01.02.2016, 16:09
(31.01.2016, 21:17)Doberaner schrieb:Zitat:Bleiben wir doch mal wieder beim Originaltext aus R.181:Zitat:Hat ein Wettkämpfer den Wettkampf gewonnen, entscheidet er nach Rücksprache mit dem entsprechenden Kampf- oder Schiedsrichter über die Höhe oder die Höhen, auf die die Sprunglatte zu legen ist.
Gewonnen hat ein Springer, wenn er (alleine) auf dem 1. Platz ist. Ein Springer außer Konkurrenz kann keine Platzierung bekommen. Also...
Guter Hinweis, aber damit ist noch nicht alles geklärt. Denn vorher steht in 181.4 folgendes:
Außer es ist nur noch ein Wettkämpfer im Wettkampf geblieben und hat diesen gewonnen gilt:
a Die Sprunglatte ist nach jedem Durchgang beim Hochsprung nicht weniger als 2cm und beim Stabhochsprung nicht weniger als 5cm höher zu legen.
b Die jeweilige Steigerung der Sprunghöhe darf nicht zunehmen
Der Wettkämpfer hat zwar den Wettkampf gewonnen, aber da sich nicht alleine im Wettkampf befindet, darf er seine Höhe nicht aussuchen. Sobald sich noch zwei Springer im Wettbewerb befinden, egal ob aW oder nicht, müssen die Steigerungshöhen eingehalten werden.
Ich konstruiere mal folgendes Beispiel.
Springer A springt deutlich höher als Springer B (aW). Die zwei sind die letzten im Bewerb verbliebenen Springer bei 1,80 m. Springer A, der ja nach der Meinung einiger jetzt gewonnen hat und die Höhe aussuchen kann, möchte direkt auf 2.00 m steigern, die PB von B liegt aber nur bei 1,85. Ist B jetzt gezwungen, 2,00 m zu springen, obwohl die reguläre nächste Höhe bei 1,83 liegt? Denn das wäre ja die logische Folge von eurer Meinung.
Ich gebe zu, diese Regelung kann - nicht muss - für den regulären Sieger eine gewisse Einschränkung bedeuten. Aber ich bin der vollen Überzeugung, dass auch ein aW Springer in den vertikalen Sprüngen den Anderen komplett gleich gestellt ist, was die Rechte und Pflichten angeht und erst, wenn ich auf dem Papier auswerte, erhält er halt keine Platzierung sondern ein aW in die Rang-Spalte