05.11.2016, 15:13
Hm, scheint doch komplizierter zu sein, als ich erst angenommen hatte. In Regel 180.1 und 2 ist ja die Rede von "dem Wettbewerb" und "dem Wettkampf". Handelt es sich also um einen Wettbewerb, an dem nur mehrere Altersklassen auf einer Anlage teilnehmen, sollte die Endkampfzahl auf 8 beschränkt bleiben. Oder, um zum Hochsprung zurückzukehren, es gälte das ganz normale Höhenänderungs- und Auscheidungsprozedere.
Offensichtlich geht es also wohl um die Frage, ob jede Altersklasse als gesonderter Wettbewerb gewertet werden soll. Falls ja, hätten im zuvor geschilderten Fall tasächlich alle Athleten 3 weitere Versuche haben müssen. Dann wäre aber auch der Hochsprung wieder komplizert geworden, wie das ja zuvor diskutiert worden ist.
Da ich im nächsten Jahr zahlreiche Kampfrichtereinsätze haben werde, wäre mir eine Lösung der Frage sehr lieb, denn bei einigen Wettkämpfen werden wegen zu geringer Teilnehmerzahlen bei den Senioren wieder Altersklassen zusammengefasst sein. Auch beim Kugelstoßen, Diskus- und Hammerwerfen.
Ich möchte mich der Meinung von Patrick anschließen (nur ein Wettbewerb), lass' mich da aber gern eines Besseren belehren.
Gruß
Robert
Offensichtlich geht es also wohl um die Frage, ob jede Altersklasse als gesonderter Wettbewerb gewertet werden soll. Falls ja, hätten im zuvor geschilderten Fall tasächlich alle Athleten 3 weitere Versuche haben müssen. Dann wäre aber auch der Hochsprung wieder komplizert geworden, wie das ja zuvor diskutiert worden ist.
Da ich im nächsten Jahr zahlreiche Kampfrichtereinsätze haben werde, wäre mir eine Lösung der Frage sehr lieb, denn bei einigen Wettkämpfen werden wegen zu geringer Teilnehmerzahlen bei den Senioren wieder Altersklassen zusammengefasst sein. Auch beim Kugelstoßen, Diskus- und Hammerwerfen.
Ich möchte mich der Meinung von Patrick anschließen (nur ein Wettbewerb), lass' mich da aber gern eines Besseren belehren.
Gruß
Robert