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Anti-Doping-Gesetz - Druckversion

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RE: Anti-Doping-Gesetz - Hellmuth K l i m m e r - 14.11.2014

(14.11.2014, 00:16)RalfM schrieb:
(13.11.2014, 23:34)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Auch ist es m.E. ausreichend, nur die mit professionellen Sport Beschäftigten (Kaderathleten) mit Sanktionen zu belegen.
Aber wie soll das denn umsetzbar sein?

Es kann im freiheitlichen Rechtsstaat keine Zusatzbeschränkungen für Kaderathleten [...] irgendwelcher Sportverbände geben.

Von Dir bin ich auch etwas enttäuscht. Ich zerrede nicht, ich rede darüber. 

Ralf M., ich bedaure, dass du von meiner Person enttäuscht bist. Sad
Wollte ich doch, als begeisterter Anhänger der Laufszene und des Marathonlauf immer "nahe bei euch" sein; rannte ich doch so oft in Hamburg, Hannover, Frankfurt, Berlin, Halle, ... begeistert am Rande der Strecke mit ...Undecided

Zur Zusatzbeschränkung und Kaderauswahl: Alle die in einem Kader deutscher Sportverbände aufgelistet sind unterliegen (schon jetzt!) den Antidoping-Regularien. Warum soll das denn nicht weiter so klappen?

H. Klimmer / sen.


RE: Anti-Doping-Gesetz - Javeling - 14.11.2014

(14.11.2014, 00:16)RalfM schrieb:
(13.11.2014, 23:34)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Auch ist es m.E. ausreichend, nur die mit professionellen Sport Beschäftigten (Kaderathleten) mit Sanktionen zu belegen.
Aber wie soll das denn umsetzbar sein?

Es kann im freiheitlichen Rechtsstaat keine Zusatzbeschränkungen für Kaderathleten (?? die von wem ausgewählt und von wem legitimiert werden??) (?? und wo beginnt professionell??) irgendwelcher Sportverbände geben. 25 Jahre nach dem Mauerfall.
So ist es. Wenn sich der deutsche Staat 'einmischt', dann kann es nur ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht für alle deutschen Staatsangehörigen geben. GG Artikel 19 (1) - (4). 'Das Gesetz muss allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten'!
Der Sport hingegen kann Unterscheidungen treffen. Kader-Athleten > Amateursportler. Ist ja auch alles in den IWR-Bestimmungen geregelt. Hier kann auch bei Bedarf nachgebessert werden.

Im vorgelegten Gesetz wird der Athlet und damit auch der deutsche Staatsangehörige (!!) bestraft. Wenn dieser z.B. nichts mit der LA  zu tun hat, wird er beim gleichen Vergehen (z.B. Besitz und Selbstdoping) nicht bestraft. Das widerspricht dem GG Artikel 19 (1-4).

Und genau darum geht es hier. Wenn der Staat unbedingt eingreifen will, dann soll er sich bitteschön an die 'Hintermänner' (Ärzte, Händler, Betreuer usw.) wenden. Da gibt es einen erheblichen Nachholbedarf.

Heinz Engels, Mainz


RE: Anti-Doping-Gesetz - Mockauer - 14.11.2014

Also ich finde es ist okay, wenn diese auch GEfängnisstrafen bekommen, es kommt ja aufs gleich hin, wenn ich Steuern hinterziehe und somit jemanden betrüge.


RE: Anti-Doping-Gesetz - Javeling - 14.11.2014

Zitat:Strafgesetzbuch
Abkürzung:
StGB
Art:
Bundesgesetz
Geltungsbereich:
Bundesrepublik Deutschland
.
Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch – die Strafprozessordnung – geregelt.
Zitat:Mockauer [Bild: buddy_offline.gif]
RE: Anti-Doping-Gesetz
Also ich finde es ist okay, wenn diese auch GEfängnisstrafen bekommen, es kommt ja aufs gleich hin, wenn ich Steuern hinterziehe und somit jemanden betrüge.

www.kampfrichter-leipzig-land.de
Wenn man Steuern hinterzieht, also den Staat betrügt, dann wird das durch das StGB 'geregelt'. Wenn ein Athlet mit unerlaubten Mitteln einen anderen (z.B. sauberen) Athleten im Wettkampf betrügt, dann betrifft das die sportliche Leistung. Hier gilt die IWR.


Sollte der Athlet daraus einen finanziellen Nutzen ziehen und z.B. Sponsoren /Verband /Veranstalter betrogen haben, so kann er als Staatsangehöriger von diesen Geschädigten nach StGB angezeigt werden.
- Eigene Meinung; Irrtum vorbehalten -

Wenn hier nicht klar die Grenze Athlet > Staatsangehöriger gezogen wird, dann könnte in Zukunft der Fall eintreten, dass bei einer unangemeldeten Kontrolle in der Athleten - Wohnung der Kontrolleur zwar die Einnahme und den Besitz von unerlaubten (rezeptfreien) Mitteln feststellt, aber der Athlet behauptet, hier als Staatsangehöriger gehandelt (was ja straffrei ist) zu haben; keinesfalls als Wettkampf-Athlet.

Wlad würde sagen : Besissenesituation

Heinz Engels, Mainz


RE: Anti-Doping-Gesetz - Hellmuth K l i m m e r - 14.11.2014

Wie ich schon schrieb, bin ich froh, dass nach langem Ringen nun auch in Deutschland der Vorschlag eines Dopingstrafgesetzes diskutiert wird.

Zur Erhellung der Situation in den Staaten USA, Frankreich, z.T Italien möchte ich die dortigen Strafen und zum Vergleich die Strafen bei der sog. "Rindermast" (mit sog. "Hormoncocktails" / Clostebol) aufzeigen: 

- In og. Staaten wird Anabolikahandel mit 3 J. Freiheitsentzug bestraft;
- bis 5 J. Gefängnis bekommen Täter bei Applikation von  Wachstumshormonen (hGH);
- bei gleichen Vergehen im Falle von U18-Sportlern: 10 J.


Dagegen wird bestraft bei "Rindermast":

- 2 b. 6 Jahre Haft für Veterinäre;
- mehrere 100T. DM Strafe;
- Berufsverbot und Probationsverlust.

Da sage mir keiner, das neue Gesetz (hier sind junge Menschen betroffen!) wäre zu rigide.Rolleyes

H. Klimmer / sen.


RE: Anti-Doping-Gesetz - RalfM - 14.11.2014

(14.11.2014, 15:41)Javeling schrieb: Wenn der Staat unbedingt eingreifen will, dann soll er sich bitteschön an die 'Hintermänner' (Ärzte, Händler, Betreuer usw.) wenden. Da gibt es einen erheblichen Nachholbedarf.
Das kann ich nur unterstützen.

Obwohl... der freie Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten  ist ja schon immer verboten.

Das wahre Problem ist: Leistungsorientierte Leichtathleten sind eine verschwindend kleine Minderheit in der deutschen Gesamtbevölkerung. Gesetzliche Regelungen richten sich zurecht zunächst an die Normalbevölkerung, nicht an Spitzenathleten. Die Interessen des organisierten Sports (z.B. Unterbindung von Doping) sind nicht kongruent mit den Mehrheitsinteressen in der Gesellschaft, für die die Gesetze ausgehandelt werden.

Der Sport wird bislang, gemessen an der Zahl seiner Aktiven, in weit überhöhter Weise auf- und ernstgenommen, sowohl von der breiten Öffentlichkeit wie auch von staatlichen Stellen, welche den Sport (wegen seines Ansehens in der Öffentlichkeit) fördern sollen.

Das ist unsere Stärke als Sportler in der gesellschaftlichen Diskussion, unser einziges Kapital.

Die Überwachung des medikamentösen Zustands von Sportlern in staatliche Oberaufsicht zu geben, ist nicht nur auf der rechtlichen Ebene eine Katastrophe. Damit gibt der organisierte Sport auch jeglichen Anspruch auf Selbstgestaltung seiner Bestimmungen ab. Es ist der erste Schritt zu der zwangsläufig weiterschreitenden Auflösung der Sportverbände und deren Ersetzung durch steuerfinanziert staatliche Institutionen, verbunden mit bürokratischer Reglementierung der aktiven Sportler, die wir uns noch nie haben ausmalen können.

Das einzig sinnvolle juristische Instrument gegen Doping im Sport ist in meinen Augen das Betrugsverbot. Die Strafen außerhalb des Sportsystems werden natürlich (in Übereinstimmung mit der außersportlichen Welt) sehr mild ausfallen.


RE: Anti-Doping-Gesetz - tsg78hd - 15.11.2014

... gestern Prof.Dr. Werner Franke über Sachebacher und das Anti-Doping-Gesetz ...
http://www.sky.de/web/cms/de/videos-mehr-sport.jsp?bctid=3891755754001&wkz=WXFSL1


RE: Anti-Doping-Gesetz - Javeling - 15.11.2014

Zitat:
tsg78hd [Bild: buddy_offline.gif]
RE: Anti-Doping-Gesetz
... gestern Prof.Dr. Werner Franke über Sachebacher und das Anti-Doping-Gesetz ...
http://www.sky.de/web/cms/de/videos-mehr...wkz=WXFSL1
Ehrlich, ich hatte mich nicht mit W. Franke abgesprochen. Nur ein einziges Mal haben wir uns unterhalten : Vor vielen Jahren bei einem Werfertag in Alzey. 
Es ist doch klar, dass die 'Hintermänner', die Kriminellen im Hintergrund belangt werden müssen.....nach dem StGB. Hier hat der Staat einzugreifen.
Die sportlichen Sanktionen erfolgen nach der IWR. Deshalb ist eine klare Trennung erforderlich. 

Ganz streng genommen dürfte keine Kontrolle vor einem Wettkampf stattfinden (auch an einem anderen Ort). Denn erst bei Beginn eines Wettkampfes erfolgt der Betrug durch einen gedopten Teilnehmer. Bis dahin kann er 'bis zur Halskrause gefüllt' sein. Selbstschädigung ist doch nicht strafbar.

Die Einführung der NADA-Testpools erfolgte erst, als man erkannte, dass eine 'intelligente' Kontrolle wirksamer ist, als die Wettkampfkontrolle (wegen 'Absetzterminregelung'). Auch hier hat der Staat nichts zu suchen. Nach meiner Kenntnis besteht hier nur ein Vertrag zwischen dem NADA-RTP -Athleten und dem Verband (DLV).

Heinz Engels, Mainz


RE: Anti-Doping-Gesetz - gera - 15.11.2014

Ralf M. schrieb:
damit gibt der organisierte Sport auch jeglichen Anspruch auf Selbstgestaltung seiner Bestimmungen ab.

Die internationalen Sportverbände haben doch hinlänglich bewiesen, dass eine Selbstkontrolle nicht funktioniert.
Bestes Beispiel jetzt wieder- die FIFA , ihr Kontrollbericht in Sachen rechtmäßiger Vergabe der WM 2018+2022 ist doch ein Witz.

Und auch die LA hat es nicht geschafft, einen sauberen Sport durchzusetzen.
Sehen wir uns doch nur die Ergebnislisten  der vielen zurückliegenden Jahre an, kann da in manchen Disziplinen überhaupt noch jemand sagen, wer Sieger und Platzierte sind ?
Zum Beispiel im Hammerwerfen!
Das Doping Betrug ist, darin sind wir uns doch hoffentlich alle einig.
Im Spitzensport, wo Geld fließt, muss eine Kontrolle von außen erfolgen, sonst verliert dieser Bereich des Sports völlig an Glaubwürdigkeit.

Mich wundert es ehrlich gesagt, das nicht längst die Weltsportorganisationen wie normale wirtschaftliche Organisationen behandelt werden, denn für die ist Sport eine Ware, wo Milliarden fließen.
Bloß in den Finanzen werden sie wie Vereine behandelt, für mich ein Unding!

Deswegen ist ein Dopinggesetz m.E. der richtige Ansatz.
Das es noch  ausgestaltet werden muss, stimmt natürlich auch.
Eine Diskussion ist glaube ausdrücklich vorgesehen.

-------------------
gestern ging es der LA gut, heute geht es ihr besser - es wäre schön, wenn es ihr morgen wieder gut ginge.
( frei nach W.Finck, Kabarettist )


RE: Anti-Doping-Gesetz - MZPTLK - 15.11.2014

(14.11.2014, 23:16)RalfM schrieb: Das wahre Problem ist: Leistungsorientierte Leichtathleten sind eine verschwindend kleine Minderheit in der deutschen Gesamtbevölkerung. Gesetzliche Regelungen richten sich zurecht zunächst an die Normalbevölkerung, nicht an Spitzenathleten. Die Interessen des organisierten Sports (z.B. Unterbindung von Doping) sind nicht kongruent mit den Mehrheitsinteressen in der Gesellschaft, für die die Gesetze ausgehandelt werden.

Der Sport wird bislang, gemessen an der Zahl seiner Aktiven, in weit überhöhter Weise auf- und ernstgenommen, sowohl von der breiten Öffentlichkeit wie auch von staatlichen Stellen, welche den Sport (wegen seines Ansehens in der Öffentlichkeit) fördern sollen.
Diese verschwindend kleine Minderheit würde seinen Spitzensport nicht oder nicht in der Weise unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausüben.

Die Gesellschaft, die Konsumenten und die Millionen von den Vorbildern motivierten Nachahmer finanzieren die Veranstaltung,
Beide können nicht oder nicht so gut ohne die Anderen,

Daraus folgt unabdingbar eine Verantwortlichkeit auf beiden Seiten.
Dass der Sport allein das nicht in genügendem Masse leisten kann, ist sicher nicht strittig.
Der Sport ist nicht selbst-bezüglich oder selbst-genügsam.
Der Sport ist kein Staat im Staat.


Ich will jedenfalls nicht erleben, dass meine Kinder sich von Monster-''Vorbildern'' (ver-)leiten lassen..
Dies würde auch eine verheerende Wirkung auf viele andere Bereiche der Gesellschaft haben.
Eine Horrorvorstellung!