern ist der Besitz von Substanzen verboten, welche die Nichtsportler besitzen dürfen. Vor dem Gesetz kann es aber keine zwei Kategorien Staatsbürger durch Vereins- und Verbands- und vor allem Kaderzugehörigkeit geben. Der Staat hat dort nichts verloren. Das ist ein untauglicher Ansatz, außer das angedachte Gesetz soll in Zukunft dazu dienen, mehr oder weniger willkürlich Maßnahmen zu ergreifen, Personen aus der Öffentlichkeit zu entfernen, sobald deren Betragen irgendwem über die Hutschnur geht. Rechtsstaat?


RE: Anti-Doping-Gesetz - RalfM - 13.11.2014

(13.11.2014, 22:41)RalfM schrieb: Und noch was: In einem Kommentar heute im Deutschlandfunk, der vermutlich von einem Nicht-Leichtathlet gegeben wurde, habe ich die Meinung gehört, der Gesetzgeber als Geldgeber des Spitzensports müsse endlich durchgreifen, weil die Verbände es nicht getan haben. Wer glaubt denn aller ernstens daran, dass dieser Moloch die Leichtathletik irgendwie auf eine bessere Schiene bringen kann?



RE: Anti-Doping-Gesetz - Hellmuth K l i m m e r - 13.11.2014

Ich plädiere pro Dopinggesetz!


Ich bin etwas enttäuscht darüber, wie hier das nun endlich auch für Deutschland vorgesehene Doping(verbots)gesetz zerredet wird. Wir sollten froh sein, dass nun endlich Einsicht herrscht (beim Sportausschuss, in der Justiz und dem DOSB).
In der folgenden halbjährigen Diskussionszeit wird sicher noch einiges verändert und entschärft werden (ggf. die Zuchthausstrafen).

Als ehemals Betroffener, ins Hintertreffen Geratener (in der DDR) halte ich besonders die Festlegungen 
- zur harten Bestrafung der Dealer, Händler, Ärzte;
- die Bestrafung beim Besitz "auch kleiner Mengen" von D.mitteln;
- die Eliminierung von Trainern, die verbotene Präparate weitergaben
für richtig!

Auch ist es m.E. ausreichend, nur die mit professionellen Sport Beschäftigten (Kaderathleten) mit Sanktionen zu belegen. Das Dopen von Sportamateuren und der normalen Bürger ist (leider) nicht zu unterbinden. Sad

H. Klimmer / sen.


RE: Anti-Doping-Gesetz - Javeling - 14.11.2014

Zitat:RE: Anti-Doping-Gesetz
Ich plädiere pro Dopinggesetz!
Ich bin etwas enttäuscht darüber, wie hier das nun endlich auch für Deutschland vorgesehene Doping(verbots)gesetz zerredet wird. Wir sollten froh sein, dass nun endlich Einsicht herrscht (beim Sportausschuss, in der Justiz und dem DOSB).
In der folgenden halbjährigen Diskussionszeit wird sicher noch einiges verändert und entschärft werden (ggf. die Zuchthausstrafen).
H. Klimmer / sen.
Hellmuth, warum biste denn enttäuscht ? Es wird doch hier über ein veröffentliches Gesetz diskutiert. Und nicht über ein Gesetz, dass irgendwann verändert und entschärft werden wird oder soll oder muss.
Du sagst :  Ich plädiere pro Dopinggesetz! Also für das veröffentliche Gesetz. Bist aber gleichzeitig der Meinung, dass einiges sicher nicht ganz richtig ist. Eigentlich plädierst Du kontra Dopinggesetz !
Das heißt also : Wir sind einer Meinung !Fahne
.


RE: Anti-Doping-Gesetz - RalfM - 14.11.2014

(13.11.2014, 23:34)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Auch ist es m.E. ausreichend, nur die mit professionellen Sport Beschäftigten (Kaderathleten) mit Sanktionen zu belegen.
Aber wie soll das denn umsetzbar sein?

Es kann im freiheitlichen Rechtsstaat keine Zusatzbeschränkungen für Kaderathleten (?? die von wem ausgewählt und von wem legitimiert werden??) (?? und wo beginnt professionell??) irgendwelcher Sportverbände geben. 25 Jahre nach dem Mauerfall.

Von Dir bin ich auch etwas enttäuscht. Ich zerrede nicht, ich rede darüber. Mit Dir und vielen, die eingeladen sind, sich auch zu äußern.


RE: Anti-Doping-Gesetz - gera - 14.11.2014

Ich finde es gut, dass endlich ein Dopinggesetz kommt, Der Sport allein hat es nicht geschafft.
Auch die Beschränkung auf Spitzenathleten finde ich richtig. Wer allerdings darunter fällt, ist vielleicht noch zu präzisieren.
Das auch Freizeitsportler dopen ist leider wahr, muss aber mit anderen mitteln angegangen werden.
Gar nicht hören kann ich, dass irgendwelche Datenschutzbestimmungen der Verwendung von Erkenntnissen entgegen stehen können.

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gestern ging es der LA gut, heute geht es ihr besser - es wäre schön, wenn es ihr morgen wieder gut ginge
( frei nach W.Finck,Kabarettist )