03.09.2015, 09:05
(03.09.2015, 08:08)lor-olli schrieb: Das ließe sich umgehen, indem Verträge mit Athleten abgeschlossen werden (DIE wären nur bei lupenreinen Amateuren problematisch, also praktisch keine Athleten der Spitze), indem bei Vertragsverletzung, vulgo Doping , der Vertrag mt der Startberechtigung gekündigt wird.
Da melde ich kräftige Zweifel an. Die Athletenvereinbarung ist genau so ein Vertrag, den ich moralisch und juristisch als sehr fragwürdig erachte, weil es ein Vertrag unter sehr ungleichen Partnern ist, vulgo ein Knebelvertrag.
Ein Vertrag an sich ist noch nichts Gutes. Mit meinem Hang zur Polemik: Auch der im Lkw erstickte oder im Mittelmeer ertrunkene Flüchtling hatte vorher einen rechtsgültigen Vertrag mit seinem Schlepper geschlossen, der ihn dann in den Tod führte.