15.06.2025, 15:31
Zur Klarstellung: Ich würde nur A, dem behinderten Athleten, den Ersatzversuch geben. B macht ganz normal bei 1,86m weiter.
Im Zweifelsfall auch nur einen, nämlich den, bei dem er seinen Einspruch hat geltend gemacht. Aber das ist vermutlich dann auch die Schwierigkeit dabei: Die Anzahl der Fehlversuche...
Niemand ist offiziell 1,84m gesprungen. B ist über 1,83m gesprungen und A wurde durch die falsche Lattenauflage behindert.
Aber mich würde auch interessieren, was die anderen denken?
Im Zweifelsfall auch nur einen, nämlich den, bei dem er seinen Einspruch hat geltend gemacht. Aber das ist vermutlich dann auch die Schwierigkeit dabei: Die Anzahl der Fehlversuche...
Niemand ist offiziell 1,84m gesprungen. B ist über 1,83m gesprungen und A wurde durch die falsche Lattenauflage behindert.
Aber mich würde auch interessieren, was die anderen denken?