Wenn sich ein Weitsprung- und Sprintwettbewerb überschneiden, kann der Springer, um am Sprint teilnehmen zu können, sich beim Kamprichter Weitsprung abmelden, und seinen Sprung im gleichen Durchgang nachholen.
Frage: Ist der Versuch in diesem Fall nur am Ende zum Ende des Durchganges möglich, oder kann der Kampfrichter auf Bitten des Sportlers diesen den Sprung im gleichen Durchgang auch vorspringen lassen? Hab das auf die Schnelle in den Wettkampfbestimmungen nicht gefunden. Ich frage aus gegebenem Anlass. Ist das fest vorgeschrieben, oder im Ermessen des Kampfrichters?
Zusatzfrage: Der Weitspringer kommt gehetzt vom Hochsprung ( den er gewonnen hat) zum Weitsprung, der gerade geginnt. Der Kampfrichter verbietet einen Probeanlauf auf der parallel danebenliegernden Anlage. Gestört hätte das niemanden. Das sei nach der Regel nicht statthaft. Liegt er richtig? In den Regeln lese ich, dass das nicht auf der Wettkampfanlage sein darf.
Frage: Ist der Versuch in diesem Fall nur am Ende zum Ende des Durchganges möglich, oder kann der Kampfrichter auf Bitten des Sportlers diesen den Sprung im gleichen Durchgang auch vorspringen lassen? Hab das auf die Schnelle in den Wettkampfbestimmungen nicht gefunden. Ich frage aus gegebenem Anlass. Ist das fest vorgeschrieben, oder im Ermessen des Kampfrichters?
Zusatzfrage: Der Weitspringer kommt gehetzt vom Hochsprung ( den er gewonnen hat) zum Weitsprung, der gerade geginnt. Der Kampfrichter verbietet einen Probeanlauf auf der parallel danebenliegernden Anlage. Gestört hätte das niemanden. Das sei nach der Regel nicht statthaft. Liegt er richtig? In den Regeln lese ich, dass das nicht auf der Wettkampfanlage sein darf.