15.06.2025, 12:06
Was heißt denn versehentlich aufgelegt?
1,84m gemessen und angesagt? Dann müsste er sich gleich beschweren und sein Recht auf die 1,83m geltend machen.
Oder 1,83m angesagt und dennoch 1,84m aufgelegt? Bei manchen Veranstaltungen und Messlatten würde ich nicht ausschließen, dass es regelmäßig zu Abweichungen in der Größenordnung kommt. Aber auch da würde ich empfehlen, direkt zu bitten, das nachzumessen, falls man es denn wirklich merkt...
Wer im Nachhinein über eine dreimal versuchte Höhe Einspruch einlegt, hat zumindest bei mir keine guten Karten.
Weiter geht es dann ja für B ohnehin mit 1,86m oder höher nach Wahl.
1,84m gemessen und angesagt? Dann müsste er sich gleich beschweren und sein Recht auf die 1,83m geltend machen.
Oder 1,83m angesagt und dennoch 1,84m aufgelegt? Bei manchen Veranstaltungen und Messlatten würde ich nicht ausschließen, dass es regelmäßig zu Abweichungen in der Größenordnung kommt. Aber auch da würde ich empfehlen, direkt zu bitten, das nachzumessen, falls man es denn wirklich merkt...
Wer im Nachhinein über eine dreimal versuchte Höhe Einspruch einlegt, hat zumindest bei mir keine guten Karten.
Weiter geht es dann ja für B ohnehin mit 1,86m oder höher nach Wahl.

