04.05.2025, 19:28
Regel 5.8 schreibt vor, dass die Startnummer(n) sichtbar getragen werden müssen. Ich glaube, dieser Part ist allen klar.
Regel 5.11 besagt, dass Athleten, die gegen irgendeinen Teil der TR 5 verstoßen, disqualifiziert werden sollen. In diesem Fall konkret: Wer seine Startnummer nicht sichtbar trägt, ist zu disqualifizieren.
Das "oder" erklärt sich am besten durch einen kurzen Exkurs in den zugehörigen Kommentar:
Das Kampfgericht wird im Normalfall die TR 5 kontrollieren und die Athleten darauf hinweisen. Darauf hatte ich ja schon im DM-Thread hingewiesen, weswegen es mich wundert, wie es überhaupt zu der DQ kommen konnte.
Möglichkeit 1 wäre, dass das Kampfgericht bzw. der Schiedsrichter ihn darauf hingewiesen hat und er sich geweigert hat. In dem Fall einer solchen Weigerung kann der Athlet vor Beginn des Wettbewerbs disqualifiziert werden (TR 5.11.1)
Möglichkeit 2 wäre, dass das Kampfgericht nicht die Möglichkeit hatte / es versäumt hat, ihn darauf hinzuweisen.
Dabei finde ich es wichtig, dass die Verantwortung hierfür eindeutig bei den Offiziellen liegt!
Es liegt also am Kampfgericht, zu vermeiden, dass diese Situation eintritt. Falls sie aber eintritt, und auch hier ist der Kommentar eindeutig, kann es dennoch zur DQ kommen (TR 5.11.2)
Nun könnte man natürlich sagen, dass TR 5.11.1 bzw. das "oder" redundant ist. Aber das "oder" erlaubt es, wie oben erwähnt, die Teilnahme im Falle einer Weigerung schon komplett zu unterbinden.
Regel 5 enthält ja auch z.B. die Regelungen zum Schuhwerk, bei denen man teilweise leider durchaus Diskussionen führen muss. Bei Startnummern wird tatsächlich eher selten diskutiert
Anders gesagt: Wenn ich den Regelverstoß vorher entdecke: TR 5.11.1 (oder eben idealerweise keine Weigerung...) und wenn ich ihn zu spät entdecke, leider TR 5.11.2. Da beide Szenarien auftreten können, benötige ich ein "oder".
Regel 5.11 besagt, dass Athleten, die gegen irgendeinen Teil der TR 5 verstoßen, disqualifiziert werden sollen. In diesem Fall konkret: Wer seine Startnummer nicht sichtbar trägt, ist zu disqualifizieren.
Das "oder" erklärt sich am besten durch einen kurzen Exkurs in den zugehörigen Kommentar:
Zitat:Regel TR5.11 schreibt die Sanktion vor, falls irgend ein Teilt [sic] von Regel TR5 nicht eingehalten wird. Es wird jedoch erwartet, dass die zuständigen Offiziellen den Athleten möglichst dazu auffordern und anhalten, die Regeln zu befolgen und ihn über die Konsequenzen aufklären, falls er dies nicht tut.
Das Kampfgericht wird im Normalfall die TR 5 kontrollieren und die Athleten darauf hinweisen. Darauf hatte ich ja schon im DM-Thread hingewiesen, weswegen es mich wundert, wie es überhaupt zu der DQ kommen konnte.
Möglichkeit 1 wäre, dass das Kampfgericht bzw. der Schiedsrichter ihn darauf hingewiesen hat und er sich geweigert hat. In dem Fall einer solchen Weigerung kann der Athlet vor Beginn des Wettbewerbs disqualifiziert werden (TR 5.11.1)
Möglichkeit 2 wäre, dass das Kampfgericht nicht die Möglichkeit hatte / es versäumt hat, ihn darauf hinzuweisen.
Dabei finde ich es wichtig, dass die Verantwortung hierfür eindeutig bei den Offiziellen liegt!
Zitat:Es liegt in der Verantwortlichkeit der Startordner und Bahnrichter (für Bahn- und stadionferne Wettbewerbe) und der Kampfrichter (für technische Wettbewerbe), in diesen Angelegenheiten aufmerksam zu sein und alle offenkundigen Verstöße dem zuständigen Schiedsrichter zu melden.
Es liegt also am Kampfgericht, zu vermeiden, dass diese Situation eintritt. Falls sie aber eintritt, und auch hier ist der Kommentar eindeutig, kann es dennoch zur DQ kommen (TR 5.11.2)
Zitat:Wenn aber ein Athlet einen Teil der Regel während des Wettkampfs nicht befolgt und es nicht
möglich ist, dass ein Offizieller den Athleten zur Regeleinhaltung überzeugen kann, dann sollten die Athleten wissen, dass eine Disqualifikation erfolgen kann.
Nun könnte man natürlich sagen, dass TR 5.11.1 bzw. das "oder" redundant ist. Aber das "oder" erlaubt es, wie oben erwähnt, die Teilnahme im Falle einer Weigerung schon komplett zu unterbinden.
Regel 5 enthält ja auch z.B. die Regelungen zum Schuhwerk, bei denen man teilweise leider durchaus Diskussionen führen muss. Bei Startnummern wird tatsächlich eher selten diskutiert

Anders gesagt: Wenn ich den Regelverstoß vorher entdecke: TR 5.11.1 (oder eben idealerweise keine Weigerung...) und wenn ich ihn zu spät entdecke, leider TR 5.11.2. Da beide Szenarien auftreten können, benötige ich ein "oder".