18.09.2015, 14:52
(16.09.2015, 14:10)Robb schrieb:Eine gewisse Entscheidungskompetenz müssen die Verbände natürlich haben, sofern sie den Entscheid sportlich begründen können. Nicht korrekt ist es aber meiner Meinung nach, einen Sportler zu Hause zu lassen, obwohl ein Startplatz da ist.(16.09.2015, 13:56)krebsan schrieb: "Eine Olympianominierung ist sicherlich kein Grundrecht nach Grundgesetz, das ist schlichtweg albern."Weil die IAAF die endgültige Entscheidung an die nationalen Verbände übergibt. Wie sollte es auch anders funktionieren? Im Diskuswerfen hatten sechs deutsche Frauen die Norm für Peking, wenn der DLV nicht entscheiden darf, wen er nominiert und wen nicht, wer dann?
Hm. Immerhin geht es um Prestige und Geld. Das sollte schon nicht einfach Willkür herrschen. Und die Frage bleibt, ob ein nationaler Verband das recht hat, einen Athleten nicht starten zu lassen, der das internationale Zulassungskriterium erfüllt hat. Mit welchem Recht sollte ein nationaler Verband (der diesbezüglich eine Monopolstellung hat), dies dürfen?