12.04.2025, 14:50
(12.04.2025, 08:29)Freaky schrieb:(11.04.2025, 22:38)S_J schrieb: Das wäre natürlich ein anderes Problem.
Ich hatte das zunächst so interpretiert, dass zumindest eine Berechtigung besteht, überhaupt an den Versuchen 4-6 teilzunehmen (so denn überhaupt 8 oder mehr Teilnehmerinnen am Start waren).
Kommt jetzt drauf an, was du als Berechtigung verstehst.
Hätte sie die ersten drei Versuche mit Radschlagtechnik ausgeführt, bestünde ja möglicherweise die Problematik, dass sie dann einer anderen Athletin, die eine legitime Weite erzielt hat, damit die Möglichkeit auf drei weitere Versuche verwehrt hätte.
Daher hatte ich den Passus in der ursprünglichen Frage so interpretiert, dass das nicht der Fall war, da ja mindestens einer der Versuche regulär war, und jeder der Versuche zu den besten 8 gereicht hätte.