Hier muss man ergänzen:
Der Straftatbestand der Beleidigung ist u.a. dann erfüllt, wenn eine unwahre Tatsache behauptet wird.
MZPTLKs Verbalinjurien haben Grenzen überschritten.
Das ist eine Tatsache.
Im Fall der Verbalinjurie 'grenzdebil' bezüglich DerC handelt es sich um die Behauptung einer unwahren Tatsache,
die geeignet ist, das Ansehen seiner Person in der Öffentlichkeit herabzusetzen, zu diskreditieren.
Eine 'Gleichbehandlung' beider Fälle kommt also durchaus in Frage.
Ergänzend sei noch hinzgefügt, dass DerC seine Einschätzung, Digel sei eine Null, wesentlich ausführlicher und nachvollziehbarer begründet hat , als MZPTLK seine Einschätzung, DerC sei grenzdebil.
Es scheint also wirklich gegen Personen und weniger um die Sache zu gehen.
Der Straftatbestand der Beleidigung ist u.a. dann erfüllt, wenn eine unwahre Tatsache behauptet wird.
MZPTLKs Verbalinjurien haben Grenzen überschritten.
Das ist eine Tatsache.
Im Fall der Verbalinjurie 'grenzdebil' bezüglich DerC handelt es sich um die Behauptung einer unwahren Tatsache,
die geeignet ist, das Ansehen seiner Person in der Öffentlichkeit herabzusetzen, zu diskreditieren.
Eine 'Gleichbehandlung' beider Fälle kommt also durchaus in Frage.
Ergänzend sei noch hinzgefügt, dass DerC seine Einschätzung, Digel sei eine Null, wesentlich ausführlicher und nachvollziehbarer begründet hat , als MZPTLK seine Einschätzung, DerC sei grenzdebil.
Es scheint also wirklich gegen Personen und weniger um die Sache zu gehen.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)