Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer:
Doping und ärztliche Ethik(Auszüge)
'1. Doping ist unvereinbar mit dem Sinngehalt des Sports.
Es geht um Leistung aus eigener Kraft, um natürliche Leistungsfähigkeit.
2. Doping beeinträchtigt die Chancengelichheit.
Doper nutzen die Normtreue der Nicht-Doper.
Daraus ergeben sich u.a.
wirtschaftliche Vorteile, bzw. Nachteile.
3. Dopingpraktiker geben ein schlechtes Beispiel.
Der Leistungssport übernimmt eine Vorbildfunktion sowohl für den
Breitensport als auch für die Gesellschaft insgesamt.
4. Gesundheitsrisiko. Wer als Arzt Dopingpraktiken unterstützt,
überträgt auf die Sportler ein nicht durch legitime Interessen kompensiertes Gesundheitsrisiko.
5. Vergesellschaftung der Schäden.
Während die Gesellschaft offensichtlich bereit ist,
sich im Austausch für die sozialen Dienste des Leistungssports
- insbesondere Unterhaltung, Spannung
und Gelegenheit zum Ausleben von Emotionen -
die Alimentierung des Sports etwas kosten zu lassen,
ist fraglich, ob das Publikum bereit ist,
die Kostenübernahme* auch auf die Behandlung von
Doping (Spät-)Schäden auszudehnen.
Diese Überlegungen stützen kumulativ das bestehende rechtliche Verbot der ärztlichen Mitwirkung am Doping.
Sie stützen darüber hinaus das rechtliche Verbot des Dopings im Leistungssport.'
*Kosten einer Bypassoperation: 15.000,- bis 20.000,-
Doping und ärztliche Ethik(Auszüge)
'1. Doping ist unvereinbar mit dem Sinngehalt des Sports.
Es geht um Leistung aus eigener Kraft, um natürliche Leistungsfähigkeit.
2. Doping beeinträchtigt die Chancengelichheit.
Doper nutzen die Normtreue der Nicht-Doper.
Daraus ergeben sich u.a.
wirtschaftliche Vorteile, bzw. Nachteile.
3. Dopingpraktiker geben ein schlechtes Beispiel.
Der Leistungssport übernimmt eine Vorbildfunktion sowohl für den
Breitensport als auch für die Gesellschaft insgesamt.
4. Gesundheitsrisiko. Wer als Arzt Dopingpraktiken unterstützt,
überträgt auf die Sportler ein nicht durch legitime Interessen kompensiertes Gesundheitsrisiko.
5. Vergesellschaftung der Schäden.
Während die Gesellschaft offensichtlich bereit ist,
sich im Austausch für die sozialen Dienste des Leistungssports
- insbesondere Unterhaltung, Spannung
und Gelegenheit zum Ausleben von Emotionen -
die Alimentierung des Sports etwas kosten zu lassen,
ist fraglich, ob das Publikum bereit ist,
die Kostenübernahme* auch auf die Behandlung von
Doping (Spät-)Schäden auszudehnen.
Diese Überlegungen stützen kumulativ das bestehende rechtliche Verbot der ärztlichen Mitwirkung am Doping.
Sie stützen darüber hinaus das rechtliche Verbot des Dopings im Leistungssport.'
*Kosten einer Bypassoperation: 15.000,- bis 20.000,-