12.04.2025, 08:29
(11.04.2025, 22:38)S_J schrieb: Das wäre natürlich ein anderes Problem.
Ich hatte das zunächst so interpretiert, dass zumindest eine Berechtigung besteht, überhaupt an den Versuchen 4-6 teilzunehmen (so denn überhaupt 8 oder mehr Teilnehmerinnen am Start waren).
Kommt jetzt drauf an, was du als Berechtigung verstehst.
Ich habe die Frage so verstanden:
Der Athlet hat in den ersten 4 Versuchen teilweise die Radschlagtechnik, teilweise eine andere Technik genutzt. Es ist nicht bekannt welcher Versuch mit welcher Technik ausgeführt wurde. (ist ja auch verständlich, das wird ja nicht notiert und hinterher kann ja jeder alles behaupten).
Es ist aber auch so, dass rein von der Weite her, jeder der ersten 3 Versuche für die Top 8 gereicht hätte.