13.06.2025, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2025, 12:33 von runner5000.)
(10.06.2025, 21:08)MikeStar schrieb: Aus meiner Sicht hängt es nur davon ab welche Höhen der SR/Obmann vor dem WK mitgeteilt hat (IWR TR26.1).
Die Ausschreibung ist diesbzgl. nicht bindend.
Waren die 1.73 vor dem WK vom SR als springbare Höhe angegeben?
Auch, wenn der SR den Athleten das nochmal final mitteilt, liegt die Entscheidung bei vielen Veranstaltungen nicht beim SR, auch wenn die IWR das so sieht. Ich habe schon häufiger Vorlagen zur technischen Besprechung gesehen, wo die WK-Leitung explizit hineinschreibt, dass ein Abweichen von den in der Ausschreibung angegebenen Höhen nicht zulässig ist.