(03.09.2015, 09:24)beity schrieb: Ich halte persönlich bei Erstvergehen Doping eine zeitlich begrenzte Auszeit auch für angemessen. Wiederholungstäter sollten danach allerdings eine Strafe bekommen, die einem Karriereende gleichkommt.
Das ist doch schon so. Man darf nicht immer nur den Blick auf den Sonderfall Gatlin richten.
Im allgemeinen gilt: zweites Vollvergehen (bspw. EPO oder Steroide) = lebenslange Wettkampfsperre und das wird auch von den Gerichten so akzeptiert.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)