28.04.2025, 10:20
Also ich würde als SR alle Versuche des Athleten mit der Radschlagtechnik annullieren (das führt dann zu o.g.V. bzw. NM), da nicht sicher gestellt werden kann, dass die Versuche alle gültig waren.
Wenn man sich die Regeln in der IWR zum Schiedsrichter durchließt (CR 18), wird klar, dass der SR jederzeit die Regeln zu überwachen hat und die Entscheidung der Karis und Obleute ändern kann, wenn er das für regelkonform hält und da gibt es keine Beweislastumkehr.
Wenn man sich die Regeln in der IWR zum Schiedsrichter durchließt (CR 18), wird klar, dass der SR jederzeit die Regeln zu überwachen hat und die Entscheidung der Karis und Obleute ändern kann, wenn er das für regelkonform hält und da gibt es keine Beweislastumkehr.