21.01.2015, 10:57
Das sehe ich anders: In Regel 147 heißt es lediglich:
Regel 147 Gemischte Wettkämpfe
Bei allen Veranstaltungen, die vollständig innerhalb einer Leichtathletikanlage
stattfinden, sind gemischte Wettbewerbe zwischen männlichen und weiblichen
Teilnehmern normalerweise nicht erlaubt.
Dennoch können gemischte Wettkämpfe in technischen Wettbewerben und in
Laufwettbewerben von 5000m und länger innerhalb einer Leichtathletikanlage
erlaubt werden, ausgenommen solche gemäß Regel 1.1a, b, c, d, e, f, g und
h. Bei Veranstaltungen, die gemäß Regel 1.1i und j stattfinden, ist solch ein gemischter
Wettkampf erlaubt, wenn der jeweilige Gebietsverband dies für einen
speziellen Wettkampf ausdrücklich genehmigt hat.
[...]
Anmerkung 2: Gemischte Wettkämpfe in Laufwettbewerben, die nach dieser
Regel erlaubt sind, sollen nur dann stattfinden, wenn nicht ausreichend Läufer
eines oder beider Geschlechter teilnehmen, um die Durchführung getrennter
Läufe zu rechtfertigen.
Anmerkung 3: Gemischte Wettkämpfe in Laufwettbewerben dürfen in keinem
Fall stattfinden, um Läufern eines Geschlechtes zu erlauben durch Läufer des
anderen Geschlechtes gezogen oder unterstützt zu werden.
Nationale Bestimmung DLV
Bei Veranstaltungen nach § 6 Nr. 2 und 3 DLO können gemischte Wettkämpfe
in allen Bahnwettbewerben und technischen Wettbewerben von der zuständigen
Verbandsorganisation genehmigt werden.
Also das müsste gehen, wenn die Veranstalter das so angemeldet haben (davon ist auszugehen)
Aber meine Hand würde ich dafür nicht ins Feuer legen :-)
Regel 147 Gemischte Wettkämpfe
Bei allen Veranstaltungen, die vollständig innerhalb einer Leichtathletikanlage
stattfinden, sind gemischte Wettbewerbe zwischen männlichen und weiblichen
Teilnehmern normalerweise nicht erlaubt.
Dennoch können gemischte Wettkämpfe in technischen Wettbewerben und in
Laufwettbewerben von 5000m und länger innerhalb einer Leichtathletikanlage
erlaubt werden, ausgenommen solche gemäß Regel 1.1a, b, c, d, e, f, g und
h. Bei Veranstaltungen, die gemäß Regel 1.1i und j stattfinden, ist solch ein gemischter
Wettkampf erlaubt, wenn der jeweilige Gebietsverband dies für einen
speziellen Wettkampf ausdrücklich genehmigt hat.
[...]
Anmerkung 2: Gemischte Wettkämpfe in Laufwettbewerben, die nach dieser
Regel erlaubt sind, sollen nur dann stattfinden, wenn nicht ausreichend Läufer
eines oder beider Geschlechter teilnehmen, um die Durchführung getrennter
Läufe zu rechtfertigen.
Anmerkung 3: Gemischte Wettkämpfe in Laufwettbewerben dürfen in keinem
Fall stattfinden, um Läufern eines Geschlechtes zu erlauben durch Läufer des
anderen Geschlechtes gezogen oder unterstützt zu werden.
Nationale Bestimmung DLV
Bei Veranstaltungen nach § 6 Nr. 2 und 3 DLO können gemischte Wettkämpfe
in allen Bahnwettbewerben und technischen Wettbewerben von der zuständigen
Verbandsorganisation genehmigt werden.
Also das müsste gehen, wenn die Veranstalter das so angemeldet haben (davon ist auszugehen)
Aber meine Hand würde ich dafür nicht ins Feuer legen :-)