21.11.2015, 00:32
(19.11.2015, 09:49)kari.hgw schrieb: • Athleten, die zur Ausübung ihrer Disziplin ein Hilfsmittel (Prothese, Begleitläufer…) benötigen, sind gesondert zu werten.Danke, Kari. Ich finde auf leichtathletik.de gar keine links mehr zum Regelwerk. Früher gab es da noch eine Struktur, jetzt sehe ich nur noch Fotos mit Textschnipseln.
Ich würde gerne den Wortlaut zur oben genannten Regelung lesen. Kannst Du mir weiterhelfen? Zur Erinnerung: Im Jahr 2013 gewann die von Geburt an vollständig blinde Läuferin Regina Vollbrecht durch mich geführt die Deutsche Meisterschaft der Altersklasse W35 im 100-km-Straßenlauf. Das war das erste mal in der Geschichte der deutschen Leichtathletik, dass eine nationale Meisterschaft, wenn auch eine in der AK, durch eine schwerbehinderte Sportlerin gewonnen wurde.
Dürfte sie jetzt nicht mehr gewinnen?
Wie unendlich peinlich ist das für die Zweitplatzierte, die normalsichtig als "Meisterin" ausgezeichnet wird?
Ich empfehle mal allen Mitlesern, sich die Augen verbinden zu lassen und sich auf einen zügigen Lauf von einer Person mitnehmen zu lassen, der ihr absolut vertraut.