14.04.2025, 19:56
(14.04.2025, 19:35)Freaky schrieb:(14.04.2025, 14:26)kari.hgw schrieb: Ich denke, man kann nur die Versuche gültig lassen, die eindeutig nicht mit der Radschlagtechnik ausgeführt wurden.
und woher weißt du, welche Versuche eindeutig nicht mit der Radschlagtechnik ausgeführt wurden?
Bei den Versuchen 1-4 hats der SR ja nicht gesehen.
Das würde dann ja eben im Zweifelsfall dazu führen, dass V1-4 ungültig sind. Weswegen es bei einem TN-Feld von mehr als 8 TN gar nicht zu V4-6 kommen dürfte.
Da ja aber mindestens einer der V1-3 regelkonform war, hat die Athletin ja aber ein Anrecht auf die nächsten drei Versuche. Es muss also schon rein aus diesen formalen Gründen mindestens einer der drei ersten Versuche gültig gegeben werden. (Es sei denn das Feld ist kleiner / gleich 8 TN).