18.07.2018, 21:13
Im Startpassantrag hast du bzw. dein Erziehungsberechtigter auch schon vor der DSGVO der Verarbeitung deiner persönlichen Daten zugestimmt (s. DLO 4.1.x). Nach Einschätzung des HLV ist das wohl ausreichend, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.
Warum jetzt ab U14 Startpass statt Teilnahmerklärung? Weil es der HLV laut Mitteilung durch den Geschäftsführer so will
Grundsätzlich muss man ja mal festhalten, dass Startpässe ab der U14 Pflicht sind und eine Wettkampfteilnahme ohne Startpass einen Verstoß gegen die DLO darstellt.
Wenn durch die Startpässe also die Anforderderungen der DSGVO erfüllt und Startpässe ohnehin verpflichtend sind, kann ich es nachvollziehen, dass man sich den Papierkrieg mit den Teilnahmeerklärungen zumindest ab der U14 ersparen will (schon mal 100 Teilnahmeerklärungen bei einem KiLA Sportfest kontrolliert? Ich kann meine Zeit sinnvoller verschwenden als das auch noch ab der U14 zu tun).
Warum jetzt ab U14 Startpass statt Teilnahmerklärung? Weil es der HLV laut Mitteilung durch den Geschäftsführer so will
Thomas Seybold schrieb:Basierend auf §§ 4 und 5 DLO sind ab sofort die bestehenden Regeln zur Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften konsequent umzusetzen. Demnach darf niemand ohne gültiges Startrecht an den Leichtathletik-Sportfesten und Meisterschaften aller Ebenen teilnehmen.
Grundsätzlich muss man ja mal festhalten, dass Startpässe ab der U14 Pflicht sind und eine Wettkampfteilnahme ohne Startpass einen Verstoß gegen die DLO darstellt.
Wenn durch die Startpässe also die Anforderderungen der DSGVO erfüllt und Startpässe ohnehin verpflichtend sind, kann ich es nachvollziehen, dass man sich den Papierkrieg mit den Teilnahmeerklärungen zumindest ab der U14 ersparen will (schon mal 100 Teilnahmeerklärungen bei einem KiLA Sportfest kontrolliert? Ich kann meine Zeit sinnvoller verschwenden als das auch noch ab der U14 zu tun).
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)