03.11.2021, 10:42
(01.11.2021, 23:03)runner5000 schrieb:Nein, so ein Passus reicht ganz und gar nicht! Als Kampfrichter brauchst du eine Regelformulierung, die klar ist und nicht so ein Wischi-Waschi.(01.11.2021, 19:10)Atanvarno schrieb: Hat ja in den letzten Jahren einige umstrittene Disqualifikationen wegen 17.3 gegeben, wo viele der Meinung waren, dass das unfair sei, weil sich der Athlet durch die Bahnübertretung keinen Vorteil verschafft hatte. Dem trägt man mit der Regeländerung wohl Rechnung.Entscheidungen einfach mal mit Augenmaß und Sachverstand zu treffen, hätte auch ausgereicht.
Und dazu noch der Hinweis: die Vermessung der Bahn ist bei Bahn 1 30 cm von der Innenkante, bei allen anderen Bahnen 20 cm von der jeweiligen Innenlinie. Wie weit wollen wir denn noch abkürzen lassen?
Die bisherige Regelung war gut, die neue halte ich für Unfug. Gerade das Tracken der einzelnen Verstöße über mehrere Runden kann bei Veranstaltungen unterhalb einer DM zum Problem werden.
Was ist dann der nächste Schritt? Zentimetergenaues Tracken jedes Läufers mit Auswertung im Ziel, wie weit er war? "Oh sorry Mr. Warholm, our records show, that your distance was only 398,25 m. You must run 1,75 m more!"
Dann ist es wenigstens egal, welche Bahn(en) er benutzt