19.01.2016, 10:23
Zitat:Einem Athleten kann vom Wettkampfleiter die Teilnahme an einem Wettbewerb ‚ohne Wertung‘ gestattet werden, wenn [...] er grundsätzlich an dieser Veranstaltung teilnahmeberechtigt und für diese gemeldet ist
Das liest sich für mich eigentlich so, dass der Athlet auch vorher schon gemeldet sein muss, ob jetzt regulär oder außer Wertung. Ein Teilnahmerecht für einen sonst nicht teilnahmeberechtigten Athleten kann man hieraus aber meiner Meinung nach eindeutig nicht ableiten, da ja eben diese grundsätzliche Teilnahmeberechtigung als Voraussetzung genannt wird.
Eigentlich müsste man meinen, dass bei einem Verband wie dem HLV jemand in der Lage sein müsste, Regeln zu lesen und zu verstehen... Diese Ahnungslosigkeit dann aber auch noch groß zu veröffentlichen, ist schon interessant.