26.01.2025, 01:30
Hast du meinen Text überhaupt gelesen?
Der von mir angesprochene mögliche Regelverstoß hat nichts mit einem Einlagelauf zu tun. Es geht einzig allein um eine ausgesprochene DQ, egal aus welchem Grund, und was in einem solchen Fall mit einer Zeit passiert.
Dazu ein allgemeines Beispiel: Ein Athlet macht einen Fehlstart, gegen den dieser Einspruch erhebt, weshalb er unter Vorbehalt mitlaufen darf. Im Ziel wird dieser Athlet trotzdem umgehend disqualifiziert und es wird keine Zeit ausgegeben, auch nicht auf Nachfrage des betroffenen Athleten. Wenn ein Zielbildauswerter dies tun würde, würde dies einen groben Regelverstoß darstellen. Die Zeit würde nur herausgegeben werden, wenn ein Einspruch Erfolg hätte und die DQ aufgehoben würde.
So, jetzt zum Einlagelauf. Dazu habe ich meine Sicht schon geschildert, was die Teilnahmeberechtigung betrifft.
Zu deinem Fall a): Von unterschiedlichen Altersklassen spricht niemand, es geht in dem konkreten Fall um zwei Läufe in der Männerklasse. Ein Einlagelauf ergibt dann Sinn, wenn es zu wenige Teilnehmer für Vorläufe gibt, diese ausfallen und es sonst nur ein Finale geben würde. So wird den Athleten trotzdem ein Doppelstart ermöglicht. Und wie du richtig schreibst, muss er dann eine Zeit im Einlagelauf bekommen.
Zu deinem Fall b): auch da liegst du vollkommen richtig. Er hätte in diesem Fall nicht starten dürfen.
Da keine der beiden Fälle vorliegt, stimmt hier irgendwas nicht. Ob dein Verdacht im letzten Satz zutrifft, ist nur Spekulation. Und meine Bemerkung zur Herausgabe einer Zeit, die ich allgemein oben schon ausgeführt, bezieht sich nur darauf, dass hier mit einer DQ argumentiert wird, warum keine Zeit in der Liste steht. Wenn eine Zeit von Hock im Einlagelauf existiert, aber nicht offiziell herausgegeben wird, darf dies auch nicht inoffiziell geschehen. Das wäre dann der Regelverstoß, wenn der Zielbildauswerter dies machen würde. Das bezog sich nur auf deine Anmerkung, dass Hock trotzdem eine Zeit aus dem Einlagelauf erfahren haben könnte, auch wenn die nicht offiziell ist.
Der von mir angesprochene mögliche Regelverstoß hat nichts mit einem Einlagelauf zu tun. Es geht einzig allein um eine ausgesprochene DQ, egal aus welchem Grund, und was in einem solchen Fall mit einer Zeit passiert.
Dazu ein allgemeines Beispiel: Ein Athlet macht einen Fehlstart, gegen den dieser Einspruch erhebt, weshalb er unter Vorbehalt mitlaufen darf. Im Ziel wird dieser Athlet trotzdem umgehend disqualifiziert und es wird keine Zeit ausgegeben, auch nicht auf Nachfrage des betroffenen Athleten. Wenn ein Zielbildauswerter dies tun würde, würde dies einen groben Regelverstoß darstellen. Die Zeit würde nur herausgegeben werden, wenn ein Einspruch Erfolg hätte und die DQ aufgehoben würde.
So, jetzt zum Einlagelauf. Dazu habe ich meine Sicht schon geschildert, was die Teilnahmeberechtigung betrifft.
Zu deinem Fall a): Von unterschiedlichen Altersklassen spricht niemand, es geht in dem konkreten Fall um zwei Läufe in der Männerklasse. Ein Einlagelauf ergibt dann Sinn, wenn es zu wenige Teilnehmer für Vorläufe gibt, diese ausfallen und es sonst nur ein Finale geben würde. So wird den Athleten trotzdem ein Doppelstart ermöglicht. Und wie du richtig schreibst, muss er dann eine Zeit im Einlagelauf bekommen.
Zu deinem Fall b): auch da liegst du vollkommen richtig. Er hätte in diesem Fall nicht starten dürfen.
Da keine der beiden Fälle vorliegt, stimmt hier irgendwas nicht. Ob dein Verdacht im letzten Satz zutrifft, ist nur Spekulation. Und meine Bemerkung zur Herausgabe einer Zeit, die ich allgemein oben schon ausgeführt, bezieht sich nur darauf, dass hier mit einer DQ argumentiert wird, warum keine Zeit in der Liste steht. Wenn eine Zeit von Hock im Einlagelauf existiert, aber nicht offiziell herausgegeben wird, darf dies auch nicht inoffiziell geschehen. Das wäre dann der Regelverstoß, wenn der Zielbildauswerter dies machen würde. Das bezog sich nur auf deine Anmerkung, dass Hock trotzdem eine Zeit aus dem Einlagelauf erfahren haben könnte, auch wenn die nicht offiziell ist.