16.09.2015, 13:56
"Eine Olympianominierung ist sicherlich kein Grundrecht nach Grundgesetz, das ist schlichtweg albern."
Hm. Immerhin geht es um Prestige und Geld. Das sollte schon nicht einfach Willkür herrschen. Und die Frage bleibt, ob ein nationaler Verband das recht hat, einen Athleten nicht starten zu lassen, der das internationale Zulassungskriterium erfüllt hat. Mit welchem Recht sollte ein nationaler Verband (der diesbezüglich eine Monopolstellung hat), dies dürfen?
Hm. Immerhin geht es um Prestige und Geld. Das sollte schon nicht einfach Willkür herrschen. Und die Frage bleibt, ob ein nationaler Verband das recht hat, einen Athleten nicht starten zu lassen, der das internationale Zulassungskriterium erfüllt hat. Mit welchem Recht sollte ein nationaler Verband (der diesbezüglich eine Monopolstellung hat), dies dürfen?